Kitesurfen in Cuxhaven wieder erlaubt: Nationalparkverwaltung beugt sich dem Druck der Straße

Kitesurfer am verbotenen Ort: Insel Spiekeroog, Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Dieser Sportsfreund vertrieb mit seinem luftigen Gezappel sogar die sonst sehr robusten Silber- und Heringsmöwen vom Strand

Nach der Schließung des Kitespots an der Kugelbake in Cuxhaven – ein weiterer befindet sich nur wenige Kilometer weiter in Sahlenburg- durch die Nationalparkverwaltung in Wilhelmshaven darf dort nun weitergesurft werden, eine Demo und ein Shit-Storm mit wüsten Beschimpfungen, Beleidigungen und – durchaus justiziablen persönlichen Herabwürdigungen bei Facebook – machen es möglich. Das Verwaltungshandeln im Naturschutz orientiert sich nun am Druck der Straße und nicht mehr an den gesetzlichen Naturschutzvorgaben. Geht doch: Die Kiter hatten die Unterstützung durch die Stadt Cuxhaven, vertreten durch den Oberbürgermeister Cuxhavens und der damit verbandelten Tourismus GmbH. Nichts macht deutlicher, wer bestimmt, wohin die Reise in diesem Großschutzgebiet „Nationalpark“ mit dem – deutlich sauren Sahnehäubchen – „Weltnaturerbe“ geht ! Die Nationalparkverwaltung ist eingeknickt, ein „Kompromiss“ wurde „am Runden Tisch“ ausgehandelt. „Die Nationalparkverwaltung hat entschieden: Unter veränderten Rahmenbedingungen darf zukünftig an den Standorten Kugelbake und Sahlenburg gekitet werden“, so die Pressemitteilung der Nationalparkverwaltung vom 13. Mai 2014. „Um den Schutz der Nationalpark-Ruhezone Duhner Anwachs weiter zu verbessern, werden beide Surfstandorte in ihrer Größe verkleinert. Im Winter steht nur der Standort Sahlenburg für die Ausübung des Sports zur Verfügung. Der Standort Kugelbake bleibt aus Gründen des Vogelzuges dann jeweils vom 1.11. bis zum 31.3. geschlossen.[…] Die Nationalparkverwaltung hat jedoch die Möglichkeit, von grundsätzlichen Verboten Befreiungen auszusprechen, wenn regionale Belange davon betroffen sind. In diesem Sinne wurden seit 2007 auf Antrag der Kommunen sukzessive Flächen in der Zwischenzone des Nationalparks zum Kitesurfen freigegeben. Nachdem die befristeten Befreiungen im letzten Herbst ausliefen, konnten alle interessierten Kommunen 2013 neue Anträge stellen und in der Gesamtbetrachtung wurden die Spots in Anzahl und Fläche so bemessen, dass der Schutz des Nationalparks und Weltnaturerbes gewährleistet bleibt, in diesen Regionen aber die Kiter auch die Möglichkeit haben, auf´s Wasser zu kommen.“

So, weit so schlecht. Die Nationalparkverwaltung interpretiert den § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes, nach dem „Befreiungen“ von Verboten erteilt werden können, sehr eigenwillig. Diese Befreiungen dürfen aber nur dann erteilt werden, wenn ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ vorliegt, oder „die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist“. Das alles triff im Nationalpark und EU-Vogelschutzgebiet nicht zu. Ein öffentliches Interesse wird zudem nicht durch Masse, Lautstärke oder dummdreiste Pöbeleien herbeigeführt. Das überwiegende öffentliche Interesse ist hier der Naturschutz mit dem Nationalparkgesetz, dass die Verwendung von Drachen in den Zwischen- und Ruhezonen verbietet, nicht aber tourismuswirtschaftliche Erwägungen.

Kitesurfer im Watt vor Dornumersiel/LK Aurich, 2009 - damals verboten, heute legalisiert.

Das Verschlechterungsverbot für Arten und Flächen in den europäischen Natura-2000-Richtlinien wird bei allen 17 Kitespots (einschließlich der Schulungsflächen im trockengefallenen Wattenmeer) völlig ausgeblendet: Der Europäische Gerichtshof hat vor Inkrafttreten der FFH-Richtlinie (1992) hierzu entschieden, dass die EU-Vogelschutzgebiete nur verkleinert oder nachteilig verändert werden dürfen, wenn außerordentliche Gründe des Gemeinwohls vorliegen, die Vorrang vor den Belangen des Vogelschutzes haben. Dazu zählen nur Belange zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der öffentlichen Sicherheit (Das „Leybucht-Urteil“ v. 28.02.1991 – C 57/89: Kommission ./. Deutschland – „Leybucht“).

