 Pressekonferenz der Grünen im Sielwärtergebäude von Petkum
Wasservogeljagd in EU-Vogelschutzgebieten: Pressetermin der Grünen in Petkum an der Ems
Mit Naturschutzthemen tut sich die Lokalpresse oft schwer, wie der Pressetermin am 06. Januar 2012 in Petkum bei Emden an der Ems zum Thema Gänsejagd in EU-Vogelschutzgebieten wieder einmal beweist. Eingeladen hatten die Grünen aus Emden, die den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der niedersächsischen Landtagsfraktion und naturschutzpolitischen Sprecher der Grünen, Christian Meyer, nach Petkum geholt hatten, um sich ein Bild vom Ort des Geschehens zu machen.
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 EU-Vogelschutzgebiet und Musikdampfer "AIDAsol": Gänse auf der Flucht
Das gewohnte Bild: Die Meyer Werft in Papenburg überführte am 11. März ihren Neubau „AIDASol“ über die viel zu enge Ems an die Küste.
Diesmal ohne Feuerwerk wie auf der „Disney Dream“ (es war ja auch noch hell), ohne Musik (die wurde aus „Naturschutzgründen“ vom Landkreis Leer von Bord der Meyer Schiffe ohnehin verboten), aber mit häufigen und völlig unnötigem Gebrauch des Schiffs-Typhons zur Begrüßung der Schaulustigen, die die Emsufer säumten. Diese dem Dickschifffaszinosum erlegenen Gaffer kannten in ihrer maritimen Seh-Geilheit im wahrsten Sinne des Wortes keine Grenzen:
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 Naturschutzgebiet "Petkumer Deichvorland" an der Ems, Wasservogeljagd im Nebel, Foto: Voß
Die Wasservogeljagd im Natur-und EU-Vogelschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ (und in anderen Schutzgebieten an der Ems!) bei Emden geht unverdrossen weiter, die dortigen Schießer stören sich nicht an moralischen oder jagdethischen Bedenken, die viel zitierte “Waidgerechtigkeit” ist eine leere Worthülse. Es jagt sich wohl viel leichter ohne diesen Ballast auf die Zugvögel, man beruft sich darauf, dass die Jagd ja “legal” sei, obwohl man die Arten bei diesem Licht nicht unterscheiden kann. Eilert Voß war wieder auf „Gänsewacht” und hat das Treiben in der Dunkelheit und im dichten Nebel dokumentiert.
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 Gänse über Ostbense (östlich Bensersiel, LK Wittmund), Foto (C): Knake
In Ostbense (Samtgemeinde Esens, Gemeinde Neuharlingersiel, LK Wittmund) wurde ein Golfplatz mit Golfhotel zunächst illegal im „faktischen Vogelschutzgebiet“ Norden-Esens am deichnahen Bereich nah am Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer geplant. Der Wattenrat legte daraufhin bereits 2003 Beschwerde bei der EU-Kommission ein. Nach dem erfolglosen Versuch des Landes Niedersachsen, das Gebiet nicht als EU-Vogelschutzgebiet ausweisen zu lassen und sogar in Gänze zu verhindern (!), wurde Deutschland 2006 von der EU angewiesen, die unzureichende Gebietsmeldung nachzubessern.
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 Flussuferläufer im Schlickwatt der Ems
Über die Ems, die Zerstörung des Flusssystem durch ständige tiefe Baggerungen für Schiffe der Meyer Werft, das Ems-Stauwerk (offiziell „Sperrwerk“ genannt) ist auf den Wattenratseiten schon viel berichtet worden. Über allen technischen Diskussionen der Flussvertiefung und den Ausbau und die Befestigung der Ufer sollte jedoch nicht vergessen werden, dass die Ems ein Lebensraum nicht nur für Fische, sondern auch für die ungezählten Zugvögel aus Nordeuropa und Asien ist.
