Meyer Werft und Landkreise gegen europäische Schutzgebiete: vor Gericht aufgelaufen

Landunter im EU-Vogelschutzgebiet an der Ems: Überführung der "Norwegian Breakaway", März 2013

Am 17. April 2013 erlebten die Meyer Werft in Papenburg, die Stadt Papenburg, die Landkreise Emsland und Leer ihr Waterloo vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Die Kläger wollten gegen die Bundesrepublik Deutschland erreichen, dass die beabsichtigte Erteilung eines Einvernehmens durch die Beklagte (BRD) zum Entwurf der Europäischen Kommission erstellten Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) für das Gebiet „Unterems und Außenems“ verhindert wird. Die Meyer Werft ist auf ständige Baggerarbeiten in der Unterems angewiesen, um ihre riesigen Kreuzfahrtschiffe aus dem binnenländischen Papenburg ans seeschifftiefe Wasser zu überführen. Die Kosten der Baggerungen werden aus Steuermitteln bezahlt.

Die Kläger hatten bereits vorher beim Verwaltungsgericht Oldenburg Klage auf Unterlassung des Einvernehmens erhoben. Sie befürchten Einschränkungen der Überführungsmöglichkeiten für die von der Meyer-Werft gebauten Kreuzfahrtschiffe und weitere negative Auswirkungen auf die Hafenstädte an der Ems. Mit Urteilen vom 22. November 2010 hatte das VG Oldenburg bereits diese Klagen mit der Begründung abgewiesen, die Kläger seien nicht klagebefugt.

Da bei der Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ausschließlich naturschutzfachliche Gründe zu berücksichtigen seien und andere Belange wie die von den Klägern geltend gemachten wirtschaftlichen und kommunalen Belange außer Acht bleiben müssten, komme eine Verletzung von Rechten der Kläger von vornherein nicht in Betracht. Das VG Oldenburg hatte seinerzeit allerdings die Berufung gegen seine Urteile wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssachen zugelassen, über die nun das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gegen die Kläger entschied.

Wie die berühmte „Faust aufs Auge“ passt zu diesem Urteil die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, dass bedrohte Habitate des Natura-2000-Netzwerks (also FFH- und Vogelschutzgebiete) für Entwicklungs- und Infrastrukturmaßnahmen nicht beschädigt werden dürfen. Ausnahmen gelten nur bei außerordentlichem öffentlichen Interesse. So urteilte der EuGH am 11. April 2013. Quelle:

http://www.eu-koordination.de/umweltnews/news/naturschutz-biodiversitaet/2060-eugh-staerkt-natura-2000-gebiete

dpa, 18. April 2013, S.21

Richter: Unterems darf unter EU-Naturschutz UMWELT

Oberverwaltungsgericht bestätigt Oldenburger Urteil – Naturschützer fordern Bagger-Stopp

LÜNEBURG/OLDENBURG/PAPENBURG/ HANNOVER/DPA – Trotz wirtschaftlicher Bedenken in der von Schiffbau und Häfen geprägten Region können Unter- und Außenems zum europäischen Naturschutzgebiet werden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am Mittwoch eine Berufung der Stadt Papenburg, der Landkreise Emsland und Leer sowie der Meyer Werft gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg zurückgewiesen. Die Kläger wollten verhindern, dass die Ems in eine Liste schützenswerter Gebiete nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie aufgenommen wird. Der Fluss muss ausgebaggert werden, weil die Meyer Werft regelmäßig Kreuzfahrtschiffe über die Ems in die Nordsee überführt. […]

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