
Vorfahrt für die Windenergie? Blick aus dem Vogelschutzgebiet V63 „Ostfriesische Seemarschen Norden bis Esens“ auf den Windpark Utgast/LK Wittmund/NDS – Foto : Manfred Knake
Zu Zeiten der Ampelkoalition wurde die Nutzung der Windenergie gesetzlich zum „überragenden öffentlichen Interesse“ erklärt, obwohl die Windkraft nur unregelmäßig ins Stromnetz einspeist, nicht grundlastfähig ist und damit das Netz wegen der ständigen notwendigen Regeleingriffe destabilisieren kann. Die garantierte Einspeisevergütung für die Betreiber, finanziert zunächt aus den Strompreisen und später aus Steuergeldern zusammen mit den Netzentgelten, ließen die Strompreise in Deutschland zu den höchsten auf der Welt ansteigen.







