Upleward: „Karneval“ im Weltnaturerbe

Gaudi im "Weltnaturerbe" für den guten Zweck

Upleward in der Gemeinde Krummhörn (LK Aurich) entwickelt sich zum Gaudizentrum des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer im „Weltnaturerbe“. Nicht nur, dass hier Kitesurfer auf vielen Hektar Fläche Vögel des Wattenmeeres vertreiben, nein, auch das Brauchtum (oder was man dafür hält) wird hier gepflegt. In diesem Jahr war es wieder das Schlickschlittenrennen, das die Massen lockte. Als „Karneval im Watt“ wurde diese Nummer angepriesen, das hier abgebildete Plakat war als Aushang im NABU-Nationalparkhaus in Greetsiel zu sehen. Der NABU ist eigentlich ein Naturschutzverband, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben es gehört, Schaden von der Natur abzuwenden, eigentlich.

Kein Event ohne den „guten Zweck“: Vom „Karneval im Wattenmeer“ soll die Niedersächsische Krebsgesellschaft profitieren. Wie viele Schlickkrebse allerdings durch dieses Treibenim Watt der Zwischenzone Erholungszone des Nationalparks ihr Leben ließen, ist nicht gezählt worden. Die Tagespresse berichtete ausführlich über das Spektakel; dass es sich hier um ein Stück eines Großschutzgebietes handelt, war weder der Regionalpresse noch den berichtenden Rundfunk- und Fersehsendern eine Erwähnung wert. Die dortige kleine Erholungszone wurde den Wünschen des Uplewarder Tourismusgeschäfts angepasst: Sie liegt im Watt direkt vor dem Deich und ist 900 m lang und geht nur 200m weit ins Watt hinein, südlich schließt umittelbar die strengste Schutzzone „Ruhezone“ mit einem herausragenden Brut- und Rastgebiet an. Westlich und nördlich grenzt sie an die Zwischenzone.  In der Erholungszone oder den angrenzenden Zonen ist es laut § 6 , § 12 und § 15 des Nationalparkgesetzes  verboten:

– lärmintensive Veranstaltungen durchzuführen

– lärmintensive Veranstaltungen können mit Ausnahme von Motorsportveranstaltungen im Einzelfall zugelassen werden, soweit der Schutzzweck es erlaubt (gilt für die Erholungszone)

– die Ruhe der Natur durch Lärm oder auf andere Weise zu stören,

– wild lebende Tiere zu stören oder diese an ihren Nist-, Brut-, Wohn- und  Zufluchtstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen, […]

–  Drachen, auch vom Fahrzeug aus, Modellflugzeuge oder andere Kleinflugkörper fliegen zu lassen, Ballons zu  starten oder außerhalb der Wege fernlenkbare Geräte zu  betreiben, […] (gilt für die Zwischen- und Ruhezone)

Dennoch wurde in der direkt angrenzenden Zwischenzone das eigentlich verbotene Kitesurfen von der Nationalparkverwaltung zugelassen, das „lärmintensive“ Schlickschlickenrennen fand im Watt der kleinen Erholungszone statt, der Deich diente als Tribüne. Ob der „Schutzzweck“ dieses Großschutzgebietes solche Veranstaltungen überhaupt „erlaubt“, wurde naturschutzfachlich nie geprüft und beruht nur auf einem Zugeständnis an die Tourismusindustrie der Gemeinde Krummhörn.

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