 Flügelverletzte Nilgänse in Neermoor/LK Leer, 17. Nov. 2011
Während in diesen Tagen in Ostftriesland schon Fußballspiele wegen des dichten Nebels abgesagt und mehrere Boßlergruppen durch die Polizei von den Straßen geholt wurden, hält das Wasservogeljäger nicht von ihrem Hobby ab, bei völlig unsichtigem Wetter auf Gänse zu schießen, die sich bei dieser Sicht nicht nach Arten mit Jagdzeiten und Arten ohne Jagdzeiten unterscheiden können; das produziert strafbare Schonzeitvergehen! weiter »
 "Kollateralschaden": frischtote Blässgans nach der Jagd bei Dunkelheit und Nebel (nicht der Originalfundort, der ist 200 m entfernt!)
„Dunkel war´s, nichts war zu sehen, als die Polizei erschien“… bei den Gänseschießern im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland”.
Nur ist nichts Lyrisches an den Jagdverstößen im Schutzgebiet, klare Prosa ist angesagt. Es war wieder einmal soweit: Bei Dunkelheit und Nebel waren Wasservogeljäger wie in jedem Jahr im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ an der Ems, Teil eines EU-Vogelschutzgebietes, unterwegs. Deutlich waren schon zwischen 06.00 Uhr und 07.00 Uhr Schrotschüsse aus dem Schutzgebiet zu hören, bei Dunkelheit und Nebel mit späteren Sichtweiten zwischen 50 und 80 Metern! Sonnenaufgang war erst um 07.46 Uhr, jagdrechtlich darf aber schon 90 Minuten vor Sonnenaufgang bis 90 Minuten nach Sonnenaufgang gejagt werden, zulässiger Jagdbeginn in diesem Falle also ab 06.16 Uhr, aber nur wenn die Sichtverhältnisse dies zulassen; so sagt es der § 1 Absatz 3 der Bundesjagdzeitenverordnung weiter »
 Erst Zugvogeltage, dann Bratpfanne: Das Ende einer Gans
Der Legende nach schnatterten die Gänse aufgeregt im Gänsestall, als der heilige Sankt Martin sich in Tours dort versteckte, um sich so seinem ihm angetragenen Amt als Bischof zu entziehen. Durch den Gänselärm wurde er entdeckt, das Amt war seins. Als „Dank“ für den verräterischen Lärm wird nun in vielen katholischen Landesteilen am 11. November eine Martinsgans verspeist, in der Regel eine Hausgans. Derzeit wird aber in vielen Landesteilen auch wieder Jagd auf wildlebende ziehende Gänse aus der Arktis gemacht, die noch vor wenigen Tagen anlässlich der „3. Zugvogeltage“, veranstaltet von der Verwaltung des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer , auf vielen Veranstaltungen an der Küste bewundert werden konnten. Vieler dieser Zugvögel sind nun bereits tot, deponiert in der Tiefkühltruhe oder wurden verspeist, verendet im Schrotfeuer vieler Jäger, mehr oder weniger legal (wenn sie bei Dunkelheit und Nebel erlegt wurden, ohne sie nach jagdbaren und nicht jagdbaren Arten unterscheiden zu können), auch in Vogelschutzgebieten, von der EU-Kommission und den Ländern ausgewiesene Refugien, die keine sind.
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Dr. h.c. Horst Stern zum 89. Geburtstag gewidmet:
 Angeschossene Nonnengans, nicht jagdbare arktische Gans, mit offenem Schussbruch. Terborg/Ems, April 2011
Die dritten Zugvogeltage finden vom 22. bis 30. Oktober mit über 150 Einzelveranstaltungen von Borkum bis Wangerooge, vom Dollart bis Cuxhaven statt. Zugvögel als “Naturschauspiel” zu begucken ist sicher eine spannende und auch lehrreiche Angelegenheit. Viele dieser Vögel, verschiedene Gänsearten aus der Arktis, werden aber schon zwei Tage nach den Zugvogeltagen ab dem 01. November 2011 auch in Niedersachsen wieder ganz legal bejagt und getötet werden, auch in EU-Vogelschutzgebieten an der Ems, die an den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer direkt angrenzen. Die Vögel kennen diese menschengemachten Grenzen nicht und fliegen so aus dem Nationalpark direkt ins Schrotfeuer der Hobbyjäger, die ihnen dort auflauern, in der Vergangenheit auch verbotener Weise bei Dunkelheit, Nebel oder Schneetreiben, ohne dass man bei diesem Licht die Arten sicher ansprechen kann. Jagdverhältnisse also wie in Italien!
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 Flügellahme Pfeifente an der Ems
Interessant, mit welchen verschiedenen Maßstäben ein und dasselbe Gericht bei Jagdverstößen urteilt: Unser Mitarbeiter Eilert Voß wurde vom Amtsgericht Emden zu einem Ordnungsgeld von 2.000 Euro, ersatzweise 20 Tage Haft verurteilt, weil er während einer Wasservogeljagd ohne Hund aus einer Deckung am Emsdeich in sein Nebelhorn blies, um auf sich aufmerksam zu machen und dabei Gänse verscheuchte. Die Strafe für diese “Jagdstörung” betrug das Vierfache des brutalen Umgangs eines Jägers mit einer Ente, der eine von ihm angeschossene Ente totgetreten haben soll und dafür wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz 500 Euro zahlen muss. Viermal eine Ente tottreten hat also die gleiche juristische Konsequenz wie einmal ins Nebelhorn blasen. Bemerkenswert auch, dass dieser Vorfall wieder nicht in der Straftatenstatistik der Jagd auftaucht, sondern als “Tierquälerei” behandelt wird. Der Anwalt des tierquälenden Entenjägers ist selber aktiver Jäger, der Kreisjägermeister von Emden ist als Amtsrat beim Amtsgericht in Emden angestellt.
