“Jagdstörung” an der Ems: Berufungsverhandlung ohne Urteil

Etwas optimistischer: Eilert Voß (l.) und RA Dominik Storr nach der Verhandlung

Gestern am 05. August 2011 fand die von Eilert Voß, Mitarbeiter im Wattenrat, angestrengte Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Aurich statt. Der zunächst auf 20 Minuten anberaumte Erörterungstermin dauerte dann 40 Minuten, ein Urteil wurde noch nicht gesprochen. Wegen des großen Besucherandrangs wurde der ursprünglich vorgesehene Verhandlungsraum nicht geöffnet, die Verhandlung fand in einem größeren Saal statt. Der Verkündungstermin wurde auf den 26. August um 12:00 Uhr im Landgericht Aurich terminiert.

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Jagdvergehen an der Ems: wieder Nonnengans angeschossen

Angeschossene Nonnengans, Terborg/Ems, 06.April 2011

#edit: Inzwischen laufen polizeiliche Ermittlungen in der Sache, aber nicht wegen eines Jagdvergehens, das in diesem Falle strafbar wäre, sondern wegen “Tierquälerei”. Das ist zwar auch eine Straftat, hält aber fürs gute Image die Jagdstatistik sauber: .pdf  Zeugenanhörung Nonnengans

Auf diesen Webseiten haben wir schon oft über Jagdverstöße von Hobbyjägern geschrieben, hier ein neuer Fall, der einen Straftatbestand darstellt: Unser Mitarbeiter Eilert Voß fand am 06. April 2011 unweit des Emsdeiches bei Terborg im LK Leer zusammen mit einem  Begleiter eine flugunfähige stark verletzte Nonnengans. Die Gans wurde zur Untersuchung zu einem Tierarzt gebracht, der das Tier wegen des schlechten Allgemeinzustandes und eines offenen Flügelbruches einschläferte. Das Röntgenbild ergab eine Schussverletzung des linken Armflügelknochens mit einer deutlich sichtbaren Schrotkugel.

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Urteil Jagdstörung: Eilert Voß geht in Berufung, neues Spendenkonto

Nach dem unglaublichen Urteil wegen angeblicher „Jagstörung“ Emder Gänseschießer im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ hat sich Eilert Voß entschlossen, das Urteil anzufechten. Er geht in Berufung. Bisher sind mehr als 4.000 Euro Spendengeld für ihn eingegangen, die dafür genutzt werden sollen. Dafür dankt der Wattenrat allen Spenderinnen und Spendern! Inzwischen wurde ein ortsnahes NEUES Spendenkonto eingerichtet:

Konto: XXX

Kontoinhaber: Eilert Voß

Kontonummer: XXX

Stichwort:  „Gänsewacht/ Wattenrat“

(#edit März 2012: Das Konto wurde inzwischen aufgelöst!)

Edit 03. Mai 2011: Inzwischen liegt ein Schreiben der Anwaltskanzlei des Klägers gegen Voß vom 21. April vor. Die Anwälte (Sozietät Rödenbeek, Bessau, Weerda und Hemken in Emden) haben  Antrag auf kostenpflichtige Zurückweisung des Berufungsantrages beim Landgericht Aurich eingereicht. Der Anwalt Weerda ist selbst Gänsejäger im Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebiet “Petkumer Deichvorland” an der Ems und dortiger Jagdpächter; der Kreisjägermeister der Stadt Emden ist als Amtsrat beim Amtsgericht in Emden beschäftigt.

Eilert Voß hat eine persönliche Erklärung verfasst, die Sie nachstehend lesen können:

Liebe Gänsefreunde,

dank Eurer Solidarität beschäftigt sich demnächst das Auricher Landgericht mit den jahrelangen Jagdverstößen innerhalb des EU- Vogelschutzgebietes Petkumer Deichvorland.

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Gänsejagd an der Ems: Polizei antwortet zwei Monate nach Anzeige

Bei diesen Sichtverhältnissen wurden Gänse bejagt!

Nach zwei Monaten bekam der Wattenrat Antwort von der Polizei in Emden auf seine Ordnungswidrigkeitsanzeige gegen Jagdverstöße von Emder Jägern (s.u.), die verbotswidrig im Naturschutzgebiet “Petkumer Deichvorland” (EU-Vogelschutzgebiet) bei Dunkelheit, Nebel oder Schneetreiben Jagd mit oder ohne Jagdhund auf überwinternde Gänse machten, ohne dabei durch die schlechten Sichtbedingungen die Arten nach geschützten oder nicht geschützten Arten unterscheiden zu können. Das ist nach der Bundesjagdzeitenverordnung verboten.

