Nachlese zum Gerichtsurteil gegen Eilert Voß wegen „Jagdstörung“
Von Manfred Knake
Die Presseschlacht nach dem Skandalurteil der Richterin Angelika Brüggemann des Amtsgerichtes Emden im Beisein ihres Gerichtsdirektors Otto Hüfken gegen Eilert Voß wegen „Jagdstörung“ von illegal jagenden Jägern bei Dunkelheit, Nebel oder Schneetreiben im Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ ist erst einmal vorüber. Auf allen Kanälen war die fragwürdige Jagd auf Gänse und das verhängte Ordnungsgeld von 2000 Euro oder ersatzweise 20 Tage Haft DAS Thema. Zusätzlich muss Voß die Gerichts- und Anwaltskosten tragen. Der Anwalt der Jäger Weerda aus Emden ist selber Jäger und Jagdpächter im Naturschutzgebiet. Bemerkenswerter Weise wurde die Berichterstattung umso genauer, je weiter die Medien vom Ort des Geschehens berichteten.