Darüber hinaus hat die Nationalparkverwaltung versäumt, VOR den Befreiungen für jeden Kitespot eine gesetzlich vorgeschriebene Verträglichkeitsprüfung nach § 34 Bundesnaturschutzgesetz durchführen zu lassen. Das wurde erst später nach den Befreiungen, nach öffentlichen Protesten aus Ostfriesland, für wenige Kitespots nachgeholt, mit unterschiedlichen Ergebnissen.

Links: Gutachten zum Kite-Spot Dornumersiel/LK Aurich

              Schutzzonen für Kitesurfer: Rechtsbeugung im “Weltnaturerbe” Wattenmeer

Diese Vorgaben sind in der Nationalparkverwaltung und im Umweltministerium mit einem „grünen“ Umweltminister bekannt, werden aber ignoriert, Stichwort: Rechtsbeugung für eine lautstarke Minderheit der Kitesurfer. Dass Kitesurfer mit den riesigen Zugdrachen Vögel vertreiben ist eine Binsenweisheit, die eigentlich nicht noch durch Gutachten bestätigt werden muss. Genauso könnte man begutachten, wie sich eine Wasserflasche im freien Fall aus zwei Metern Höhe auf einen Betonboden verhält, stets eindeutig….Und man stelle sich den umgekehrten Weg vor: Ein Naturschutzverein beantragt die Einrichtung eines Amphibienbiotops auf der Grünfläche eines Sportstadions,  die Stadt X macht dies mit einer „Befreiung“ schließlich möglich; wie wäre da wohl die öffentliche Reaktion?

„Tatsächlich ist das Kitesurfen im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer grundsätzlich verboten. Rechtsgrundlage ist das vom Niedersächsischen Landtag beschlossene Nationalpark-Gesetz, fachliche Grundlage die Tatsache, dass Kites jeder Art eine weiträumige Scheuchwirkung auf Brut- und Zugvögel haben – sie nehmen die beweglichen Silhouetten am Himmel instinktiv als Greifvögel wahr“, so die Nationalparkverwaltung in ihrer nachstehenden Pressemitteilung.

Ein Nationalpark, der einen smarten und anpassungsfähigen Leiter wie Peter Südbeck hat, ist für alles gut, bedauerlicherweise nicht für den Naturschutz. Die Nationalparkverwaltung hat sich mit diesem „Kompromiss“ selbst einen Bärendienst erwiesen. Man darf die naturschutzfachliche Qualität dieser Behörde durchaus in Zweifel ziehen.

Gelegentlich hört man den Einwand, die Flächen für die Kitesurfer betrügen ohnehin nur vernachlässigbare „1 Prozent“ der Nationalparkfläche. Vergessen wird bei dieser zunächst gering erscheinenden Zahl, dass die nutzbaren Flächen  für Wat- und Schwimmvögel an den Brut- und Hochwasserrastplätzen auch nur begrenzt sind. Die Strandflächen auf den Tourismusinseln fallen fast völlig aus, die Salzwiesen sind vielerorts durch die zu starke Entwässerung und völlige Aufgabe der Beweidung mit Quecke überwuchert und wenig attraktiv für die Vögel. Viele ehemalige Rastflächen im angrenzenen Binnenland wurden mit riesigen Windparks überbaut, deren weiträumige Scheuchwirkungen diese Flächen für viele Rastvogelarten ebenfalls ausfallen lässt. Es ist also eng geworden im „Weltnaturerbe“; nicht nur Vögel, auch Seehunde leiden unter dem Tourismusstress.

