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Watten-Rat schreibt an Bezirksregierung  

Aufgrund des Mahnschreibens der EU-Kommission an Deutschland wegen der ungenügenden Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie schrieb der Wattenrat die Bezirksregierung Weser-Ems an und forderte die Fachaufsicht über planungseifrige Kommunen und Verwaltungen in diesen Gebieten ein

Aufgrund des Mahnschreibens der EU-Kommission an Deutschland wegen der ungenügenden Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie schrieb der Wattenrat die Bezirksregierung Weser-Ems an und forderte die Fachaufsicht über planungseifrige Kommunen und Verwaltungen in diesen Gebieten ein.

Watten-Rat Ost-Friesland

- unabhängiger Naturschutz für die Küste-

An die Bezirksregierung Weser-Ems Theodor-Tantzen-Platz

Oldenburg

                                            Fax -2- Seiten 07. Juni 2003

EU-Vogelschutzrichtlinie Aufforderungsschreiben des Generalsekretariats der EU vom April 2003 Vertragsverletzungsverfahren 2001/5117 Bitte um Fachaufsicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

das o.a. Aufforderungsschreiben der EU-Kommision an den Herrn Bundesaußenminister vom April 2003 liegt Ihnen im Wortlaut vor. Auf Seite 33 des Schreibens werden drei Gebiete in Ihrem Zuständigkeitsbereich von der Kommission genannt, die entgegen den Vorgaben der EU-Vogelschutzrichtlinie von 1979 bisher nicht als Besondere Schutzgebiete (BSG) im Sinne der Richtlinie ausgewiesen wurden. Es handelt sich um die Bereiche -Voslaper Groden -Wybelsumer Polder bei Emden - Gebiet Norden-Esens.

Der Tagespresse entnahm ich, dass Ihre Pressesprecherin Herma Heyken verschiedene Vogelschutzgebiete als "strittig" einstuft und darum auch der von der EU geforderten Ausweisung "gelassen entgegen sieht". Sie erweckt damit den Eindruck, dass es noch einen Entscheidungsspielraum der Bezirksregierung gäbe. Dies ist nicht der Fall. Ihre Mitarbeiterin verkennt offenbar die Tragweite des Aufforderungsschreibens; es geht keineswegs um "strittige" Gebiete, sondern um klar definierte und untersuchte Gebiete, für die eine Ausweisung zwingend geboten ist. Ich zitiere daher aus dem o.a. Aufforderungsschreiben der EU, S.3:

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Fax Seite 2: Wattenrat an Bez.Reg. Weser-Ems, EU-Vogelschutzrichtlinie, Aufforderungsschreiben der EU-Kommission vom April 2003

"Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Rechtssprechung festgehalten, dass die Ausweisung besonderer Schutzgebiete in der Richtlinie festgelegten ornithologischen Kriterien erfolgt [Santona-Urteil, Rechtssache C-355/90] und die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet sind, A L L E [Hervorhebung von mir] Gebiete zu besonderen Schutzgebieten zu erklären, die nach ornithologischen Kriterien am geeignetsten für die Erhaltung der betreffenden Arten erscheinen [Rechtssache C-3/96 gegen die Niederlande]. Der Gerichtshof hat im zuletzt angeführten Urteil auch den wissenschaftlichen Wert des Verzeichnisses "Important Bird Areas 1989" (IBA 1989) und dessen Eignung als Bezugsgrundlage in diesem Fall anerkannt." Die Kommission führt weiter aus, dass ein Mitgliedstaat bei der Auswahl und Abgrenzung eines BSG wirtschaftliche Erfordernisse nicht berücksichtigen darf und die BSG mit einem Schutzstatus auszustatten sind, der das Überleben und die Vermehrung bestimmter Arten sicherstellt. Es gilt nach der europäischen Rechtssprechung zweifellos eine Verschlechterungssperre in diesen Gebieten!

Im Wybelsumer Polder bzw. dem angrenzenden Larrelter Polder sind dagegen aber weitere riesige Windkraftanlagen geplant, im Bereich Norden-Esens bestehen konkrete Planungen von Golfplätzen (Nessmersiel und Neuharlingersiel) und Windkraftanlagen (Gemeinde Dornum), in Bensersiel und Neuharlingersiel befinden sich Umgehungsstraßen in der konkreten Planung. Im Voslaper Groden schließlich sollen Teile des Jade-Weser-Ports entstehen.

Da diese Planungen bzw. die Realisierung offensichtlich rechtswidrig sind, bitte ich Sie, die planenden Kommunen umgehend vom Aufforderungsschreiben der EU-Kommission in Kenntnis zu setzen und im Sinne der Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie und des Aufforderungsschreiben vorsorglich fachaufsichtlich tätig zu werden.

Bitte halten Sie mich über Ihr weiteres Vorgehen auf dem Laufenden.

Mit freundlichem Gruß

Manfred Knake -Koordinator-

Kopie:

-Europäische Kommission
-Nieders. Umweltministerium
-Nieders. Staatskanzlei

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