Heute berichtet die Ostfriesen Zeitung (S.12, 13. Mai 2011) ganzseitig über Eilert Voß, der in jahrelanger Kleinarbeit akribisch Jagdverstöße an der Ems dokumentiert hat. Wir danken der OZ-Redaktion für die freundliche Überlassung. Trotz des rechtzeitigen fachlichen Gegenlesens (shit happens!) ist auch uns ein kleiner Fehler im Beitrag entgangen: Bläss- und Ringelgänse dürfen (abweichend von der nds. Jagdzeitenverordnung) in [...]
 Graugänse mit Jungen
#edit 30. Sept. 2011: Die niederländische Zweite Kammer hat eine Gesetzesinitiative zur Vergasung der Gänse mehrheitlich abgelehnt.
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Die niederländische Zeitung “de Gelderlander” meldet in ihrer online-Ausgabe vom 10. Mai 2001, dass die “Gänseplage” mit einer Population von dreihunderttausend Vögeln im Lande auf hunderttausend Vögel reduziert werden soll, durch Abschießen. Diese Meinung teilen die niederländischen Forstverwaltung „Staatsbosbeheer“, Bauern, Jäger und die Vogelschutzvereinigung „Vogelbescherming“, zusammengeschlossen in der Vereinigung „Ganzen-8“. Hintergrund sind die angeblichen Schäden, die die Gänse auf landwirtschaftlichen Flächen anrichten sollen. Gemeint sind die brütenden Graugänse in den Niederlanden.
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 Weißstorch auf trockenem Industrieacker, Archivbild Eilert Voß (C)
Die positive öffentliche Selbstdarstellung von Hobbyjägern wird von der Wirklichkeit häufig relativiert. Wer die Wattenrat-Seiten aufmerksam liest, wird zu diesem Thema fündig. Neues von der Jagdfront aus dem Binnenland erreichte den Wattenrat:
In der Nähe von Nienburg an der Weser hatte am 30. April 2011 eine Gruppe von Jägern in einem Wald bei Schessinghausen abends ein Lagerfeuer entfacht.
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Nach dem unglaublichen Urteil wegen angeblicher „Jagstörung“ Emder Gänseschießer im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ hat sich Eilert Voß entschlossen, das Urteil anzufechten. Er geht in Berufung. Bisher sind mehr als 4.000 Euro Spendengeld für ihn eingegangen, die dafür genutzt werden sollen. Dafür dankt der Wattenrat allen Spenderinnen und Spendern! Inzwischen wurde ein ortsnahes NEUES Spendenkonto eingerichtet:
Konto: XXX
Kontoinhaber: Eilert Voß
Kontonummer: XXX
Stichwort: „Gänsewacht/ Wattenrat“
(#edit März 2012: Das Konto wurde inzwischen aufgelöst!)
Edit 03. Mai 2011: Inzwischen liegt ein Schreiben der Anwaltskanzlei des Klägers gegen Voß vom 21. April vor. Die Anwälte (Sozietät Rödenbeek, Bessau, Weerda und Hemken in Emden) haben Antrag auf kostenpflichtige Zurückweisung des Berufungsantrages beim Landgericht Aurich eingereicht. Der Anwalt Weerda ist selbst Gänsejäger im Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebiet “Petkumer Deichvorland” an der Ems und dortiger Jagdpächter; der Kreisjägermeister der Stadt Emden ist als Amtsrat beim Amtsgericht in Emden beschäftigt.
Eilert Voß hat eine persönliche Erklärung verfasst, die Sie nachstehend lesen können:
Liebe Gänsefreunde,
dank Eurer Solidarität beschäftigt sich demnächst das Auricher Landgericht mit den jahrelangen Jagdverstößen innerhalb des EU- Vogelschutzgebietes Petkumer Deichvorland.
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 Nebeljäger mit Beute im Naturschutzgebiet "Petkumer Deichvorland"/Ems
Spät kommen sie, aber sie kommen! Heute setzten der Naturschutzbund Deutschland (NABU) gleich zwei Mal eine Presseerklärung zur Gänsejagd im Allgemeinen und zum Gerichtsverfahren im Speziellen gegen Eilert Voß zusammen mit dem BUND wegen angeblicher „Jagdstörung“ vor dem Amtsgericht in Emden ab. Darauf haben wir lange gewartet. Seit Jahren veröffentlichen die Gänsewacht und der Wattenrat die Missstände (Jagd bei Dunkelheit, Nebel oder Schneetreiben) bei der Jagd auf Zugvögel in Naturschutz- und EU-Schutzgebieten auf der ihren WebSeiten, ohne dass die „anerkannten“ Naturschutzverbände dieses Thema bisher „nachhaltig“ aufgegriffen hätten. Am 07. März, also vor knapp drei Wochen, kam der NABU zum ersten Mal aus der Deckung.
