Bundeskompensationsverordnung verabschiedet: Naturschutz im Fadenkreuz

Für Eingriffe in Natur und Landschaft im Verantwortungsbereich des Bundes gilt ab sofort eine Bundeskompensationsverordnung (BKompV), die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensation) bei Eingriffen regelt. Dadurch soll die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung länderübergreifend in allen Bundesländern standardisiert werden. Besonders das Bundeslandwirtschaftsministerium legte Wert darauf, dass land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Belange in der BKompV berücksichtigt werden. „Durch die Verordnung werden die Anforderungen im Rahmen der gesetzlich bestehenden Verpflichtungen zur Vermeidung und Kompensation von Beeinträchtigungen bei Eingriffen in Natur und Landschaft weiter konkretisiert und bundesweit standardisiert […] Dabei wird die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung länderübergreifend vereinheitlicht und insgesamt transparenter und effektiver gestaltet “, verlautete es bereits ganz harmlos im April 2020 aus dem Bundesumweltministerium: hier und hier

Der Hintergrund: Die Verordnung soll vor allem Infrastrukturvorhaben wie den Leitungstrassenbau für Windenergienanlagen, die Anbindung von Offshore-Windparks an das Leitungsnetz und den Eisenbahn- und Wasserstraßenausbau beschleunigen und den lästigen Naturschutz ausbremsen. Nur klingt das in der BKompV ganz anders, positiv eben. Bei genauerer Betrachtungsweise wird aber schnell klar, woher der Wind dieser Verordnung weht.

Bundeskompensationsverordnung: u.a. Vorfahrt für Windenergie – Foto (C): Manfred Knake

Weniger positiv, sondern gar abträglich für Naturschutzvorhaben sieht Dipl. Ing. Wilhelm Breuer diese Änderung und Verwässerung der Eingriffsregelung, dessen Bedenken zur Verordnung schon im Vorfeld der Verordnungsverabschiedung nun sämtlich bestätigt wurden. Breuer ist diplomierter Landespfleger, ein bundesweit bekannter Fachmann für die Eingriffsregelung und gefragter Referent; er ist zudem Mitbegründer und Geschäftsführer der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V. (EGE) und Lehrbeauftragter für Naturschutz- und Planungsrecht an der Hochschule Osnabrück. Bereits in Heft 4/2019 der Zeitschrift „Nationalpark“ warnte er vor der Verabschiedung der Bundeskompensationsverordnung. Sein Beitrag trägt den Titel: „Im Fadenkreuz: die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft – Im Schatten der Fridays-for-Future-Bewegung und unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die deutsche Bundesregierung eine Verordnung vorbereitet, die – sollte sie in Kraft treten – der Sache des Naturschutzes einen heftigen Schlag versetzen wird.“ Der Beitrag endet mit dem Satz: „Die Bundesregierung gibt vor, Natur und Landschaft besser schützen zu wollen. Tatsächlich arbeitet sie an Hartz-IV-Gesetzen gegen den Naturschutz.“  Seinen Artikel können Sie hier in voller Länge nachlesen: Im_Fadenkreuz_der_Politik

Wir danken für die Übernahmegenehmigung.

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