 Flügellahme Pfeifente an der Ems
Interessant, mit welchen verschiedenen Maßstäben ein und dasselbe Gericht bei Jagdverstößen urteilt: Unser Mitarbeiter Eilert Voß wurde vom Amtsgericht Emden zu einem Ordnungsgeld von 2.000 Euro, ersatzweise 20 Tage Haft verurteilt, weil er während einer Wasservogeljagd ohne Hund aus einer Deckung am Emsdeich in sein Nebelhorn blies, um auf sich aufmerksam zu machen und dabei Gänse verscheuchte. Die Strafe für diese “Jagdstörung” betrug das Vierfache des brutalen Umgangs eines Jägers mit einer Ente, der eine von ihm angeschossene Ente totgetreten haben soll und dafür wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz 500 Euro zahlen muss. Viermal eine Ente tottreten hat also die gleiche juristische Konsequenz wie einmal ins Nebelhorn blasen. Bemerkenswert auch, dass dieser Vorfall wieder nicht in der Straftatenstatistik der Jagd auftaucht, sondern als “Tierquälerei” behandelt wird. Der Anwalt des tierquälenden Entenjägers ist selber aktiver Jäger, der Kreisjägermeister von Emden ist als Amtsrat beim Amtsgericht in Emden angestellt.
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Die Berichterstattung über die “Jagdstörung” der Gänsejäger an der Ems im EU-Vogelschutz- und Naturschutzgebiet “Petkumer Deichvorland” ist nicht nur auf Deutschland beschränkt. Spenden für Eilert Voß, der nach der zurückgewiesenen Berufung durch das Landgericht in Aurich nun erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen hat (den eigenen und den gegnerischen Anwalt sowie die Gerichtskosten für zwei Gerichte), [...]
 Vorbesprechung im LG Aurich: Eilert Voß, RA Dominik Storr (v.l.)
D-97845 Neustadt am Main / OT Erlach, den 30. August 2011
- Pressemitteilung -
“Gänsekrieg” an der Ems
Urteilsbegründung des Landgerichts Aurich liegt vor
Seit Monaten wird deutschlandweit in Presse und Fernsehen über den “Gänsekrieg” an der Ems berichtet. Der Vogelschützer Eilert Voß ist seit Jahren bei Wind und Wetter im ostfriesischen Naturschutzgebiet »Petkumer Deichvorland« an der Ems unterwegs, um Jagdverstöße bei der Gänsejagd zu dokumentieren. Akribisch notiert er Schuss für Schuss und macht Fotos von Jagdfreveln im europäischen Vogelschutzgebiet, die nicht nur in Publikationen des Natur- und Vogelschutzes, sondern auch in renommierten Zeitungen und Magazinen veröffentlicht werden. Und er bringt die Jagdfrevel im Naturschutzgebiet zur Anzeige. Zwar sahen sich die zuständigen Behörden bisher noch nicht veranlasst, die Verstöße zu ahnden, aber viele Zeitungen haben darüber berichtet. Kein Wunder also, dass Eilert Voß den Gänsejägern ein Dorn im Auge ist. Um den unbequemen Beobachter vom Ort des Geschehens fern zu halten, zogen die Jäger vor das Zivilgericht und klagten auf Unterlassung – wegen angeblicher Jagdstörung.
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 Eilert Voß im Pressegespräch nach der Urteilsverkündung
Nur wenige Minuten dauerte die Urteilsverkündung im Berufungsverfahren von Eilert Voß am 26. August 2011 vor der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aurich gegen die Verurteilung wegen „Jagdstörung“ mit 2.000 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise 20 Tage Haft vor dem Amtsgericht in Emden. Voß hatte im Dezember 2010 einen Jäger, der aus einer Deckung am Emsdeich ohne verfügbaren Jagdhund auf Gänse schoss, mit einem Nebelhorn „gestört“. Der Landgerichtspräsident Hans-Otto Bartels verkündete den Tenor des Urteils, die Berufung werde zurückgewiesen, weil sie unbegründet sei. Voß habe die Kosten des Verfahrens und der Anwälte zu tragen. Sowohl der gegnerische Anwalt als auch Voß´ Anwalt waren zum Verkündungstermin nicht erschienen.
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 Etwas optimistischer: Eilert Voß (l.) und RA Dominik Storr nach der Verhandlung
Gestern am 05. August 2011 fand die von Eilert Voß, Mitarbeiter im Wattenrat, angestrengte Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Aurich statt. Der zunächst auf 20 Minuten anberaumte Erörterungstermin dauerte dann 40 Minuten, ein Urteil wurde noch nicht gesprochen. Wegen des großen Besucherandrangs wurde der ursprünglich vorgesehene Verhandlungsraum nicht geöffnet, die Verhandlung fand in einem größeren Saal statt. Der Verkündungstermin wurde auf den 26. August um 12:00 Uhr im Landgericht Aurich terminiert.
