„Wer verdient wirklich mit Windkraft ?“ Kritik an politischem Klüngel

Teil des Windparks Utgast/Gemeinde Holtgast/LK Wittmund/NDS - davor der Ort Fulkum, Gemeinde Holtgast

Die ostfriesische Lokalzeitung „Anzeiger für Harlingerland“ im LK Wittmund hat in bemerkenswerter Deutlichkeit über die windigen Verflechtungen zwischen Ortsräten und Windparkplänen berichtet. Das Wattenrat-Büro hat dazu auch Material beigetragen, siehe auch: Windkraft intern: Beispiel eines kommunalen Netzwerkes in Esens/Ostfriesland.

Hilfreich bei der Recherche waren dabei Handelsregisterauszüge mit der dazugehörigen Gesellschafterliste, die bei den Amtsgerichten der Firmensitzorte kostenpflichtig angefordert werden können (ca. 10 Euro/Auszug). Diese Auszüge bringen Licht ins „demokratische“ Dunkel der personellen Verflechtungen zwischen gewählten Ratsmitgliedern und Betreibergesellschaften!

Ein zentraler Punkt ist dabei das Mitwirkungsverbot nach der niedersächsischen Kommunalverfassung, wenn Ratsmitglieder in eigener Sache zum eigenen Vorteil abstimmen. Ob das Mitwirkungsverbot nach §41 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes für Ratsmitglieder am Beispiel der direkten Teilhabe an Betreibergesellschaften und der Bereitstellung von Flächen für Windkraftanlagen wirklich NICHT greift, wie der Landrat des LK Wittmund äußert, ist fraglich. Allein schon die Abstimmung im Rat bei direktem Vorteil oder bei einem Vorteil für die Ehe- oder Lebenspartner ist nicht zulässig! Wer als Ratsmitglied annehmen muss, durch das Kommunalverfassungsgesetz an Beratungen und Entscheidung gehindert zu sein, hat dies vorher mitzuteilen! Zu beachten wären auch die §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches bei der Inaussichtstellung von Vorteilen (Geldzahlungen!) für das Abstimmungsverhalten, wie z.B. in Holtgast 1994 beim Windpark Utgast geschehen (500.000 DM gegen „behördliche Genehmigung“ des Windparks). Um die Ratsmitglieder vor Strafverfolgung zu schützen, wurde die damalige Zuwendung nach ersten staatsanwaltlichen Ermittlungen in eine Schenkung verwandelt! Der Vertrag ist hier nachzulesen.

Die nachfolgende mutige Berichterstattung sollte Schule machen in Ostfriesland und darüber hinaus. Sie entlarvt auch die verlogene Begründung der Windkraftnutzung wegen „Klima“ und „Atom“. Es geht, wie so oft, nur ums Geld.

Link: Das windige Netz: „Bürgerwindparks“ als Geschäftsmodell – kommunale Selbstverwaltung oder Selbstbedienung?

Anzeiger für Harlingerland, Wittmund/NDS, S. 01, 19. April 2014

Wer verdient wirklich mit Windkraft ?

ENERGIE Kritik am Umgang von Gemeinderäten mit Genehmigungen Immer öfter sind Ratspolitiker selbst Kommanditisten in Windpark- Gesellschaften.

VON MANFRED HOCHMANN

HARLINGERLAND – Nach Auffassung des Wattenrates Ostfriesland kommt es durch das Erneuerbare Energien Gesetz mit der gesetzlich garantierten Rendite auf 20 Jahre beim Betrieb von Windkraftanlagen zu einer „bedauerlichen Fehlentwicklung in der Kommunalpolitik“. Immer öfter würden Ratsmitglieder eine Windpark- Gesellschaft gründen und anschließend als Kommanditisten den finanziellen Rahm abschöpfen. Am aktuellen Beispiel der Gemeinde Dunum entwickle sich die Planung von sechs Windkraftanlagen in einem Landschaftsschutzgebiet zu einem „kommunalen Selbstbedienungsladen“. Drei Mitglieder des Dunumer Rates und ein Mitglied des Esenser Samtgemeinderates seien selbst Kommanditisten der „Windpark Dunum Projektentwicklungs UG & Co. KG“ mit Sitz in Dunum und hätten persönliche finanzielle Vorteile durch den Windpark.

In diese Auseinandersetzung hat sich inzwischen auch der Landkreis eingeschaltet. „Rechtlich ist ein solches Vorgehen erlaubt, weil der Landkreis als Genehmigungsbehörde abschließend den Plänen zustimmen muss“, so Landrat Matthias Köring. Deshalb handele es sich nicht um einen unmittelbaren Vorteil. Die moralische Bewertung sei eine ganz andere, so der Landrat. Köring kündigte im Gespräch mit unserer Zeitung an, dass seine Behörde den Windpark Dunum ohnehin nicht genehmigen wird, weil die Fläche in einem Landschaftsschutzgebiet liegt. „Die Samtgemeinde Esens möchte mit mir noch einmal das Gespräch suchen. Ich werde dann erläutern, warum ich beim klaren Nein bleibe.“

Fortsetzung von S.01, S. 07

Windanlagen werden zu „kommunalen Selbstbedienungsläden“ ENERGIE Kritik an Genehmigungsverfahren durch Gemeinderäte wächst – Kaum noch Flächen vorhanden

DUNUM/HARLINGERLAND/MH – Die Kritik an immer neuen Windkraftanlagen wächst und wird auch im Landkreis Wittmund stärker. Sogenannte „Bürgerwindparks“ entpuppen sich häufig als Gesellschaften, in denen dann Ratspolitiker, die den Park vorher genehmigten, als Kommanditisten auftauchen (Seite 1). Kritik an dieser Vorgehensweise kommt inzwischen auch aus einigen Organisationen und Parteien.

