
Vorbesprechung im LG Aurich: Eilert Voß, RA Dominik Storr (v.l.)
D-97845 Neustadt am Main / OT Erlach, den 30. August 2011
- Pressemitteilung -
“Gänsekrieg” an der Ems
Urteilsbegründung des Landgerichts Aurich liegt vor
Seit Monaten wird deutschlandweit in Presse und Fernsehen über den “Gänsekrieg” an der Ems berichtet. Der Vogelschützer Eilert Voß ist seit Jahren bei Wind und Wetter im ostfriesischen Naturschutzgebiet »Petkumer Deichvorland« an der Ems unterwegs, um Jagdverstöße bei der Gänsejagd zu dokumentieren. Akribisch notiert er Schuss für Schuss und macht Fotos von Jagdfreveln im europäischen Vogelschutzgebiet, die nicht nur in Publikationen des Natur- und Vogelschutzes, sondern auch in renommierten Zeitungen und Magazinen veröffentlicht werden. Und er bringt die Jagdfrevel im Naturschutzgebiet zur Anzeige. Zwar sahen sich die zuständigen Behörden bisher noch nicht veranlasst, die Verstöße zu ahnden, aber viele Zeitungen haben darüber berichtet. Kein Wunder also, dass Eilert Voß den Gänsejägern ein Dorn im Auge ist. Um den unbequemen Beobachter vom Ort des Geschehens fern zu halten, zogen die Jäger vor das Zivilgericht und klagten auf Unterlassung – wegen angeblicher Jagdstörung.
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