Es stinkt zum Himmel: Gülleausbringung auf gefrorenem Boden

Güllespritzer in Schneelandschaft: Middelsterborg/LK Leer, 10. Februar 2013

Alle Jahre wieder: Seit vielen Tagen haben wir Frost in Ostfriesland, der Boden ist gefroren. Das hält aber einige Bauern nicht davon ab, den Inhalt ihrer vollen Güllebehälter in Gülleanhänger umzupumpen und den Inhalt trotzdem auf die Ländereien zu versprühen. Auf dem gefrorenen Boden besteht nicht die Gefahr, dass die schweren landwirtschaftlichen Fahrzeuge einsinken und dann aufwändig wieder geborgen werden müssen. Das stinkt nicht nur zum Himmel, das Gülleausbringen ist bei diesen Witterungsverhältnissen schlicht verboten: Bei gefrorenem Boden oder geschlossener Schneelage darf auch nach dem 31. Januar die Gülle nicht ausgebracht werden. weiter »

Schäden am Wintergetreide: Fraß oder Frost?

Fraß oder Frost, das ist hier die Frage. Zwei Zeitungsberichte mit zwei fast gleichen Bildern aus zwei verschiedenen Landstrichen, Ostfriesland und Verden/Aller, aber zum gleichen Thema machen deutlich, worum es in der Landwirtschaft häufig geht: um mehr Geld, und meistens um das Geld der Anderen. Bekanntlich erlebten wir trotz der ständigen Warnungen vor der Klimakatastrophe schon wieder einen sehr kalten Winter mit wochenlangem Dauerfrost, der auch das ausgesäte Wintergetreide schädigte. Auch in Ostfriesland war es sehr kalt, genau wie in Verden. Während in Ostfriesland die Schäden am Getreide fast ausschließlich den hier überwinternden arktischenGänsen in die Schnäbel geschoben wird, hat man sich in Verden an der Aller beim gleichen Schadensbild nachvollziehbar auf den Frost als Verursacher geeinigt. weiter »

Gründlandumbruch: Niedersachsen: Große Anfrage der Bündnisgrünen

Hochsubventionierte Energielandschaft im LK Wittmund/Ostfriesland

Die europäische Agrarpolitik stellt Dauergrünland unter ihren besonderen Schutz, zumindest auf dem Papier. Die EU-Vorgaben untersagen bzw. stellen weitere Grünlandumbrüche unter Genehmigungsvorbehalt, wenn der Rückgang der Dauergrünlandflächen auf  Mitgliedsländerebene 5 % gegenüber dem Referenzjahr 2003 übersteigt.  2009 überstieg der Grünlandumbruch in Niedersachsen die vorgegebene  5 %-Grenze. In der Folge  erließ die niedersächsische Landesregierung die Verordnung zur Erhaltung von Dauergrünland. Diese Verordnung verhinderte allerdings nicht den weiteren Verlust von artenreichem Dauergrünland: Seit 2010 wurden in Niedersachsen weitere 5.500 Hektar  (55 Quadratkilometer!) Grünland  in Ackerland umgebrochen, der vorgeschriebene qualitative Flächenausgleich ist in der Umsetzung fragwürdig.  Die Verordnung verlangt von den Landwirtschaftskammern die Prüfung der Anträge auch nach den Maßstäben der gesetzlich vorgeschriebenen Eingriffsregelung und des Artenschutzrechts. Nur diese Rechtsvorschriften können die ausreichende Qualität des Dauergrünlands sicherstellen.

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Erneuerbare Energien: Alles öko, oder was? Botulismus aus der Biogasanlage?

Neue deutsche Landwirtschaft, alles subventioniert: Ackerbau, Solar- und Windkraftanlagen, Biogasanlage

In Deutschland wird immer mehr Dauergrünland in Ackerland umgebrochen: „Energiepflanzen“ statt Ernährung  heißt offenbar die gegenwärtige Parole der industrialisierten Landwirtschaft. Biogasanlagen schießen derzeit wie Pilze aus dem Boden, üppig und zinsgünstig gefördert von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

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Landwirtschaft: Scheiße auf Eis

Güllefahrzeug auf gefrorenem Boden

Nun stinken sie wieder, die Felder in Ostfriesland. Trotz klaren Frostwetters und gefrorener Böden waren vor ein paar Tagen viele Landwirte mit ihren Güllefahrzeugen unterwegs, um verbotswidrig ihren gequirlten Flüssigmist hektarweise in der Landschaft zu versprühen.

