Seit Jahren wird von Naturschützern vermutet, dass Greifvögel vor den vorgeschriebenen Artenerfassungen bei Windparkplanungen “vorsorglich” vertrieben oder getötet werden, um die Durchführung eines Windparkprojektes nicht zu gefährden.Wiesenweihen können, wie andere Arten auch, wegen ihrer Seltenheit aus artenschutzrechtlichen Gründen ein Ausschlusskriterium für die Genehmigung eines Windparks sein. Es gibt dazu bereits zahlreiche Gerichtsurteile. Greifvögel verunglücken häufig an den Rotoren oder sterben ohne Kollision durch die Druckunterschiede vor und hinter dem Rotor, was zu Organschäden führt: das Barotrauma.