“Die von Ihnen angesprochene Problematik ist hier grundsätzlich bekannt. [...] Es bestehen definitiv keine polizeilichen Handlungsmöglichkeiten und Handlungsnotwendigkeiten. [...] Zwischen dem Polizeikommissariat Emden und der Stadtverwaltung Emden bestehen keinerlei gegenseitige Aufsichts-oder Kontrollbefugnisse.”, so die Polizei in Emden im Schreiben vom 14. April 2011. Das Schreiben ist im Original hier nachzulesen: Gänsejagd_Polizei_Emden_14. April 2011

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Eine Nachlese: Urteil wegen “Jagdstörung” gegen Eilert Voß

Nachlese zum Gerichtsurteil gegen Eilert Voß wegen „Jagdstörung“

Von Manfred Knake

Die Presseschlacht nach dem Skandalurteil der Richterin Angelika Brüggemann des Amtsgerichtes Emden im Beisein ihres Gerichtsdirektors  Otto Hüfken gegen Eilert Voß wegen „Jagdstörung“ von illegal jagenden Jägern bei Dunkelheit, Nebel oder Schneetreiben im Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“  ist erst einmal vorüber. Auf allen Kanälen war die fragwürdige Jagd auf Gänse und das verhängte Ordnungsgeld von 2000 Euro oder ersatzweise 20 Tage Haft DAS Thema. Zusätzlich muss Voß die Gerichts- und Anwaltskosten tragen. Der Anwalt der Jäger Weerda aus Emden ist selber Jäger und Jagdpächter im Naturschutzgebiet. Bemerkenswerter Weise wurde die Berichterstattung umso genauer, je weiter die Medien vom Ort des Geschehens berichteten.

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Nebeljagd auf Gänse an der Ems: “Jagd unterliegt keiner Behördenaufsicht”

Jagd im rechtsfreien Raum unter untereinander gut bekannten Waidgenossen? Dieser Eindruck drängt sich auf, wenn man die Vorgänge um die Jagd im Naturschutzgebiet “Petkumer Deichvorland” , Teil eines EU-Vogelschutzgebietes an der Ems verfolgt.

Die jagdrechtlich nicht zulässige Nacht- und Nebeljagd auf  ziehende Gänse im Naturschutzgebiet, so jedenfalls die Antwort aus dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium zur Fachaufsichtsbeschwerde des Wattenrates gegen die Untätigkeit der Unteren Jagdbehörde der Stadt Emden, der diese Missstände angezeigt wurden (.pdf Fachaufsichtsbeschwerde_Gaensejagd_Ems_Maerz2011), sei nicht zu beanstanden. Anlass der Fachaufsichtsbeschwerde war die Untätigkeit der Stadt Emden als Aufsichtsbehörde. Erst nach einer Erinnerung nach vier Wochen nahm der Sachbearbeiter der Stadt Emden in einem Dreizeiler Stellung, dass er nicht zuständig sei, sondern die Jagdgenossenschaft für die Einsicht in das Jagdkataster. Inhaltlich wurde sonst überhaupt nicht auf die Jagd bei unsichtigem Wetter mit der Unmöglichkeit des Erkennens der unterschiedlichen Gänsearten reagiert, obwohl die Rechtsaufsicht bei Verstößen eindeutig bei der Unteren Jagdbehörde liegt.

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Integrierter Bewirtschaftungsplan Ems (IBP): Kreisjägermeister und Krähentöter als ständiger Vertreter der Jagd vorgeschlagen

Flugunfähige Blässgänse an der Ems. Es liegt nahe, dass die Tiere durch die intensive Bejagung angeschossen wurden. Blässgänse dürfen in diesem EU-Vogelschutzgebiet nicht bejagt werden. Die Gans links im Bild sieht nach einem Hybriden zwischen Bläss- und Graugans aus, mit hellerem Gefieder, aber mit Blässe, sie ist flugfähig und vermutlich mit einer der verkrüppelten Blässgänse verpaart.

