Gänse: wegknallen und totschießen – Bauern wollen Jagdausweitung – Grüne zeigen Verständnis

An Ärger gewöhnt: Graugänse im LK Aurich neben scharf gestelltem Knallapparat (links im Bild)

Man lässt es knallen auf dem Lande, aus den gasbetriebenen Knallapparaten und den Flinten: Artikel 5 der EU-Vogelschutzrichtlinie, Teil der für alle Mitgliedsstaaten verbindlichen Natura-2000-Richtlinien, verbietet das absichtliche Stören von wildlebenden Vögeln, insbesondere während der Brut- und Aufzuchtzeit. “Insbesonders“ heißt aber nicht „nur“, die Richtlinie gilt also auch während der Zugzeit. Es gibt Bauern, die das mit Hilfe des Landes Niedersachsen ignorieren, obwohl sie Direktzahlungsempfänger, vulgo Subventionsempfänger der EU sind. Vor allem Gänse und Tauben werden mit gasbetriebenen „Knallapparaten“ von den Ländereien verscheucht und von Freizeitjägern bejagt, auch in EU-Vogelschutzgebieten.

In Niedersachsen gibt es einen Freibrief zur Vergrämung von Gänsen und anderen streng geschützten Vogelarten mit transportablen gasbetriebenen Knallapparaten oder Flatterbändern durch den Erlass des Niedersächsischen Umweltministeriums (Az. 54-22005/12 und 2220 vom 13. Febr. 2007). Bauern, die am „Vertragsnaturschutz“ mit dem Land teilnehmen und dafür 250 Euro pro Hektar pro Jahr kassieren, dürfen ebenfalls ab 15. März bis in den Herbst Gänse von ihren Flächen vertreiben. „Vertragsnaturschutz“ heißt, dass die Bauern Entschädigungen für tatsächliche oder auch nur zu erwartende Fraßschäden durch Gänse erhalten. Für 100 Hektar Fläche werden also 25.000 Euro jährlich gezahlt; 5,7 Millionen Euro stellt das Land dafür jährlich zur Verfügung, egal ob Fraßschäden auftreten oder nicht. Es wäre also viel sinnvoller, statt des Gießkannenprinzips nur noch die Bauern zu entschädigen, die tatsächliche Fraßschäden nachweisen können. Zu allem Überfluss dürfen dann auch noch Gänsearten (Grau-, Kanada- und Nilgans) auf diesen „Vertragsnaturschutz“-Flächen ab August bejagt werden! Nun wollen die Bauern auch noch die Jagdzeiten auf Gänse vom 15. Januar bis zum 01. April ausweiten lassen, vergessen dabei aber, dass die Vögel damit nur von einem Acker zum anderen getrieben werden, noch mehr Energie verbrauchen und noch hungriger werden. Bis zum April ist das Gros der arktischen Gänse aber längst zurück in die arktischen Brutgebiete abgezogen, eine Jagdausweitung träfe die heimischen Graugänse, in der Brutzeit! Und die Bauern wollen noch mehr Geld, diese zusätzliche Subvention reicht ihnen nicht. Ausgerechnet die Grünen im Niedersächsischen Landtag zeigten Verständnis, wie bei einem Besuch im Rheiderland im April 2014 demonstriert. Auf die Argumente des wissenschaftlichen Gänseschutzes sind die Grünen bisher nicht öffentlich eingegangen. Die nachstehende Nummer, brav von der Redakteurin berichtet,  klingt also wieder einmal nach politischer Anbiederung an eine Interessengruppe, die die Grünen ohnehin nicht wählt. So verlieren die Grünen immer mehr ihre Glaubwürdigkeit als „Ökopartei“, und zwar „nachhaltig“!

Ostfriesen Zeitung, online, 16. April 2014

St. Georgiwold – Naturschützern in Ostfriesland sind die „nordischen Gastvögel“ willkommen. Landwirt Hero Schulte aus St. Georgiwold dagegen empfindet die Nonnen-, Grau- und Blässgänse mittlerweile als Plage und Existenzbedrohung. Welche Schäden die Vögel auf den Grünlandflächen anrichten, davon machten sich am Dienstag der niedersächsische Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) und die Grünen-Landtagsabgeordnete Meta Janssen-Kucz (Leer) vor Ort ein Bild. Nachdem Meyer erst im Januar auf Einladung des Bundesverbandes Deutscher Milchviehhalter (BDM) am „Gänsegipfel“ in Wirdum teilgenommen hatte, weckte er am Dienstag ein wenig Hoffnung bei den Landwirten. „Wo extreme Fraßschäden entstehen, muss über eine Ausweitung der Jagdzeiten diskutiert werden“, so Meyer. […] In seinen Augen [Anm.:Landwirt Hero Schulte] gibt es nur eine Lösung für das „Gänseproblem“: Er fordert eine Ausdehnung der Jagdzeit vom 15. Januar bis zum 1. April. Er    geht noch einen Schritt weiter und spricht sich dafür aus, dass die Tiere auch im Vogelschutzgebiet bejagt werden dürfen [Anm.: Das werden sie längst!]. Nach den Worten des Ministers werde an Lösungen gearbeitet. Wo die Gänse keine Schäden für die Landwirte verursachen, sollten sie stärker geschützt werden. Eine Ausdehnung der Jagdzeit sei vorstellbar. […]

Im Januar 2012 wollte sich der heutige Landwirtschaftsminister Christian Meyer, damals noch in der Opposition, für den verstärkten Schutz der Gänse einsetzen. Davon ist heute, da er im Amt ist, nur noch wenig zu hören. Hauptbremser ist allerdings der Koalitionspartner SPD mit der Fraktionsvorsitzenden Johanne Modder aus dem Rheiderland, einem Hauptrastgebiet für arktische Gänse in Nordwesteuropa.

Die Anlagen zur Vergrämung nerven die Vögel aber nur so lange, bis sie sich daran gewöhnt haben. Heimische Graugänse lernen sehr schnell die Harmlosigkeit dieser Apparate. Zeitweilig durchziehende Arten, auch Watvögel wie Große Brachvögel oder Goldregenpfeifer, reagieren dagegen sehr empfindlich auf diese Störungen an den Rastplätzen, ebenso die letzten Brutvögel dieser Arten wie Kiebitz oder Uferschnepfe. Die EU-Vogelschutzrichtlinie stellt diese Vögel aber unter strengen Schutz. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet das Stören streng geschützter Arten zu jeder Zeit.

§ 44 Bundesnaturschutzgesetz:
Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

(1) Es ist verboten,  […]
  2.  wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, […]

Für menschliche Ohren ist diese Knallartillerie nervtötend. Anwohner beklagen sich häufig über das ganztägige Geballere, das bis in die Wohnungen dringt, mit einer Schussfrequenz im 2,5 Minutentakt, von morgens bis abends. Bauern, die Direktzahlungsempfänger der EU sind, unterliegen der sog. „Cross Compliance“, einer Vereinbarung, die Subventionsempfänger zur Einhaltung von Umweltstandards verpflichtet. Verstoßen die Empfänger dagegen, gefährden sie ihre Subventionszahlungen. Wer diese Lärmbelästigung nicht hinnehmen will, sollte sich mit Berufung auf die EU-Vogelschutzrichtlinie an die Untere Naturschutzbehörde des jeweiligen Landkreises oder an die Landwirtschaftskammer wenden. Hilfreich sind manchmal, nicht immer, auch die Ordnungsämter der Kommunen, die diese Lärmbelästigungen ordnungsrechtlich abstellen können.

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