 Seeschiff für WKA-Rotoren: Naturschutzverbände auf dem falschen Dampfer
Am 19. Februar berichteten wir über eine unzureichende Leitlinie der EU zu Windenergieanlagen in EU-Vogelschutzgebieten. Auch die Europäische Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE) hat dieses Thema aufgegriffen und in diesem Zusammenhang den überwiegend untätigen oder mit der Windenergiewirtschaft verbandelten großen Naturschutzverbänden Wind von vorne gegeben. Den bemerkenswerten EGE-Beitrag drucken wir nachfolgend mit freundlicher Genehmigung der Eulenfreunde nach:
weiter »
 Güllefahrzeug auf gefrorenem Boden
Nun stinken sie wieder, die Felder in Ostfriesland. Trotz klaren Frostwetters und gefrorener Böden waren vor ein paar Tagen viele Landwirte mit ihren Güllefahrzeugen unterwegs, um verbotswidrig ihren gequirlten Flüssigmist hektarweise in der Landschaft zu versprühen.
Da in diesem unserem Lande viel und eigentlich auch gut geregelt ist, sollte man annehmen, dass sich die Bauern an die Regeln halten. Weit gefehlt. Ein Verstoß gegen die Düngeverordnung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, der Verstoß ist aber inzwischen die Regel, Papier ist eben geduldig.Die „gute fachliche Praxis“ sieht eigentlich vor, dass laut Düngeverordnung Ackerland vom 1. November bis zum 15. Januar und Grünland vom 15. November bis zum 31 Januar UND bei gefrorenem Boden oder Schneebedeckung ab 5 cm nicht begüllt werden darf. Der Boden oder die Pflanzen können den Flüssigmist nicht aufnehmen. Wenn nun Regen auf den gefrorenen Boden mit der Gülleschicht fallen sollte, kann die Gülle leicht in Oberflächengewässer abgeschwemmt werden, das führt zu erheblichen Gewässerbelastungen mit Fischsterben. Dann wird aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Das hindert viele Bauern nicht daran, ihre übervollen Gülletanks gerade bei gefrorenem Boden auszubringen, weil gerade dann der harte Boden mit den schweren Fahrzeugen gut befahrbar ist.
weiter »
 Nonnengänse an der Ems
Die Europäische Union hat ein Leitlinien-Dokument zur Windenergieentwicklung in Natura-2000-Gebieten (also Flora-Fauna-Habiat- und Vogelschutzgebiete) herausgegeben. Hier in Ostfriesland sieht es trotz dieser Richtlinien, die Natur europaweit schützen soll, in einigen Vogelschutzgebieten verheerend aus, riesige Wind“parks“, von Planungsbüros betreiberkonform schönbegutachtet, stehen mitten in den Schutzgebieten.
weiter »
 Wasserdampf, nicht CO2, entweicht diesem Kühlturm. In den Medien wird daraus regelmäßig der "Klimakiller CO2".
Die neueste Sau im ostfriesischen Dorf heißt CCS, oder ausgeschrieben Carbon Dioxide Capture and Storage. Damit ist die unterirdische Verpressung des CO2 gemeint. CO2 füllt seit Jahren die Medienberichterstattung als angeblicher „Klimakiller“ oder gar „Klimagift“, weil der menschliche Anteil am CO2 das Klima verändern soll. Und das ist wissenschaftlich höchst umstritten. In der veröffentlichten Meinung kommen überwiegend die politisch korrekten Wissenschaftler oder Institute zu Wort, die die Klimaapokalypse predigen und dafür Forschungsmittel bekommen. Andere Wissenschaftler, und das sind entgegen anderslautender Berichte nicht wenige, halten das für puren Unsinn: Die Sonne steuere das Klima auf der Erde, der CO2-Anteil in der Luft sei die Folge der Erderwärmung (oder Abkühlung) durch die Sonne, und nicht die Ursache. Die Skeptiker der CO2-Ursache werden häufig diffamiert, der Höhepunkt dieser Kampagne war der Begriff “Klimaleugner” u.a. durch die Grünen im Bundestag, die diese Wissenschaftler wohl mit der gezielten Wortwahl in die Ecke der Holocaustleugner stellen wollten. Das bekannteste „politisch korrekte“ Institut mit ständiger Verbreitung der Endzeitstimmung ist das Potsdam Institut für Klimafolgenforschung (PIK), bezahlt vom Bund und den Ländern, also der Politik.
weiter »
 Die "ungestörte Entwicklung" der Natur im Nationalpark Niedersächsisches Watttenmeer, hier: Norderney
Rechtzeitig zum 25-jährigen Jubiläum des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer sollen nun dessen „Qualität“ evaluiert werden, ausgerechnet mit Hilfe derer, die das Großschutzgebiet seit Jahren an die Wand fahren: Kitesurfer in Schutzgebieten oder keine Ranger mit hoheitlichen Aufgaben auf 3.500 qkm Nationalparkfläche, dafür 6 Dünenwärter auf den Inseln als Nationalparkwarte, ohne Kompetenzen, Fahrzeuge oder Boote, um nur ganz wenige Beispiele zu nennen.
weiter »
 Das Ems-Stauwerk bei Gandersum: Millionen für die Meyer Werft
Die „üblichen Verdächtigen“ wollen an der Ems wieder „lenken“. Fragt sich nur, wohin. Der marode Fluss, der erheblich unter dem Ausbau, dem Ems-Stauwerk (offiziell als „Sperrwerk“ EU-konform deklariert), und den ständigen Baggerungen vor allem für die Meyer Werft im binnenländischen Papenburg leidet, soll mit “alternativen Lösungen für die Region entwickelt“ werden.
weiter »
 Nonnengänse vor einer Windkraftanlage im EU-Vogelschutzgebiet "Wybelsumer Polder" bei Emden
Gestern bekam die Windenergielobby eine neues Geschenk vom Bundesumweltministerium: Bundesweit wurde ein dpa-Bericht veröffentlicht, der sich auf eine 1 Million Euro teure Studie des BMU bezieht, nachdem „Windräder keine Vogelschredder“ sein sollen.
Die BMU-Statistik sagt aus, es gäbe „in den vergangenen Jahren“ 146 Rotmilane, 163 Mäusebussarde, 25 Wintergoldhähnchen, 87 Tauben und 30 Stockenten, die tot unter deutschen Windrädern gefunden wurden. Ein flächendeckendes Phänomen sei das nicht, der „Mythos vom Massensterben“ sei damit widerlegt. In Deutschland stürben die meisten Vögel eher, weil sie gegen Gebäude oder Autos flögen oder von Katzen gefressen würden.
weiter »
 Kreuzfahrtschiff "Celebrity Eclipse" passiert des Ems-Stauwerk bei Gandersum
Die Papenburger Meyer Werft GmbH ist eine Tochter der Meyer Neptun GmbH mit Sitz in Rostock. Dort ist Bernard Meyer als alleinvertretungsberichtigter Geschäftsführer der Chef. Als Tochter macht die Meyer Werft davon Gebrauch, die Ergebnisse ihrer eigenen Geschäftsjahre nicht zu veröffentlichen, nach dem Handelgesetzbuch ( HGB) ist das zulässig. Meyer verweist einfach auf die Rostocker Werft.
|
Archiv Ältere Beiträge von 2002 bis 2009 finden Sie ganz oben auf der Leiste im Archiv.
|