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Karbidschießen: nichts Genaues weiß man nicht

Einen späten Nachhall hatte das vom Wattenrat angezeigte sehr laute Karbidschießen aus selbstgebastelten „Geschützen“ am Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer an Silvester 2018. Die Zeitung „Der Wecker“, die einmal wöchentlich im gesamten Landkreis Leer und in den Gemeinden Barßel und Saterland im Nordkreis Cloppenburg erscheint, griff das Thema ein Jahr später noch einmal auf Weiterlesen

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Prosit Neujahr: Karbidschießen am Nationalpark Wattenmeer

nteressant dabei ist die Frage nach der Zulässigkeit des Schießen aus diesen selbstgebauten „Geschützen“, in denen ein Karbid-Wasser-Gemisch (Acetylengas) mit großem Knall zur Explosion gebracht wird. Nach Polizeiangaben ist das weder im Waffen- noch im Sprengstoffgesetz geregelt, was eigentlich verwunderlich ist. Jeder Inhaber einer vergleichsweise harmlosen Schreckschusswaffe muss zum Führen dieser Waffe außerhalb seines Grundstückes über den „Kleinen Waffenschein“ verfügen, den die Kreisbehörde auf Antrag ausstellt. Wird die Waffe ohne diesen Waffenschein außerhalb des Grundstückes nur geführt, als nur getragen ohne zu schießen, ist das bereits mit einer erheblichen Summe bußgeldbewehrt! Die selbstgebastelten Karbidkanonen sind noch nicht einmal sicherheitsgeprüft Weiterlesen

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