Da in diesem unserem Lande viel und eigentlich auch gut geregelt ist, sollte man annehmen, dass sich die Bauern an die Regeln halten. Weit gefehlt. Ein Verstoß gegen die Düngeverordnung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, der Verstoß ist aber inzwischen die Regel, Papier ist eben geduldig.Die „gute fachliche Praxis“ sieht eigentlich vor, dass laut Düngeverordnung Ackerland vom 1. November bis zum 15. Januar und Grünland vom 15. November bis zum 31 Januar UND bei gefrorenem Boden oder Schneebedeckung ab 5 cm nicht begüllt werden darf. Der Boden oder die Pflanzen können den Flüssigmist nicht aufnehmen. Wenn nun Regen auf den gefrorenen Boden mit der Gülleschicht fallen sollte, kann die Gülle leicht in Oberflächengewässer abgeschwemmt werden, das führt zu erheblichen Gewässerbelastungen mit Fischsterben. Dann wird aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Das hindert viele Bauern nicht daran, ihre übervollen Gülletanks gerade bei gefrorenem Boden auszubringen, weil gerade dann der harte Boden mit den schweren Fahrzeugen gut befahrbar ist.

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Ems: Meyer Werft muss für landwirtschaftliche Schäden durch Schiffsüberführungen zahlen

Im Juni 2009 berichtete der Wattenrat über die Schiffsüberführung  der “Celebrity Equinox” und dem damit verbundenen schiffstechnisch notwendigen Sommerstau der Ems. Die Dokumentation finden Sie hier.

"Celebrity Equinox" auf gestauter Ems gegen Rohrweihe

Durch das Aufstauen der Ems ertranken ungezählte Jungvögel in diesem EU-Vogelschutzgebiet, oder deren bodennahen Nester wurden weggespült. Landwirte beklagten Schäden auf  ihren Grünlandbereichen. Nun soll die Meyer Werft für die angerichteten Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen  aufkommen.

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Ems-Landwirtschaft: Naturschutz “scheiß”-egal

Wir berichteten bereits am 03. Mai 2010 über einen Landwirt, der an der Ems in einem geschützten Vorlandbereich (Naturschutzgebiet Emsauen) Gülle ausbrachte, die kurze Zeit darauf durch ein Hochwasser in die Ems gespült wurde. Schlechte Beispiele verderben bekanntlich die guten Sitten: Ein Berufskollege am gegenüberliegenden Emsufer bei Critzum verteilte am 07. Oder 08. Mai 2010 im selben Naturschutzgebiet, Teil des EU-Vogelschutzgebietes „Emsmarschen Leer-Emden“, flächendeckend Rindermist Schafmist aus seiner Intensivhaltung auf der Brackwasser-Salzwiese, im Überflutungsbereich der Ems! Also ein erneuter Verstoß gegen die “gute fachliche Praxis” laut Düngeverordnung:

(6) Beim Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsstoffen mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff oder Phosphat ist

1. ein direkter Eintrag von Nährstoffen in oberirdische Gewässer durch Einhaltung eines Abstandes von mindestens drei Metern zwischen dem Rand der durch die Streubreite bestimmten Ausbringungsfläche und der Böschungsoberkante des jeweiligen oberirdischen Gewässers zu vermeiden,
2. dafür zu sorgen, dass kein Abschwemmen in oberirdische Gewässer erfolgt.

Emsvorland bei Critzum: Flächendeckende Bemistung im Naturschutzgebiet

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Umweltminister Sander bei den Jägern: Heinrich! Mir graut´s vor dir.

Hans-Heinrich Sander ist Umweltminister in Niedersachsen, und was für einer!

Beratung zwecklos: Umweltminister Sander (r.), Manfred Knake (Wattenrat)

Mit dem organisierten Naturschutz hat er nichts am Hut. Sander ist gelernter Landwirt, wurde später Lehrer und Schulleiter und  ab 2003 im Kabinett der niedersächsischen CDU-FDP-Landesregierung Umweltminister. Seitdem schreckt er vor keinen Attacken gegen den Naturschutz zurück.

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