10 Jahre ´Gänsewacht´ in Petkum an der Ems

10 Jahre Gänsewacht – Foto: privat

Seit zehn Jahren steht unser Mitarbeiter Eilert Voß auf „Gänsewacht“ in Petkum an der Ems, bei jedem Wetter. Und das hat Gründe. In diesem Naturschutzgebiet, Teil eines europäischen Vogelschutzgebietes, wird die Jagd auf Enten und Gänse ausgeübt, ganz legal. Dabei kommt es nicht selten, wie es in der Jägersprache heißt, zu „unwaidmännischem Verhalten“.

„Petkumer Deichvorland“, Teil eines EU-Vogelschutzgebiets: Jagd im Nebel hinter einer Deckung aus einer Plane. „Die Anschuldigungen wurden auch mit dem Kreisjägermeister und der oberen Jagdbehörde erörtert. Nach Mitteilung des Kreisjägermeisters wird die Jagd nur dann dort ausgeübt, wenn ein sicheres Ansprechen des Wildes möglich ist. In dem betreffenden Revier handele es sich um sehr erfahrene Jäger, die schon seit vielen Jahren die Gänsejagd ausüben.“

Es wurden nicht jagdbare Arten geschossen, eine Straftat; es wurde bei Dunkelheit, Schneetreiben oder starkem Nebel gejagt. Die jagdbaren und nicht jagdbaren Arten sind bei diesen Sichtverhältnissen nicht zu unterscheiden; es wurde auch schon ohne den vorgeschriebenen „gebrauchsfähigen Jagdhund“ gejagt.

Nicht jagdbare Nonnengans: offener Schussbruch, EU-Vogelschutzgebiet Emsauen

Kollateralschaden: Blessgans, keine Jagdzeit in EU-Vogelschutzgebieten, geschossen mit an Gewässern verbotenem Bleischrot, Ems bei Petkum, Nov. 2011 – Foto (C): Eilert Voß

Alles das wurde behördlich angezeigt, und alle Anzeigen verliefen im Sande. Kritiker sprechen nicht von ungefähr von einem Jagd-Schweigekartell, das bis in die Strafverfolgungsbehörden reichen soll. Als Eilert Voß während einer Wasservogeljagd mit einem Nebelhorn auf sich aufmerksam machen wollte, wurde er von den Jägern wegen „Jagdstörung“ angezeigt. Acht Jäger hatten gegen Voß ausgesagt, der alleine am Deich  unterwegs war.

Gänseschlafplatz: Ende der Nachtruhe im und am Petkumer Deichvorland, oft von Wasservogeljägern gestört – Foto (C): Eilert Voß

Voß wurde zunächst vom Amtsgericht Emden zu einem Ordnungsgeld von 2000 Euro, ersatzweise 20 Tage Haft, verurteilt, im Wiederholungsfalle seien bis zu 250.000 Euro (!) fällig. Der Rechtspfleger des Amtsgerichts war auch gleichzeitig der  zuständige Kreisjägermeister. Die Berufung von Voß wurde vom Landgericht Aurich zurückgewiesen, mehr dazu hier. Auf den Wattenratseiten wurde das in der Vergangenheit bereits ausführlich dokumentiert. Eilert Voß lieferte dazu die Fotos und die Gänsewachtberichte. 2014 wurde Eilert Voß mit einem Geldpreis von der Karl-Kaus-Stiftung für sein beharrliches Eintreten gegen die Gänsetötungen geehrt. Seit dem 1. November ist sein „Ausguck“ mit Fernglas und Teleobjektiv wieder besetzt.

Nachtrag 11. Nov. 2019: Den ersten Gänsewachtbericht über Gänsestörungen in der aktuellen Saison, nicht nur von Jägern verursacht, können sie hier nachlesen: Gänsewacht_2019_Voss_2020

Im Heft 4/2017 der Zeitschrift „Nationalpark“ erschien ein Porträt von Eilert Voß: „Angefeindet und ausgezeichnet

Links:

Spiegel-Online, 07. Mai 2016: Gäste auf der Flucht – Vielerorts ist die Jagd auf Wildgänse verboten. Doch die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen kümmert das wenig.

dpa , 04. Nov. 2014: Beharrlich und unbeqem

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