Nationalparkgesetz am 01. März 2010 novelliert

Die Frage nach der wundersamen Vergrößerung des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer führte hier zur etwas späten Erkenntnis, dass das Nationalparkgesetz von 2001 im März 2010 wieder novelliert wurde. Anlass war die Anpassung an das Bundesrecht, in diesem Fall an das Bundesnaturschutzgesetz, Wundersames gibt es also nicht mehr zu berichten.

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Die wundersame Vergrößerung des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer

Wie groß ist er eigentlich, der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer?

(bitte edit ganz unten beachten!)

Laut „Nationalparkverordnung“ vom 13. September 1985, die am 01. Januar 1986 in Kraft trat, war er 240.000 Hektar, also 2.400 Quadratkilometer groß.
Im Jahre 1999 wurde aus der Verordnung ein Gesetz, ohne dass der Nationalpark vergrößert wurde. Schon 2001 wurde das Gesetz novelliert, eine Größenangabe findet sich nun nicht mehr, die Größe wird mit geographischen Koordinaten angegeben. Durch die Gesetzesnovellierung wurden mehr als 80 Gebiete aus dem Nationalpark herausgenommen oder in der Zonierung herabgestuft und der Fremdenverkehrsnutzung zugeführt. Dafür wurden Teile des Dollarts neu in den Nationalpark einbezogen und eine ausschließliche Wasserfläche vor Borkum in den Nationalpark aufgenommen.

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