Nebeljagd auf Gänse an der Ems: „Jagd unterliegt keiner Behördenaufsicht“

Jagd_Nebeljagd-am-21. Dez. 2010, Foto (C): Eilert Voß

NSG „Petkumer Deichvorland“: Jagd im Nebel hinter einer Deckung aus einer Plane. „Die Anschuldigungen wurden auch mit dem Kreisjägermeister und der oberen Jagdbehörde erörtert. Nach Mitteilung des Kreisjägermeisters wird die Jagd nur dann dort ausgeübt, wenn ein sicheres Ansprechen des Wildes möglich ist. In dem betreffenden Revier handele es sich um sehr erfahrene Jäger, die schon seit vielen Jahren die Gänsejagd ausüben.“

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