Der Wattenrat Ostfriesland zählt schon länger zu den Kritikern. Er spricht von einem „kommunalen Selbstbedienungsladen“ und führt als jüngstes Beispiel die Pläne für den Windpark Dunum an. Moniert wird in diesem Fall auch, dass der Regionalvorsitzende des Bundesverbandes Windenergie (BWE), Wilhelm Wilberts, ebenfalls Kommanditist der Dunumer Projektfirma sei. Es werde deutlich, dass der „BWE gezielt Ratsmitglieder anködere, die direkt oder über verwandtschaftliche Beziehungen Einfluss auf die Bereitstellung der Flächen im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde nehmen sollen“. Dunum sei dabei kein Einzelfall, in anderen Kommunen laufe es ähnlich ab. In Stedesdorf, Dornum, Holtgast oder Hage sei die Vorgehensweise ähnlich gewesen.

Bemerkenswert sei, dass die Dunumer Planungen gar nicht von der Potenzialstudie auf dem Gebiet der Samtgemeinde Esens erfasst seien. Die Potenzialstudie aus 2010, von einem Bremer Planungsbüro im Auftrag der Samtgemeinde Esens aus Steuergeldern erstellt, stelle Flächen dar, die für die Windkraftnutzung geeignet sind. Flächen in Dunum seien darin nicht erfasst.

„In Wildwestmanier wird nun versucht, die letzten intakten Landschaftsräume aus persönlichem Profitdenken unter die Windräder zu nehmen“, so die Kritik des Wattenrates. Das von allen Stromkunden subventionierte Geschäftsmodell „Erneuerbare Energien Gesetz“ (EEG) mit der Aussicht auf das schnelle Geld und lukrative Pachten für die Landwirte, die ihre Flächen bereitstellen, mache dies möglich und ließe alle Schamhüllen fallen.

Der Landrat des Landkreises Wittmund, Matthias Köring, hatte sich bereits öffentlich gegen den Windpark im Landschaftsschutzgebiet positioniert und ihn im „Anzeiger für Harlingerland“ vom 19. Februar 2014 als „nicht genehmigungsfähig“ bezeichnet. Dennoch werde von politischer Seite weiter gebohrt, um die Dunumer Planungen zu verwirklichen, so am Rande des Besuchs von Wirtschaftsminister Olaf Lies am 5. April. Wittmunds Landrat Matthias Köring hat gegenüber dem HARLINGER bestätigt, dass weitere Gesprächswünsche an ihn herangetragen worden seien. Köring: „Gespräche sind nie verkehrt, aber in diesem Fall werde ich dann die Ablehnung des Windparks in Dunum gerne ausführlich erläutern.“ Nach Ansicht von Köring gibt es im Landkreis Wittmund mit seinen vielen Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten kaum noch Flächen für neue Windparks. „Wir produzieren jetzt schon mehr regenerative Energie als wir selbst verbrauchen können.“ Die Verdichtung mit Anlagen sei schon sehr groß. Vorstellen könne er sich, dass durch Repowering viele kleine durch größere, leistungsstärkere Windkraftanlagen ersetzt werden. Köring: „Das würde dann auch der Verspargelung der Landschaft entgegenwirken.“

Anzeiger für Harlingerland, Wittmund/NDS, S. 2, 19. April 2014

Kommentar:

ZUM ENDE DER WOCHE

Ende 2003 hat der niedersächsische Landtag festgestellt, dass die Windenergie einerseits ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor ist und tausende Arbeitspläne sichert, andererseits aber das Landschaftsbild mit vielen Anlagen stark dominiert. Auf dem Festland sei ein Sättigungsgrad erreicht. Repowering – leistungsstärkere Anlagen ersetzen kleinere – soll die Energieausbeute erhöhen und die Zahl der Windkraftanlagen reduzieren.

Dieses Ziel wird offensichtlich in den Gemeinden unterschiedlich interpretiert. Sehr gut umgesetzt wurde es in Werdum, wo 17 alte durch vier größere Anlagen ersetzt wurden. Es gibt aber andere Beispiele. In Stedesdorf sind trotz Repowering mehr Anlagen entstanden als vorher; ebenso in Holtgast, und es sollen noch mehr werden. Auch in Ochtersum sollen 17 Anlagen dazu kommen. Im Nachbarkreis Aurich werden mehr Anlagen genehmigt als abgebaut.

Und die Lärmbelästigung für Anwohner steigt mit, weil die größeren Anlagen lauter sind und Abstände zur Wohnbebauung oft nicht vergrößert werden. Verwunderlich ist, welche Blüten das Erneuerbare Energien Gesetz treibt. Wegen der Rendite auf 20 Jahre beim Betrieb von Windkraftanlagen versuchen Gemeinderäte, ein Stück vom Kuchen abzubekommen. Die Kritik wächst. Vor allem, wenn Kommunalpolitiker Windpark-Gesellschaften gründen und als Kommanditisten dieser Gesellschaften fungieren. Ein einträgliches und windiges Geschäft.

Auch wenn dieses Vorgehen rechtlich einwandfrei sein sollte – rein moralisch ist es zu verurteilen. Mit „Bürgerwindparks“ hat das Ganze nichts zu tun. @ Den Autor erreichen Sie unter mh@harlinger.de

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