Feder
Watten-Rat
Ost-Friesland 
- unabhängiger Naturschutz für die Küste -  
 STARTSEITE  space  AKTUELLES  space  PRESSE  space  AUS DEN VERBÄNDEN  space  WINDENERGIE  space  VERWEISE  space  IMPRESSUM 
Landesregierung will Fakten schaffen

Was haben japanischer Walfang und die "Forschung" für Windkraft im küstennahen Bereich gemeinsam? Die niedersächsische Landesregierung will Windkraft im küstennahen Bereich zulassen

Die niedersächsische Landesregierung beabsichtigt, das Landesraumordnungsprogramm (LROP) für den 12-Seemeilen-Bereich des Küstenmeeres zu ändern und um die Festlegung für Windenergienutzung zu erweitern. Ziel sei es, innerhalb der 12-Seemeilen-Zone die Möglichkeiten der Windenergienutzung der entgegenstehenden Belange zu koordinieren, geeignete Gebiete für Windenergienutzung zu ermitteln und als Eignungsgebiete festzulegen. Träger öffentlicher Belange können bis zum 30. April 2004 Anregungen und Bedenken vortragen.

Noch zu Anfang der neuen Regierungszeit der schwarz-gelben Koalition war man davon ausgegangen, die 12-Seemeilenzone von Windkraft freizuhalten. In dieser Zone befinden sich auch Wattenareale, die auch schon überplant sind, so z.B. 25 Windkonverter von 172m Höhe nördlich der Vogelschutzinsel Mellum im Wattengebiet "Norder Gründe"; das Raumordnungsverfahren wurde für den Antragsteller positiv abgeschlossen. Weitere Planungen laufen westlich und nördlich von Borkum. Begründet wird die Änderung des LROP u.a. mit der "Chance für die niedersächsische Wirtschaft", "Sicherung von Arbeitsplätzen", "Stärkung der Innovationskraft", "Imagebildung der Küstenregion als Forschungs- und Produktionsstandort", "Schutz der Umwelt"[!] und "Verringerung der Klimabelastung". Bekannt ist, dass Windkraftwerke selbst bei der Herstellung umweltbelastend sind und kaum Auswirkungen auf den globalen " Klimaschutz" (wenn der denn überhaupt möglich ist) haben können. Thermische Kraftwerke können wegen des erforderlichen Regelbetriebes beim Ausgleich von Windschwankungen nicht abgeschaltet werden, laufen also ständig nutzlos im stand-bye weiter. Der "Verband Deutscher Ingenieure" beziffert den Auslastungsgrad der Windkraftwerke selbst am Festland der Küste nur mit ca. 20 % jährlich, gemessen an möglichen 8760 Jahresstunden.

Aus Naturschutzsicht sind Windkraftwerke auf dem Meer, und gerade auf dem küstennahen Meer, sehr bedenklich, weil hier Zugrouten von verschiedenen Vogelarten wie Gänsen, Watvögeln oder Seetaucher liegen; die Auswirkungen auf Wale oder Delfine sind nicht bekannt. Auf der 6. trilateralen Regierungskonferenz zum Schutze des Wattenmeeres der Länder Dänemark, Deutschland und Niederlande wurde am 13. November 1991 beschlossen, den Bau von Windkraftanlagen im Wattenmeer auf der dem Meer zugewandten Seite der Deiche und Küste zu "verbieten". Die niedersächsische Landesregierung schafft jetzt die Voraussetzungen, dass diese Vereinbarung unterlaufen wird. Die Landesregierung schadet damit den begründeten und derzeit gröblich vernachlässigten Belangen des Naturschutzes auch auf dem Meer. Sie schadet damit weiter den Belangen des Fremdenverkehrs, ein unverbauter Blick auf den Horizont wird einer Techno-Landschaft auf dem Meer weichen. Die Windlobby hat sich also wieder gegen alle anderen belange durchgesetzt.

Es drängen sich Vergleiche mit dem Walfang in Japan auf: Auch der wird angeblich nur zu "Forschungszwecken" betrieben; zu "Erprobungszwecken" und als "Forschungsstandort" soll das Landesraumordnungsprogramm für den Industriezweig Windenergie geändert werden! Anbei der Auszug aus der Anlage zum Anschreiben des Niedersächsichen Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Az 303.1-20 302/21-2 an die Träger öffentlicher Belange vom 12. Jan. 2004:

- 4 -   Begründung

A. Allgemeiner Teil

Die Landesregierung geht nach Abwägung aller Belange davon aus, dass innerhalb der 12-Seemeilen-Zone ein schwerpunktmäßiger Ausbau der Windenergienutzung nicht verträglich und zur Erreichung der energie- und umweltpolitischen Ziele nicht notwendig ist. Allerdings unterstützt die Landesregierung die Forderungen der Wirtschaft, die anlagen-, bau- und betriebstechnische Erprobung der Windenergienutzung auf See innerhalb der 12-Seemeilen-Zone zu ermöglichen, wobei Anzahl und Dimensionierung der Anlagenstandorte vorrangig an den Erfordernissen der Erprobung zu bemessen sind. Der Zeitrahmen für die Errichtung von Anlagen in der Erprobungsphase ist begrenzt, da langfristig von einem Ausbau der Offshore-Windenergienutzung in der AWZ [ausschließliche Wirtschaftszone]auszugehen ist.

Für die Dauer der Erprobungsphase in der 12-Seemeilen-Zone schafft die vorliegende Änderung und Ergänzung des Landes-Raumordnungsprogramms Planungssicherheit für alle betroffenen Stellen; sie dient darüberhinaus auch der Koordinierung der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen für Anlagen zur Windenergienutzung in der AWZ.

Mit der Nutzung der Windenergie im Offshore-Bereich kann ein erheblicher Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung und damit zum Schutz der Umwelt, zur Verringerung der Klimabelastungen, zur Ressourcenschonung und zum technischen Fortschritt geleistet werden. Die Zielsetzungen des Landes, des Bundes und der EU, den Anteil der Nutzung erneuerbarer Energieträger an der Energieversorgung zu erhöhen, können mit einer schwerpunktmäßigen Windenergienutzung im Offshore-Bereich verwirklicht werden.

Die Landesregierung bewertet die mit der Windenergienutzung im Offshore-Bereich verbundenen Entwicklungsmöglichkeiten gleichzeitig als Chance für die niedersächsische Wirtschaft sowohl in der unmittelbaren Anlagenproduktion, bei Zulieferfirmen als auch für Werften und Häfen. Insbesondere für die Küstenregionen können damit Arbeitsplätze gesichert und entwickelt werden. Der weitere Ausbau der mit der Windenergienutzung im Offshore-Bereich verbundenen Techniken und Innovations-/Anwendungs-bereiche, wie z.B. die Meerwasserentsalzung oder die Wasserstofftechnologie, kann die Zahl hoch qualifizierter Arbeitsplätze langfristig noch erhöhen. Dies ist ein Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft und zur weiteren Imagebildung der Küstenregion als Forschungs- und Produktionsstandort von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie.

Beim Ausbau der Windenergienutzung auf See sind Beeinträchtigungen der verschiedenen Nutzungen und Funktionen im Küstenmeer und in der Küstenzone möglichst zu vermeiden, dies gilt insbesondere für den Naturhaushalt, den Tourismus, die Fischerei, die Rohstoffgewinnung und die Berufsschifffahrt. Zu einer Minimierung der Beeinträchtigungen kann ein ausreichender Abstand zwischen den Standorten dieser besonderen Funktionen und den Anlagen zur Windenergienutzung beitragen.

zur "Windenergie"-Übersicht zum Seitenanfang