Versäumnisse und Mahnschreiben: Artenschutz in Deutschland – auf dem Papier

Gestern war der  „Internationale Tag des Artenschutzes“ (UN World Wildlife Day), ein im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES, Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) eingeführter Aktions- und Gedenktag. Durch das am 3. März 1973 unterzeichnete Abkommen sollen bedrohte wildlebende Arten (Tiere und Pflanzen) geschützt werden, die durch den Handel bedroht sind. Aber auch trotz der Einschränkungen des Handels mit Tieren, Tierprodukten oder Pflanzen und trotz weiterführender internationaler Abkommen hat sich der Erhaltungszustand vieler wildlebender Tier- und Pflanzenarten nicht verbessert, im Gegenteil. Vor 25 Jahren trat die Flora-Fauna-Habitatrichtlinie als Teil der Natura-2000-Richtlinien der Europäischen Union in Kraft, man sollte also annehmen, es sei zwischenzeitlich „nachhaltig“ bergauf gegangen mit dem Naturschutz. Weit gefehlt.

Am Beispiel der Natura-2000-Richtlinien (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie) lassen sich viele Versäumnisse bei der Umsetzung durch den Vertragsstaat Deutschland nachweisen. Anzumerken ist, dass die harmlos klingenden „Richtlinien“ im Englischen „Directives“ heißen; es sind direkte Handlungsanweisungen des sog. „Gemeinschaftsrechts“ der EU an die Mitgliedstaaten, rechtsverbindlich mit Gesetzescharakter und keine unverbindlichen Empfehlungen! Vor allem auf kommunaler Ebene werden die Inhalte der EU-Richtlinien bei Abstimmungen oder Entscheidungen über Projekte, die das europäisches Artenschutzrecht betreffen können, missachtet, einfach deshalb, weil die Inhalte gar nicht bekannt und zudem auch kompliziert sind und Brüssel weit weg ist: weiter weg als der Mond, wie Spötter sagen, den könne man immerhin sehen.

Wie wenig das Gemeinschaftsrecht der EU bei denen angekommen ist, die direkt von den hohen Prämienzahlungen, vulgo Subventionen, profitieren, wird an diesem Beispiel deutlich: Lobbyistengeschwätz und Selbstüberschätzung statt Sachkenntnis der Funktionäre der Berufsfischerei zum Themenkomplex „Natura-2000“ anlässlich des „Fischereitages des Verbandes der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei Weser-Ems“ am 03. März 2017 in Neuharlingersiel. Ein Zitat dazu aus der Lokalpresse „Anzeiger für Harlingerland“ in Wittmund/NDS vom 04. März 2017. Holger Ortelt, Präsident des Deutschen Fischereiverbandes in der Zeitung: „ Sorgen bereite ihm vor allem das Thema ´Natura 2000´. ´Das ist die Arbeit von selbst ernannten Ökoverbänden. Das macht uns den Garaus. Jeden Kutter, der aufgegeben wird, werden wir nicht wieder bekommen´“ (…) Kritische Worte zum Thema ´Natura 2000´ fand auch der Verbandsvorsitzende Dirk Sander. ´Das war das beherrschende Thema in 2016 und hat uns so manche Nacht nicht schlafen lassen´. Sander warnte davor, sich von den Ökoverbänden einlullen zu lassen. Durch unberechtigte Forderungen gingen sonst weitere Fanggebiete verloren. Zu den Sicherungsmaßnahmen von Off-Shore-Windparks erklärte Sander: Die vermeintliche Sicherheit komme von Schiffen unter unbekannter Flagge mit Besatzungen, die nicht einmal Englisch sprächen und 50 Meter nicht von 500 Seemeilen unterscheiden könnten. ´Das können wir besser.´„

Windpark Nordergründe in der Außenweser, 18 Anlagen im Bau, nur ca. 560 Meter (!) vom Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer („Weltnaturerbe“) entfernt, an einem stark befahenen Schifffahrtsweg, in einem Meeresvogelgebiet (Seetaucher) und in der Zugroute von Sing- Wat- und Wasservögeln. Foto (C): Ingrid Marquardt/Wattenrat

Wie haben zu diesem leidigen Thema bei der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V. (EGE) abgekupfert und bedanken uns bei den Eulenfreunden für die Überlassung des nachfolgenden Textes.

Die neue Ausgabe der Zeitschrift „Nationalpark“ richtet den Blick auf Natura 2000 in Deutschland. „Versäumnisse, Mahnschreiben, Vertragsverletzungen und kein Ende!“ lautet die Unterüberschrift des Beitrages von Wilhelm Breuer in Heft 1/2017 der Zeitschrift. Der Beitrag erscheint passend zum 25. Geburtstag der FFH-Richtlinie. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 1 MB), wenn Sie den Beitrag lesen möchten.

Außerdem finden Sie in dem 46 Seiten umfassenden Heft eine Vielzahl von Informationen und Beiträgen, u.a. einen Kommentar von Wilhelm Breuer zu den von der Bundesregierung beabsichtigten Änderung des Artenschutzrechts (pdf-Datei, ca. 2,19 MB).

Die Zeitschrift „Nationalpark“ berichtet seit 1974 viermal jährlich über die Entwicklung deutscher Nationalparke, großer Schutzgebiete und aus dem Naturschutz. Die Zeitschrift leistet sich, was in der deutschen Zeitschriftenlandschaft eine Ausnahme ist: einen unabhängigen, kritischen und fundierten Blick auf die Sache des Naturschutzes.

Herausgeber der Zeitschrift ist der „Verein der Nationalpark-Freunde e.V.“ Die Zeitschrift erscheint im Oekom Verlag. Die EGE empfiehlt diese Zeitschrift mit den Worten, die der Gründer der Zeitschrift, der Journalist Horst Stern, für sie gefunden hat: „Besser kann man Papier aus dem Holz der Bäume nicht nutzen“. Vielleicht haben Sie Interesse an einem Probeabo der Zeitschrift „Nationalpark“. Informationen für ein Probeabo finden Sie hier: Probeabo Nationalpark.

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