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 Angeschossene Nonnengans, Terborg/Ems, 06.April 2011
#edit: Inzwischen laufen polizeiliche Ermittlungen in der Sache, aber nicht wegen eines Jagdvergehens, das in diesem Falle strafbar wäre, sondern wegen “Tierquälerei”. Das ist zwar auch eine Straftat, hält aber fürs gute Image die Jagdstatistik sauber: .pdf Zeugenanhörung Nonnengans
Auf diesen Webseiten haben wir schon oft über Jagdverstöße von Hobbyjägern geschrieben, hier ein neuer Fall, der einen Straftatbestand darstellt: Unser Mitarbeiter Eilert Voß fand am 06. April 2011 unweit des Emsdeiches bei Terborg im LK Leer zusammen mit einem Begleiter eine flugunfähige stark verletzte Nonnengans. Die Gans wurde zur Untersuchung zu einem Tierarzt gebracht, der das Tier wegen des schlechten Allgemeinzustandes und eines offenen Flügelbruches einschläferte. Das Röntgenbild ergab eine Schussverletzung des linken Armflügelknochens mit einer deutlich sichtbaren Schrotkugel.
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Heute berichtet die Ostfriesen Zeitung (S.12, 13. Mai 2011) ganzseitig über Eilert Voß, der in jahrelanger Kleinarbeit akribisch Jagdverstöße an der Ems dokumentiert hat. Wir danken der OZ-Redaktion für die freundliche Überlassung. Trotz des rechtzeitigen fachlichen Gegenlesens (shit happens!) ist auch uns ein kleiner Fehler im Beitrag entgangen: Bläss- und Ringelgänse dürfen (abweichend von der nds. Jagdzeitenverordnung) in [...]
 Graugänse mit Jungen
#edit 30. Sept. 2011: Die niederländische Zweite Kammer hat eine Gesetzesinitiative zur Vergasung der Gänse mehrheitlich abgelehnt.
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Die niederländische Zeitung “de Gelderlander” meldet in ihrer online-Ausgabe vom 10. Mai 2001, dass die “Gänseplage” mit einer Population von dreihunderttausend Vögeln im Lande auf hunderttausend Vögel reduziert werden soll, durch Abschießen. Diese Meinung teilen die niederländischen Forstverwaltung „Staatsbosbeheer“, Bauern, Jäger und die Vogelschutzvereinigung „Vogelbescherming“, zusammengeschlossen in der Vereinigung „Ganzen-8“. Hintergrund sind die angeblichen Schäden, die die Gänse auf landwirtschaftlichen Flächen anrichten sollen. Gemeint sind die brütenden Graugänse in den Niederlanden.
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Nach dem unglaublichen Urteil wegen angeblicher „Jagstörung“ Emder Gänseschießer im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ hat sich Eilert Voß entschlossen, das Urteil anzufechten. Er geht in Berufung. Bisher sind mehr als 4.000 Euro Spendengeld für ihn eingegangen, die dafür genutzt werden sollen. Dafür dankt der Wattenrat allen Spenderinnen und Spendern! Inzwischen wurde ein ortsnahes NEUES Spendenkonto eingerichtet:
Konto: XXX
Kontoinhaber: Eilert Voß
Kontonummer: XXX
Stichwort: „Gänsewacht/ Wattenrat“
(#edit März 2012: Das Konto wurde inzwischen aufgelöst!)
Edit 03. Mai 2011: Inzwischen liegt ein Schreiben der Anwaltskanzlei des Klägers gegen Voß vom 21. April vor. Die Anwälte (Sozietät Rödenbeek, Bessau, Weerda und Hemken in Emden) haben Antrag auf kostenpflichtige Zurückweisung des Berufungsantrages beim Landgericht Aurich eingereicht. Der Anwalt Weerda ist selbst Gänsejäger im Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebiet “Petkumer Deichvorland” an der Ems und dortiger Jagdpächter; der Kreisjägermeister der Stadt Emden ist als Amtsrat beim Amtsgericht in Emden beschäftigt.
Eilert Voß hat eine persönliche Erklärung verfasst, die Sie nachstehend lesen können:
Liebe Gänsefreunde,
dank Eurer Solidarität beschäftigt sich demnächst das Auricher Landgericht mit den jahrelangen Jagdverstößen innerhalb des EU- Vogelschutzgebietes Petkumer Deichvorland.
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 Bei diesen Sichtverhältnissen wurden Gänse bejagt!
Nach zwei Monaten bekam der Wattenrat Antwort von der Polizei in Emden auf seine Ordnungswidrigkeitsanzeige gegen Jagdverstöße von Emder Jägern (s.u.), die verbotswidrig im Naturschutzgebiet “Petkumer Deichvorland” (EU-Vogelschutzgebiet) bei Dunkelheit, Nebel oder Schneetreiben Jagd mit oder ohne Jagdhund auf überwinternde Gänse machten, ohne dabei durch die schlechten Sichtbedingungen die Arten nach geschützten oder nicht geschützten Arten unterscheiden zu können. Das ist nach der Bundesjagdzeitenverordnung verboten.
“Die von Ihnen angesprochene Problematik ist hier grundsätzlich bekannt. [...] Es bestehen definitiv keine polizeilichen Handlungsmöglichkeiten und Handlungsnotwendigkeiten. [...] Zwischen dem Polizeikommissariat Emden und der Stadtverwaltung Emden bestehen keinerlei gegenseitige Aufsichts-oder Kontrollbefugnisse.”, so die Polizei in Emden im Schreiben vom 14. April 2011. Das Schreiben ist im Original hier nachzulesen: Gänsejagd_Polizei_Emden_14. April 2011
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