Wattenrat

Ost-Friesland

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EU-Beschwerde gegen Nationalparkgesetz aufgenommen

Pressemitteilung  13. April 2005  Nr. 06/2005

EU-Kommission wird Beschwerde des Wattenrates gegen Novellierung des Nationalparkgesetzes innerhalb eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland weiter behandeln. Hat Umweltminister Sander Narrenfreiheit?

Esens/Ostfriesland. Im Dezember 2001 überreichten Mitarbeiter des Wattenrates Ost-Friesland in Brüssel Juristen der Europäischen Kommission eine mehrere hundert Seiten starke Beschwerde gegen die damalige Novellierung des Nationalparkgesetzes "Niedersächsisches Wattenmeer". Durch die Novellierung wurden ca. 90 Gebiete aus dem Geltungsbereich des Nationalparks niedersächsisches Wattenmeer herausgenommen und der touristischen Nutzung zugeführt. Dies, so der Wattenrat, war ein glatter Verstoß gegen die Flora-, Fauna Habitatrichtlinie und die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union.

Die FFH-Richtlinie sieht vielmehr vor, den Erhaltungszustand eines europäischen Schutzgebietes zu bewahren und Verschlechterungen zu vermeiden. Jetzt, im April 2005, teilte die EU-Kommission dem Wattenrat mit, dass sie am 16. März 2005 beschlossen habe, die Wattenrat-Beschwerde im Rahmen eines bestehenden Vertragverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland weiter zu behandeln.

Das Verfahren beinhaltet die unzureichende Meldung von FFH-Gebieten durch den Mitgliedsstaat Deutschland [Verfahren 1995/2225]. Der Wattenrat sieht sich dadurch in seiner Einstellung bestätigt, dass auf landes- und kommunalpolitischer Ebene das geltende Regelwerk "Natura-2000" der EU-Kommission ein Buch mit sieben Siegeln ist und beharrlich ignoriert wird. Es wird weiter gewirtschaftet, als ob es europäisches Naturschutzrecht, das für alle Mitgliedstaaten der EU verbindlich ist, nicht gibt. Aktuelle Beispiele sind der Vorstoß des Landes Niedersachsen und seines Umweltministers Sander, Boden aus den Salzwiesen des Nationalparks, der FFH-Gebiet ist, zu entnehmen, oder die Absicht, nach Absprache mit Lokalpolitikern aus Greetsiel den Ostdeich der Leybucht (LK Aurich) für den Tourismus freizugeben. Im sog. "Leybuchturteil" [Rechtssache C-57/87] hat der Europäische Gerichtshof bereits gegen alle anderweitige Nutzungen als die des Küstenschutzes geurteilt, eine Freigabe für den Tourismus wäre als rechtswidrig. Auf Langeoog wird die Anlage eines Golfplatzes im FFH-Gebiet unterstützt. Man muss sich also langsam fragen, ob dieser sog. "Umwelt"minister Sander Narrenfreiheit im Kabinett von Ministerpräsident Wulff genießt und völlig losgelöst von europäischen Rechtsnormen eine Politik der provinziellen Willkür und Willfährigkeit verfolgt.

Hinweise zu dieser Pressemitteilung: Das aktuelle Schreiben der EU-Kommission (ENV A2, vom 31. März 2005, Eingang hier 09. April 2005) kann bei Bedarf als .jgp-Datei abgerufen werden.

Die ziemliche komplexe Rechtslage der unzureichenden Meldung von FFH-Gebieten (auch Verfahren 1995/2225) lässt sich bei bund.net unter "Zur Meldung von weiteren Vorschlagsgebieten nach Phase 1 Anhang III der FFH-Richtlinie (FFH-RL) durch die Bundesrepublik Deutschland" (pdf-Datei, 140 KB) (Punkt 3) nachlesen.

 
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