Am 09. Dezember 2010 berichteten wir über den „integrierten Bewirtschaftungsplan Emsästuar (IBP Ems)“, an dem alle Akteure an der Ems mitwirken sollen. Die Federführung hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutzschutz (NLWKN). Der Wattenrat hatte an der Auftaktveranstaltung teilgenommen und dabei ein Positionspapier zur Jagd vorgelegt. Dieses Papier erschien nicht im späteren Protokoll der Veranstaltung. Vor zwei Tagen benannte der zuständige Geschäftsführer des NLWKN einen Vorschlag zur ständigen Vertretung für den Bereich Jagd in der Planungsgruppe Ems mit einer Mail an die Landesjägerschaft in Niedersachsen, die als sog. „anerkannter Naturschutzverband“ gilt.

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Wasservogeljagd an der Ems: Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Emden und Jagd auf Eilert Voß

verletzte Pfeifente

Der vorläufige Höhepunkt des Skandals um die Wasservogeljagd an der Ems im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“, Teil eines EU-Vogelschutzgebiets,  ist eine Verhandlung vor dem Emder Amtsgericht am gestrigen Tage gegen den Mitarbeiter des Wattenrates und der Gänsewacht Eilert Voß, der in jahrelanger Kleinarbeit mit der Kamera und dem Notizblock die Missstände bei der Jagd im Schutzgebiet dokumentiert hat. Die organisierten Jäger werfen ihm vor, trotz einer Einstweiligen Verfügung gegen ihn die Jagd gestört zu haben, das kann bestraft werden, ein durchsichtiger Versuch, einen unbequemen Beobachter mundtot zu machen und vom Ort des Geschehens fern zu halten. Der Anwalt der Jäger ist ebenfalls Jäger, laut Jagpachtvertrag vom März 2007 ist er Mitpächter der Jagd im Naturschutzgebiet (der Vertrag liegt dem Wattenrat vor).  Gestern erging noch kein Urteil, die Verhandlung wurde auf den 29. März vertagt, dann berichten wir mehr.

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Gänsejagd im Rheiderland, trotz Schonzeit

Rushhour im Rheiderland: morgendlicher Einflug überwinternder Gänse aus dem Dollart

Über die unglaublichen Jagdszenen im Nebel und der Dunkelheit im EU-Vogelschutz- und Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ an der Ems bei Emden haben wir ausführlich berichtet. Die Jagdzeit auf Gänse (die zahlreich vorkommenden Bläss- oder auch Saatgänse dürfen wegen des Vogelschutzgebietes ohnehin nicht geschossen werden, Nonnengänse haben keine Jagdzeit)  ist nun eigentlich ab dem 16. Januar vorbei, eigentlich. Im Rheiderland westlich der Ems im Landkreis Leer wird unüberhörbar weitergeschossen, auch mit schneller Schussfolge mit mehr als den erlaubten drei Patronen in halbautomatischen Waffen. Die Schüsse wurden gerade beim morgendlichen Gänseeinflug gehört. Wie dem Wattenrat berichtet wurde, stehen Bauern versteckt in der Deckung ihrer Höfe und schießen in Gänsepulks, ein eindeutiger Jagd- und Jagdzeitenverstoß.

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Jagd: Ruhe an der Gänsefront

Jagdruhe: 25.000 Nonnengänse im Naturschutzgebiet "Petkumer Deichvorland" (Bracklow Polder)

Ab dem 16. Januar ruht die Gänsejagd auf Grau- und Kanadagänse  in Niedersachsen auf Grund der Jagd- und Schonzeitenverordnung, auch im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ (Teil eines EU-Vogelschutzgebietes) an der Ems. In den niedersächsischen EU-Vogelschutzgebieten haben Bläss- und Saatgans keine Jagdzeit, die Nonnengans ist kein jagdbares Wild. Unser Mitstreiter Eilert Voß hat über mehrere Wochen bei jedem Wetter das unglaubliche jagdliche Treiben an der Ems fotografiert und dokumentiert und die angeblichen „Waidmänner“ als ausschließliche Beutemacher und Schießer entlarvt, die auch in der Dunkelheit, bei Nebel und Schneetreiben ihrem blutigen Hobby frönten. Durch die Jagd wurden alle Vögel aus dem Schutzgebiet weiträumig vertrieben, auch die streng geschützten Arten.

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