Stromtod an Mittelspannungsmasten: Wo bleiben die Sanktionen?

Tod am Mittelspannungsmast: Uhu, Foto (C): Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE)

Wieder einmal befasst sich der Wattenrat mit der unzureichenden Entschärfung der Mittelspannungsmasten für Vögel, auch wenn es diese Strommasten im Wattenmeer nicht gibt…. Eigentlich hätten diese oft tödlichen Sitzgelegenheiten schon mit dem Ablauf des Jahres 2012 von den Energieversorgern baulich entschärft werden müssen, so will es das Bundesnaturschutzgesetz. Aber eigentlich ist nicht wirklich: Viele Masten wurden nicht termingerecht und gesetzeskonform umgerüstet, immer noch sterben gerade Großvögel den Stromtod. Sanktionsmöglichkeiten hat der Gesetzgeber gegen diese Versäumnisse nicht vorgesehen, allerdings greift hier u.U. auch das Tötungsverbot nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz. weiter »

Vogeltod an Mittelspannungsmasten, Energieversorger setzen Umrüstung nur schleppend um

Stromtod im Mittelspannungsmast: toter Uhu, Foto (C): EGE

Mittelspannungsmasten sind Freileitungsmasten für den 1kV- bis 50 kV-Bereich. Anders als Hochspannungsmasten sind viele Mittelspannungsmasten gefährliche Todesfallen für größere Vögel, weil durch die Isolatorenkonstruktion leicht ein Erdschluss durch die Berührung mit den Flügeln hergestellt werden kann und die Vögel durch den Stromschlag getötet werden. Betroffen sind überwiegend größere Vögel wie See- oder Fischadler, Bussarde, Falken, Störche oder Eulen bis zur Größe eines Uhus. Das Problem ist seit Jahrzehnten bekannt. Der Gesetzgeber hat daher im Bundesnaturschutzgesetz verfügt:

§ 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen

Zum Schutz von Vogelarten sind neu zu errichtende Masten und technische Bauteile von Mittelspannungsleitungen konstruktiv so auszuführen, dass Vögel gegen Stromschlag geschützt sind. An bestehenden Masten und technischen Bauteilen von Mittelspannungsleitungen mit hoher Gefährdung von Vögeln sind bis zum 31. Dezember 2012 die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung gegen Stromschlag durchzuführen. Satz 2 gilt nicht für die Oberleitungsanlagen von Eisenbahnen. weiter »

Prof. Weiger (BUND): verloren im Dickkicht der Fakten – eine misslungene Rechtfertigung zum Austritt von Enoch zu Guttenberg

Energiewende oder Naturschutzwende?

Am 12. Mai berichteten wir über den Austritt von Enoch zu Guttenberg aus dem BUND, den er mit gegründet hatte. Anlass war seine Kritik an der Windkraftpolitik des Naturschutzverbandes. Zu Guttenberg begründete seinen Austritt u.a. mit diesen Worten:

“Den letzten Anstoß für meinen Entschluss mich vom BUND endgültig zu trennen, ist der bis heute, trotz aller Recherchen, nicht ausgeräumte Verdacht der Käuflichkeit unserer einmal uns alle einigenden Philosophie. Die Zurücknahme der Klage gegen den Windpark Nordergründe zum Preis von 800.000 € an eine dem BUND nahe stehende Stiftung und der Klageverzicht Ausbau Ems für nicht weniger als 9 Mio. € im gleichen Modell erschrecken mich zutiefst, trotz aller Versuche der zuständigen BUND-Verantwortlichen den jeweiligen Deal zu begründen. Die offensichtlichen Geschäfte mit der Windenergie halte ich erst recht nicht für vertretbar.”

Der BUND in Person seines Vorsitzenden Prof. Hubert Weiger reagierte mit Halb- oder Unwahrheiten, oder vielleicht nur aus reiner Unkenntnis auf diesen spektakulären Austritt des profilierten Naturschützers zu Guttenberg. weiter »