Dr. Peter Lienau, Leiter der Seehundaufzuchtstation in Nordeich, vor der Kreisjägerschaft Wittmund:

Anzeiger für Harlingerland, Wittmund, S. 5, 12. Mai 2014 […] „Der natürliche Feind des Seehunds ist der Tourist“, referierte der Stationsleiter [Dr. Lienau, Norden] weiter. Ständig würden die Tiere auf den Sandbänken gestört werden, dabei suchten sie hier nach einer dringenden Erholung von ihren oft mehrtägigen Beutezügen oder benutzten den Ort zum Stillen des Nachwuchses. Lienau zu den Beobachtungsergebnissen einer zu wissenschaftlichen Zwecken aufgebauten Webcam: „Rekord war bei uns, dass ein Seehunderudel während eines Tages 17-mal von seiner Sandbank vertrieben wurde. […]“

Der Naturschutz hat also keine Flächen mehr an irgendwelche Nutzergruppen zu „verschenken“, die Zeit der ewigen Kompromisse zu Lasten der Natur ist seit langem vorbei.

Den Kitesurfern indes genügt der vermeintlicher Sieg in Cuxhaven nicht, ganz mutig und ermutigt wird nun bei Facebook eine Klage für das ganzjährige Kiten im Nationalpark diskutiert, bar aller Kenntnise des Naturschutzrechts und des Artenschutzes. Man kann diesen egomanischen Outdoor-Sportsfreunden nur empfehlen, tatsächlich den Rechtsweg zu beschreiten. Den hätten die klagebefugten Naturschutzverbände in Niedersachsen, inzwischen 15 an der Zahl, schon längst gewählt haben müssen, gegen die fragwürdigen Befreiungen aller Kitespots im Natura-2000-Gebiet und Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer!

Kitesurfer am (verbotenen) Ostende Baltrums, Ruhezone (strengste Schutzzone)

Pressemitteilung der Nationalparkverwaltung vom 13. Mai 2014

Lösung für Kitesurf-Spots Cuxhaven gefunden

Am „Runden Tisch“ erörterten Vertreter der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer, der Stadt Cuxhaven, der Nordseeheilbad Cuxhaven GmbH, der Kitesurfer und der Umweltverbände die Zukunft des Kitesurfens in der Stadt Cuxhaven. Die Nationalparkverwaltung hat entschieden: Unter veränderten Rahmenbedingungen darf zukünftig an den Standorten Kugelbake und Sahlenburg gekitet werden.

Seit Ostern herrschte in der Cuxhavener Kiterszene mit überregionalem Echo große Aufregung: Der Antrag zur Verlängerung der Befreiung von den Bestimmungen des Nationalparkgesetzes in zwei Kite-Gebieten – Sahlenburg und Kugelbake – konnte bis dahin nicht genehmigt werden. Es bedurfte vielfältiger Gespräche, um den Sachverhalt vor Ort zu erklären und auf die Probleme, die mit dem Kite-Surfen im Weltnaturerbegebiet und Nationalpark bestehen, hinzuweisen. Insbesondere war der ursprüngliche Antrag auf zwei Ausnahmegebiete nicht ausreichend begründet, so dass zunächst die Befreiung nur für den Standort Sahlenburg, der ersten Priorität der Antragsteller, ausgesprochen werden konnte.

Um zu einem direkten Meinungsaustausch zu kommen und das offensichtliche Informationsdefizit zu beheben, aber auch den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, neue bislang nicht vorgelegte Argumente auszutauschen, trafen sich am Montag auf Initiative des Oberbürgermeisters von Cuxhaven, Dr. Ulrich Getsch, und des Leiters der Nationalparkverwaltung, Peter Südbeck, Vertreter der Nordseeheilbad Cuxhaven GmbH, ein Repräsentant der Kitesurfer Cuxhavens, des Umweltverbandes BUND, der Stadt sowie der Nationalparkverwaltung in Wilhelmshaven am „Runden Tisch“, um im direkten sachlichen Gespräch einer Lösung des Streits näher zu kommen.

Dabei trugen die Stadt Cuxhaven, die Nordseeheilbad GmbH und ein Vertreter der Kitesurf-Schulen neue Sachverhalte und Begründungen für die Beibehaltung beider Surfstandorte – neben Sahlenburg auch der an der Kugelbake – vor, die im bisherigen Verfahren nicht bekannt waren und somit von der Nationalparkverwaltung nicht berücksichtigt werden konnten. Gleichzeitig wurde der Nationalparkverwaltung ein Kompromissvorschlag zur Neuabgrenzung und zur verbesserten Kontrolle beider Surfareale im Stadtgebiet unterbreitet. Die Vertreter der örtlichen BUND-Gruppe brachten vor allem die Schutzbelange des Nationalparks ein, hier ging es um die Bedeutung des Standortes Kugelbake für überwinternde Eiderenten und Zugvögel, die zwischen Herbst und Frühjahr direkt über die Fläche hinwegziehen.

