Ems: Feuerwerk auf „Disney Dream“, Schlagabtausch im Leeraner Kreistag

Landrat Bramlage (SPD), Landkreis Leer, Foto: Voß

Presseinfo:

Umwelt/Naturschutz/Ems/Meyer Werft/Schiffsüberführung/Feuerwerk im Naturschutzgebiet

Meyer-Schiff „Disney Dream“: Feuerwerk auf der Ems im Naturschutzgebiet

Untätigkeit des Landkreises Leer
Wattenrat erwägt Strafanzeige gegen Landrat Bramlage (SPD) wegen Rechtsbeugung

Am 14. November 2010 erstattete der Wattenrat Ost-Friesland beim zuständigen Landkreis Leer eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen des Abbrennens eines nächtlichen Feuerwerks an Bord des Kreuzfahrtschiffes „Disney Dream“ anlässlich der Überführung auf der Ems von der Meyer Werft in Papenburg an die Nordsee [.pdf: Meyer_Werft_Disney Dream_Feuerwerk]. Das Feuerwerk wurde über dem Naturschutzgebiet „Emsauen zwischen Ledamündung und Oldersum“, Teil eines EU-Vogelschutzgebietes, gezündet. Daraufhin verließen tausende Gänse und andere Wasservögel panikartig das Schutzgebiet. Laut Schutzgebietsverordnung des Landkreises Leer ist das Gebiet u.a. wichtiges Überwinterungs- und Rastgebiet für nordische Gänse und Säbelschnäbler.

Die Verordnung verbietet das Stören dieser Tiere und kann bei Zuwiderhandlung mit einer Geldbuße geahndet werden. Bis heute [18.12.2010], also nach mehr als einem Monat, hat der Wattenrat auf seine Anzeige noch nicht einmal eine Zwischennachricht vom Landkreis Leer erhalten. Inzwischen wurde durch eine Anfrage der Kreistagsabgeordneten Mechthild Tammena (Bündnisgrüne) am 16. Dez. 2010 bekannt, dass sich der Hauptverwaltungsbeamte des Landkreises Leer, Bramlage (SPD), während der Überführung des Schiffes an Bord befunden, er sich aber „nicht als Ordnungshüter“ gesehen und „keinen Verstoß festgestellt“ habe. Ferner wurde bekannt, dass es keine Genehmigung für ein Feuerwerk auf der Ems vorlag, aber der Landkreis Leer der Meyer Werft schriftlich mitgeteilt habe, wo ein Feuerwerk „unbedenklich“ sei. Laut Bramlage sei nicht er, sondern die Städte Leer und Weener als Ordnungsbehörden für das Feuerwerk auf der Ems zuständig.

Dem widerspricht der Wattenrat. Herr Bramlage als Hauptverwaltungsbeamter und Verantwortlicher des Landkreises als Untere Naturschutzbehörde sei sehr wohl zuständig, auch für die Verfolgung bei Verstößen gegen die Naturschutzverordnung in seinem Zuständigkeitsbereich .

Offenbar befindet sich Herr Bramlage in einem Interessenkonflikt mit der Meyer Werft. Seine Nähe zur Meyer Werft hat Bramlage in der Vergangenheit häufig unter Beweis gestellt, zuletzt mit der gescheiterten Klage im Interesse der Meyer Werft gegen die Ausweisung weiterer EU-Vogelschutzgebiete an der Ems. Offensichtlich ist Herr Bramlage als Landrat nicht bereit, gegen die Meyer Werft vorzugehen und den Verstoß gegen die Naturschutzverordnung zu ahnden. Es sei ein Armutszeugnis für die Mehrheit des Leeraner Kreistages, das man auf das Feuerwerk im Schutzgebiet nur mit Häme und Spott gegen den Naturschutz reagiert, obwohl derselbe Kreistag die Naturschutzverordnung verabschiedet hat. „Wir leben nicht in einer Bananenrepublik und dürfen daher eigentlich erwarten“, so der Wattenrat, „dass die Politiker hinter ihren Entscheidungen stehen und
sich nicht wieder vor den Karren der Meyer Werft spannen lassen, Naturschutzrecht gilt auch für Mitarbeiter der Meyer Werft, die das Feuerwerk im Naturschutzgebiet zündeten“.

Der Wattenrat erwägt ggf. eine Strafanzeige gegen Bramlage wegen Rechtsbeugung, falls dieser die
Anzeige des Wattenrates gegen das Feuerwerk im Schutzgebiet nicht mitNachdruck weiterverfolgt.