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 Säbelschnäbler an der Ems
Die Ems mit ihren Uferbereichen ist ein wichtiger Vogellebensraum für Brut- und Rastvögel. Daher gab es schon früh Bestrebungen, Bereiche der Ems als EU-Vogelschutzgebiet innerhalb des europäischen Natura-2000-Schutzregimes (Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzgebiet) auszuweisen. Als „Besonderes Schutzgebiet“ von Deutschland gemeldet wurden bereits unzusammenhängende Bereiche von Rhede bis Emden, dazwischen liegen „faktische Vogelschutzgebiete“ mit einer hohen Wertigkeit als Vogellebensräume, die aber noch nicht gemeldet wurden. Als Bremser haben sich besonders die Landkreise Emsland, Leer und die Städte Papenburg und Emden hervorgetan.
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 "Disney Dream": bunte und laute Vogelscheuche im EU-Vogelschutzgebiet
Der Wattenrat Ost-Friesland hat anlässlich der Überführung des Kreuzfahrtschiffes „Disney Dream“ von der Meyer Werft in Papenburg an die Nordsee Anzeige beim Landkreis Leer wegen des Verstoßes gegen die Naturschutzverordnung im Naturschutzgebiet „Emsauen zwischen Ledamündung und Oldersum“ erstattet. weiter »
 Keine Fotomontage: "Disney Dream" bei Oldersum
Unser Mitarbeiter Eilert Voß legte mal wieder eine Nachtschicht an der kalten Ems ein, diesmal um die Überführung des Meyer-Dickschiffes „Disney Dream“ vom binnenländischen Papenburg an das seeschifftiefe Wasser zu dokumentieren. Vor einigen Tagen hatte er bereits eine Aktion für die BI „Rettet die Ems“ vorbereitet. Die Eindrücke, die er von der Störung der Vogelwelt in ihrem EU-Vogelschutzgebiet mitbrachte, sind den Gaffern mit Sicherheit im Meyer-Wahn entgangen. An der Ems, Teil eines EU-Vogelschutzgebiets, rasten zur Zeit abertausende Wat- und Wasservögel, die durch das Spektakel und die Suchscheinwerfer der Schlepper von ihren Rastplätzen vertrieben wurden.
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Im Juni 2009 berichtete der Wattenrat über die Schiffsüberführung der “Celebrity Equinox” und dem damit verbundenen schiffstechnisch notwendigen Sommerstau der Ems. Die Dokumentation finden Sie hier.
 "Celebrity Equinox" auf gestauter Ems gegen Rohrweihe
Durch das Aufstauen der Ems ertranken ungezählte Jungvögel in diesem EU-Vogelschutzgebiet, oder deren bodennahen Nester wurden weggespült. Landwirte beklagten Schäden auf ihren Grünlandbereichen. Nun soll die Meyer Werft für die angerichteten Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen aufkommen.
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Wir berichteten bereits am 03. Mai 2010 über einen Landwirt, der an der Ems in einem geschützten Vorlandbereich (Naturschutzgebiet Emsauen) Gülle ausbrachte, die kurze Zeit darauf durch ein Hochwasser in die Ems gespült wurde. Schlechte Beispiele verderben bekanntlich die guten Sitten: Ein Berufskollege am gegenüberliegenden Emsufer bei Critzum verteilte am 07. Oder 08. Mai 2010 im selben Naturschutzgebiet, Teil des EU-Vogelschutzgebietes „Emsmarschen Leer-Emden“, flächendeckend Rindermist Schafmist aus seiner Intensivhaltung auf der Brackwasser-Salzwiese, im Überflutungsbereich der Ems! Also ein erneuter Verstoß gegen die “gute fachliche Praxis” laut Düngeverordnung:
(6) Beim Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsstoffen mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff oder Phosphat ist
1. ein direkter Eintrag von Nährstoffen in oberirdische Gewässer durch Einhaltung eines Abstandes von mindestens drei Metern zwischen dem Rand der durch die Streubreite bestimmten Ausbringungsfläche und der Böschungsoberkante des jeweiligen oberirdischen Gewässers zu vermeiden,
2. dafür zu sorgen, dass kein Abschwemmen in oberirdische Gewässer erfolgt.
 Emsvorland bei Critzum: Flächendeckende Bemistung im Naturschutzgebiet
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