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Petkumer Deichvorland, Wegefreigabe im Naturschutzgebiet rechtswidrig  

Pressemitteilung   14. März  2004   Nr. 05/2004

 

Umwelt/Naturschutz/Petkumer Deichvorland/Emden/rechtswidrige Wegfreigabe durch nieders. Umweltministerium

Wegfreigabe durch das Naturschutzgebiet "Petkumer Deichvorland" rechtswidrig. Wattenrat kündigt Beschwerde bei der EU-Kommission an

Esens/Petkum. Als "eindeutig rechtswidrig" im Sinne der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und des Bundesnaturschutzgesetzes bezeichnet der Wattenrat Ost-Friesland die angekündigte völlige oder zeitweilige Freigabe bestimmter Abschnitte auf einem neu gebauten Betonweg durch das Naturschutzgebiet und "Besondere Schutzgebiet" nach EU-Vogelschutzrichtlinie "Petkumer Deichvorland" an der Ems bei Emden.

Der niedersächsische Umweltminister Sander (FDP) hatte verlauten lassen, dass die Bezirksregierung Weser-Ems das von der Stadt Emden eingeleitete "Befreiungsverfahren" positiv bescheiden wird. Der Wattenrat weist darauf hin, dass bereits seit Monaten im Schutzgebiet, unter anderem mit kriminellen Machenschaften, Zäune und Absperrungen mutwillig zerstört wurden und sich so gewaltsam Zutritt Schutzgebiet verschafft wurde. Seit Monaten werde das Schutzgebiet bereits rechtswidrig betreten, mit Kraftfahrzeugen befahren oder beritten. Rastende Gänsearten, zu deren Schutz das Gebiet u.a. eingerichtet wurde, meiden das Gebiet inzwischen. Eine Kontrolle des Gebietes oder die Ahndung der Verstöße fand nie statt. Der Wattenrat macht für die unhaltbaren, behördlichen geduldeten Zustände in dem Schutzgebiete auch den Emder FDP-Politiker Erich Bolinius verantwortlich, der mit ausschließlich populistischen Mitteln die Bevölkerung gegen die Schutzbestimmungen aufgewiegelt hat, um eine Nutzung des neu gebauten Weges zu erreichen.

Der Deich parallel zum Schutzgebiet sei frei betretbar und erlaube Einsicht in das Gebiet, zudem ist ein binnendeichs gelegener Weg frei begeh- und befahrbar, so dass hier niemand aus der Natur ausgesperrt werde.

Nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Schutzmaßnahmen sicherzustellen und Belästigungen und Störungen der Vögel zu vermeiden. Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt Ausnahmen in solchen Gebieten nur zum Zwecke der Landesverteidigung, zum Schutze der Zivilbevölkerung oder zum Schutze der Gesundheit der Menschen. Dies alles träfe hier nicht zu, so der Wattenrat. Deshalb sei die Freigabe des Betonweges eindeutig rechtswidrig. Der Umweltminister Sander müsse sich fragen lassen, ob er für sein Amt geeignet sei. Der Wattenrat werde eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission in Brüssel einreichen.

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