Link:
Ems: Schiffsüberführung “Disney Dream”: Wattenrat “Spaßbremse”!
http://www.wattenrat.de/2010/12/ems-schiffsuberfuhrung-disney-dream-wattenrat-spasbremse/

Rheiderland Zeitung, Weener
18. DEZEMBER 2010
LOKALES

Feuerwerk: Grüner »Zunder«

Kreistag: Tammena prangert Verstoß an – »Silvester-Sperrbezirk«

kah LEER. Das Feuerwerk bei der Ems-Passage der »Disney Dream« hatte am Donnerstag ein Nachspiel im Kreistag Leer: Mechthild Tammena machte dem Landkreis »Zunder« und verlangte für die Grünen eine rigorose Ahndung des Vorfalls. Wie berichtet, hatte der Wattenrat Ost-Friesland nach dem farbenfrohen Himmelsspektakel bei der Überführung des Luxusliner Anzeige beim Landkreis Leer erstattet.

Begleitet von Hähme und Spott diverser Kreistagsmitglieder prangerte Tammena das Feuerwerk als »eindeutigen Verstoß« gegen die Naturschutz-Verordnung an, da Rastvögel an der Ems durch die Aktion in ihrer Ruhe gestört worden seien. »Das kann man nicht als Kavaliersdelikt abtun«, fand Tammena und »feuerte« ihrerseits einen Strauß an Fragen ab. […]

Zur Sache gab der Kreischef an, dass die Genehmigung nicht vom Landkreis Leer zu entscheiden gewesen sei. Für die beiden Feuerwerk-Aktionen an der Friesenbrücke und südlich der Jann-Berghaus-Brücke seien die
Ordnungsämter der betreffenden Kommunen zuständig – also die Stadt Weener und die Stadt Leer. »Ja, der Landrat war an Bord des Schiffes und hat keinen Verstoß festgestellt. Er sah sich auch nicht in der Rolle als Ordnungshüter«, stellte Bramlage lakonisch fest. Die Anzeige des Wattenrates werde im übrigen vom zuständigen Amt »ordnungsgemäß bearbeitet«.

Gedächtnisprotokoll Frau Mechthild Tammena, Bündnisgrüne Kreistagsabgeordnete im LK Leer:

Vortrag in der Kreistagssitzung Leer, 16. Dez. 2010

Verstoß gegen die Naturschutzverordnung

Während der letzten Schiffsüberführung wurde in Höhe des Naturschutzgebietes am Bingumer Sand ein Feuerwerk gezündet, das weit in das Naturschutzgebiet hineinwirkte. Im Gegensatz zu anderen politischen Vertretern sehen wir sehen darin einen eindeutigen Verstoß gegen die Naturschutzverordnung.
Anfang 2009 hat der Kreistag diese Verordnung auf den Weg gebracht- übrigens gegen die Stimmen der Grünen. Doch irgendwie macht sich bei mir der Verdacht breit, dass einige politische Vertretern offensichtlich nicht mehr wissen , wofür sie gestimmt haben. Wie ist es sonst möglich, dass sie diese Störungen in diesem sensiblen Gebiet als Kavaliersdelikt abtun und sich damit brüsten, dass die Wattwürmer keinen Schaden erlitten haben .

Wir gehen mal davon aus, dass die Verwaltung weiß, welche Schutzziele durch die Verordnung auf den Weg gebracht wurden. So stellt sich für uns die Frage , wie der LK als Aufsichtsbehörde mit diesen Verstößen umgeht.

Wo reiht der LK sich ein: Als ´ ökologische Spaßbremse auf höhstem Niveau ` wie die Grünen letztens betitelt wurden – ganz nebenbei : Sehen wir als Auszeichnng an, denn wo es gegen Tier und Natur geht, hört bei uns jedlicher Spaß auf- oder sieht die Verwaltung diese Verstöße als Kavaliersdelikte an?

Fragen liegen der Verwaltung vor.

Frage: 1. Hat der Landkreis Leer das Zünden von Feuerwerken im Emsgebiet genehmigt. Wenn ja? In welchen Bereichen?

Antwort: Keine Genehmigung erteilt. Auf Anfrage schriftlich mitgeteilt, wo Feuerwerk unproblematisch sind.

2. Hat der Landkreis Leer das Abspielen von Musik während der Überführung in dem Naturschutzgebiet genehmigt?

Antwort: Nein

3. Wie geht der Landkreis als Aufsichtsbehörde mit der Anzeige um, die der Wattenrat gegen Mitarbeiter der Meyer Werft wegen Verstoßes gegen die Naturschutzverordnung gestellt hat.

Antwort: Wird geprüft

4. Ist es richtig, dass der Landrat Bramlage während der Überführung an Bord des Meyer Schiffes war. Wenn ja? Hat er die Verantwortlichen auf die Verstöße aufmerksam gemacht?

Antwort: Er war an Bord, hat sich mit Staatsministern über Emsproblematik unterhalten und sieht sich nicht in der Rolle, dass er hier hätte eingreifen müssen.

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