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Windenergie und kommunale Selbstverwaltung: Stiftungsgeld von den Betreibern

Der genannte Betrag von 85.000 Euro Stiftungsgeld als „warmer Regen“ für die Kommunen mag bei Kommunalpolitikern verfangen, ist aber für die Betreiber nur „peanuts“ verglichen mit der jährlichen enormen Rendite ihrer Anlagen. Diese Rendite wird eigentlich nicht „am Markt“ erwirtschaftet, sondern ist Teil der jährlichen milliardenschweren Umlage, die jeder Stromkunde mit seiner Stromrechnung als Zwangsabgabe aus dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) zahlen muss, damit sich das Geschäft mit der Windenergie (vulgo „Energiewende“) überhaupt lohnt. Auch das Stiftungsgeld ist nur der Rückfluss von einem geringen Teil der Summe, die die Windkraftbetreiber als gesetzliche garantierte Einspeisevergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde – egal ob sie windabhängig bedarfsgerecht genutzt wird oder nicht – von den Stromverbrauchern erhalten haben. Zu den Stromverbrauchern gehören auch die Ratsmitglieder und Einwohner von Holtriem. Weiterlesen

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