Nationalparkgesetz am 01. März 2010 novelliert

Die Frage nach der wundersamen Vergrößerung des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer führte hier zur etwas späten Erkenntnis, dass das Nationalparkgesetz von 2001 im März 2010 wieder novelliert wurde. Anlass war die Anpassung an das Bundesrecht, in diesem Fall an das Bundesnaturschutzgesetz, Wundersames gibt es also nicht mehr zu berichten.

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Feuerwerk auf Juist: Man lässt es krachen im Nationalpark und”Weltnaturerbe”

Feuerwerk auf Juist am 24. Juli 2010

edit 07. August 2010:

“Dem Vernehmen nach” hat sich der Juister Bürgermeister Dietmar Patron dahingehend geäußert, dass es keine Feuerwerke mehr auf Juist geben werde, an einer Beschlussvorlage für den Rat werde gearbeitet. Auch aus der Juister Bevölkerung wurden Beschwerden gegen das Feuerwerk bei der Gemeinde  vorgebracht. Die Genehmigungsbehörde des Feuerwerks war die Gemeinde Juist. Das Feuerwerk “am 12. August” hat längst stattgefunden: im Jahr 2006, Korrektur und Erläuterung weiter unten.

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Nationalparks sind bekanntlich Großschutzgebiete, dort gelten Regeln zum Schutz von Tieren und Pflanzen. Bestimmte Bereiche dürfen nicht betreten, die freilebende Tierwelt darf nicht durch Lärm, Aufsuchen o.ä. Handlungen gestört werden. Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer ist gleichzeitig auch Urlaubsgebiet mit ca. 37 Millionen Tourismusübernachtungen jährlich von Emden bis Cuxhaven, und Touristen wollen unterhalten werden. Ganz nebenbei: Der Nationalpark ist auch auch EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiet. Ein Spektakel der besonderen Art bietet die Insel Juist an, die „Zauberinsel“, wie man sich dort werbewirksam selber nennt: Höhenfeuerwerke sollen die Massen unterhalten, die auf der Insel Urlaub machen. weiter »

Kitesurfer: Nun beantragt auch Langeoog

Auch Langeoog beantragt Kitesurfer-Zone im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer

Kitesurfer im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer

Nach Wremen, Horumersiel, Baltrum, Norderney, Norddeich und Krummhörn beantragte nun auch der Bürgermeister der Insel Langeoog eine 130 Hektar große Fläche in der zweitstrengsten Schutzzone, der Zwischenzone, im Nordwesten der Insel für die Ausübung der Funsportart Kitesurfen.  Der Kitesurfbetrieb soll nach dem Willen der Inselgemeinde ganzjährig stattfinden. Begründet wird der Antrag (Inselgemeinde Langeoog, 26.02.2010, Az II/371) an die Nationalparkverwaltung u.a. damit:

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