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Die Berichterstattung über die “Jagdstörung” der Gänsejäger an der Ems im EU-Vogelschutz- und Naturschutzgebiet “Petkumer Deichvorland” ist nicht nur auf Deutschland beschränkt. Spenden für Eilert Voß, der nach der zurückgewiesenen Berufung durch das Landgericht in Aurich nun erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen hat (den eigenen und den gegnerischen Anwalt sowie die Gerichtskosten für zwei Gerichte), [...]
 Vorbesprechung im LG Aurich: Eilert Voß, RA Dominik Storr (v.l.)
D-97845 Neustadt am Main / OT Erlach, den 30. August 2011
- Pressemitteilung -
“Gänsekrieg” an der Ems
Urteilsbegründung des Landgerichts Aurich liegt vor
Seit Monaten wird deutschlandweit in Presse und Fernsehen über den “Gänsekrieg” an der Ems berichtet. Der Vogelschützer Eilert Voß ist seit Jahren bei Wind und Wetter im ostfriesischen Naturschutzgebiet »Petkumer Deichvorland« an der Ems unterwegs, um Jagdverstöße bei der Gänsejagd zu dokumentieren. Akribisch notiert er Schuss für Schuss und macht Fotos von Jagdfreveln im europäischen Vogelschutzgebiet, die nicht nur in Publikationen des Natur- und Vogelschutzes, sondern auch in renommierten Zeitungen und Magazinen veröffentlicht werden. Und er bringt die Jagdfrevel im Naturschutzgebiet zur Anzeige. Zwar sahen sich die zuständigen Behörden bisher noch nicht veranlasst, die Verstöße zu ahnden, aber viele Zeitungen haben darüber berichtet. Kein Wunder also, dass Eilert Voß den Gänsejägern ein Dorn im Auge ist. Um den unbequemen Beobachter vom Ort des Geschehens fern zu halten, zogen die Jäger vor das Zivilgericht und klagten auf Unterlassung – wegen angeblicher Jagdstörung.
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 Eilert Voß im Pressegespräch nach der Urteilsverkündung
Nur wenige Minuten dauerte die Urteilsverkündung im Berufungsverfahren von Eilert Voß am 26. August 2011 vor der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aurich gegen die Verurteilung wegen „Jagdstörung“ mit 2.000 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise 20 Tage Haft vor dem Amtsgericht in Emden. Voß hatte im Dezember 2010 einen Jäger, der aus einer Deckung am Emsdeich ohne verfügbaren Jagdhund auf Gänse schoss, mit einem Nebelhorn „gestört“. Der Landgerichtspräsident Hans-Otto Bartels verkündete den Tenor des Urteils, die Berufung werde zurückgewiesen, weil sie unbegründet sei. Voß habe die Kosten des Verfahrens und der Anwälte zu tragen. Sowohl der gegnerische Anwalt als auch Voß´ Anwalt waren zum Verkündungstermin nicht erschienen.
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 Etwas optimistischer: Eilert Voß (l.) und RA Dominik Storr nach der Verhandlung
Gestern am 05. August 2011 fand die von Eilert Voß, Mitarbeiter im Wattenrat, angestrengte Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Aurich statt. Der zunächst auf 20 Minuten anberaumte Erörterungstermin dauerte dann 40 Minuten, ein Urteil wurde noch nicht gesprochen. Wegen des großen Besucherandrangs wurde der ursprünglich vorgesehene Verhandlungsraum nicht geöffnet, die Verhandlung fand in einem größeren Saal statt. Der Verkündungstermin wurde auf den 26. August um 12:00 Uhr im Landgericht Aurich terminiert.
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 Angeschossene Nonnengans, Terborg/Ems, 06.April 2011
#edit: Inzwischen laufen polizeiliche Ermittlungen in der Sache, aber nicht wegen eines Jagdvergehens, das in diesem Falle strafbar wäre, sondern wegen “Tierquälerei”. Das ist zwar auch eine Straftat, hält aber fürs gute Image die Jagdstatistik sauber: .pdf Zeugenanhörung Nonnengans
Auf diesen Webseiten haben wir schon oft über Jagdverstöße von Hobbyjägern geschrieben, hier ein neuer Fall, der einen Straftatbestand darstellt: Unser Mitarbeiter Eilert Voß fand am 06. April 2011 unweit des Emsdeiches bei Terborg im LK Leer zusammen mit einem Begleiter eine flugunfähige stark verletzte Nonnengans. Die Gans wurde zur Untersuchung zu einem Tierarzt gebracht, der das Tier wegen des schlechten Allgemeinzustandes und eines offenen Flügelbruches einschläferte. Das Röntgenbild ergab eine Schussverletzung des linken Armflügelknochens mit einer deutlich sichtbaren Schrotkugel.
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