Der Vertreter der Kitesurfer schilderten die Ausübung des Kitesports, insbesondere vor dem Hintergrund wechselnder Windverhältnisse, erläuterten aber auch die durchgeführten und beabsichtigen Überwachungsmechanismen in Zusammenarbeit mit der Nordseeheilbad und der Stadt Cuxhaven sowie der Wasserschutzpolizei.

Angesichts der neu vorgetragenen Sachverhalte hat die Nationalparkverwaltung nun entschieden, dass auch zukünftig an den beiden Cuxhavener Standorten, Sahlenburg und Kugelbake, gekitet werden darf, allerdings unter veränderten Rahmenbedingungen. Um den Schutz der Nationalpark-Ruhezone Duhner Anwachs weiter zu verbessern, werden beide Surfstandorte in ihrer Größe verkleinert. Im Winter steht nur der Standort Sahlenburg für die Ausübung des Sports zur Verfügung. Der Standort Kugelbake bleibt aus Gründen des Vogelzuges dann jeweils vom 1.11. bis zum 31.3. geschlossen. Stadt und Nordseeheilbad GmbH werden überdies zu einer weiter verbesserten Kennzeichnung und Aufsicht der Standorte verpflichtet, ebenso zu einer vertieften Information gegenüber den Kitesurfern über die Grenzen und Möglichkeiten des Kitesurfsports und dessen Auswirkungen auf die Natur im Nationalpark und Weltnaturerbegebiet Wattenmeer. Diese Regelung wird bereits heute in Kraft gesetzt.

„Wir sind davon überzeugt, mit der nun gefundenen Lösung den Schutz des Nationalparks und Weltnaturerbegebietes sicherstellen zu können, gleichzeitig aber auch den regionalen Belangen Cuxhavens als Sport- und Tourismusstandort Rechnung getragen zu haben. Die Ergebnisse am „Runden Tisch“ haben mir gezeigt, dass mit dieser Lösung Naturschutz und Sport gleichermaßen zufrieden sein können. Darüber hinaus haben wir vereinbart, mit der Stadt Cuxhaven und der Nordseeheilbad GmbH eine Kooperation einzugehen, die den Schutz der Natur und die Stärkung eines enger an den Prinzipien der Nachhaltigkeit ausgerichteten Tourismus in Cuxhaven zum Ziel hat, wie es jüngst in der nachhaltigen Tourismus-Strategie zum UNESCO-Weltnaturerbegebiet Wattenmeer zwischen den Wattenmeerstaaten niedergelegt wurde. Dann gelingt es, aus diesem schwierigen Verfahren heraus zu einer in Zukunft verbesserten Art und Weise der Kooperation im Weltnaturerbegebiet und im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer zu kommen“ fasst Nationalparkleiter Peter Südbeck das Verfahren zusammen.

Hintergrund-Info:

Die Nationalparkverwaltung trifft ihre Entscheidungen nicht im freien Ermessen. Tatsächlich ist das Kitesurfen im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer grundsätzlich verboten. Rechtsgrundlage ist das vom Niedersächsischen Landtag beschlossene Nationalpark-Gesetz, fachliche Grundlage die Tatsache, dass Kites jeder Art eine weiträumige Scheuchwirkung auf Brut- und Zugvögel haben – sie nehmen die beweglichen Silhouetten am Himmel instinktiv als Greifvögel wahr.

Die Nationalparkverwaltung hat jedoch die Möglichkeit, von grundsätzlichen Verboten Befreiungen auszusprechen, wenn regionale Belange davon betroffen sind. In diesem Sinne wurden seit 2007 auf Antrag der Kommunen sukzessive Flächen in der Zwischenzone des Nationalparks zum Kitesurfen freigegeben. Nachdem die befristeten Befreiungen im letzten Herbst ausliefen, konnten alle interessierten Kommunen 2013 neue Anträge stellen und in der Gesamtbetrachtung wurden die Spots in Anzahl und Fläche so bemessen, dass der Schutz des Nationalparks und Weltnaturerbes gewährleistet bleibt, in diesen Regionen aber die Kiter auch die Möglichkeit haben, auf´s Wasser zu kommen.

Dieser Beitrag wurde unter Naturschutz, Tourismus, Wattenmeer abgelegt und mit , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.