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 Rushhour im Rheiderland: morgendlicher Einflug überwinternder Gänse aus dem Dollart
Über die unglaublichen Jagdszenen im Nebel und der Dunkelheit im EU-Vogelschutz- und Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ an der Ems bei Emden haben wir ausführlich berichtet. Die Jagdzeit auf Gänse (die zahlreich vorkommenden Bläss- oder auch Saatgänse dürfen wegen des Vogelschutzgebietes ohnehin nicht geschossen werden, Nonnengänse haben keine Jagdzeit) ist nun eigentlich ab dem 16. Januar vorbei, eigentlich. Im Rheiderland westlich der Ems im Landkreis Leer wird unüberhörbar weitergeschossen, auch mit schneller Schussfolge mit mehr als den erlaubten drei Patronen in halbautomatischen Waffen. Die Schüsse wurden gerade beim morgendlichen Gänseeinflug gehört. Wie dem Wattenrat berichtet wurde, stehen Bauern versteckt in der Deckung ihrer Höfe und schießen in Gänsepulks, ein eindeutiger Jagd- und Jagdzeitenverstoß.
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 Hubertuskreuz als Mahnung an die Jäger im Wattenmeer, eingesetzt 1989 am Dollart
Hubertusmessen werden jährlich zu Ehren Gottes und zur Erinnerung an den Heiligen Hubertus von Lüttich um den 3. November (Hubertustag) gefeiert. Der Überlieferung nach war Hubertus als junger Adeliger ein leidenschaftlicher und ausschweifender Jäger, der die Erlegung des Wildes als Selbstzweck sah. Im reiferen Alter, nach der Erscheinung eines weißen Hirsches mit einem Kreuz im Geweih, sah Hubertus in allen Wesen Geschöpfe göttlichen Ursprungs und widmete sich von diesem Moment an der Hege und Pflege des Wildbestandes.
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 Naturschutzgebiet "Petkumer Deichvorland" an der Ems, Wasservogeljagd im Nebel, Foto: Voß
Die Wasservogeljagd im Natur-und EU-Vogelschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ (und in anderen Schutzgebieten an der Ems!) bei Emden geht unverdrossen weiter, die dortigen Schießer stören sich nicht an moralischen oder jagdethischen Bedenken, die viel zitierte “Waidgerechtigkeit” ist eine leere Worthülse. Es jagt sich wohl viel leichter ohne diesen Ballast auf die Zugvögel, man beruft sich darauf, dass die Jagd ja “legal” sei, obwohl man die Arten bei diesem Licht nicht unterscheiden kann. Eilert Voß war wieder auf „Gänsewacht” und hat das Treiben in der Dunkelheit und im dichten Nebel dokumentiert.
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 NSG "Petkumer Deichvorland": Betreten verboten, aber nicht für Jäger!
Ungeachtet des strengen Frostes und der flächendeckenden geschlossenen Schneedecke geht die Wasservogeljagd an der Ems gnadenlos weiter, ausgeübt von Jägern, die sich auf Grund ihrer Mitgliedschaft in der Landesjägerschaft Niedersachsen „anerkannte“ Naturschützer nennen dürfen. Das Landesjagdgesetz sieht in § 32 vor, dass in Notzeiten des Wildes eine Jagdruhe verordnet werden kann, zusätzlich soll das Wild dann gefüttert werden, was aber bei Gänsen und Enten nicht notwendig ist. An der Ems ist die Notzeit für Wasservogeljäger ein Fremdwort.
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 Geschossene Gans im Schutzgebiet, der Zaun ist kein Hindernis, Foto (C): Voß
Bitte das Edit vom 03. Dez. 2010 ganz unten beachten: Jagd ohne Hund ist Schund!
Nun schießen sie wieder, die “grünen Abiturienten” und “anerkannten Naturschützer”. Im Naturschutzgebiet und EU-Vogelschutzgebiet “Petkumer Deichvorland” sorgt eine handvoll Beutemacher mit ihren Hunden für ständige Unruhe im Schutzgebiet, vom Morgengrauen bis nach Sonnenuntergang, bei Nebel und Schneefall.
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