
Das Windkraft-Scheißerle: Proteste gegen Lärm und Landschaftsverschandelung schon 1995
Am 20. August 2025 berichtete der Wattenrat über einen weiteren geplanten Windpark in Fulkum/Gem. Holtgast in der Samtgemeinde Esens im Landkreis Witmund. Das gesetzlich vorgegebene Flächenziel in Niedersachsen verpflichtet die Kommunen, mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche bis spätestens 2032 als Vorranggebiete für die Windenergie auszuweisen. Diese Zielvorgabe ist in der Samtgemeinde Esens bereits weit überschritten.
Rückblick: 2015 wurde schon einmal über den damals angedachten Windpark in Hartsgast im Samtgemeinde-Umweltausschuss abgestimmt und – abgelehnt, nur der damalige Bürgermeister stimmt dafür, warum wohl?: Umweltausschuss Samtgemeinde Esens: Keine weiteren Windkraftanlagen, nur Holtgaster Bürgermeister Enno Ihnen will mehr!
2019 wurde Windparkprojekt „Hartsgaster Tief“ wieder liquidiert. Nun greifen damalige Planer das Projekt erneut auf, um die garantierte Einspeisevergütung auf 20 Jahre aus dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), vom Steuerzahler finanziert, abzuschöpfen. Mit „Klima“ hat das nichts zu tun, es geht um die gesicherte hohe Rendite, die „Lizenz zum Gelddrucken“. Es profitieren die Projektierer und die Landeigentümer als Verpächter der Stellplätze. Die Verpächter können, je nach Verhandlungsgeschick, jährlich enorme Pachteinnahmen erzielen. Die „blanke Gier“, wie Kritiker sagen.

Windkraftdichte im Küstenbereich Ostfrieslands – Ausschnitt Online-Karte Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (Screenshot/Bildzitat)
Die bisherige Windparkplanung am Harstgaster Tief in Fulkum ist nicht transparent an der Öffentlicheit vorbeigeplant worden, kein Einzelfall. Deshalb wurde am 06. Okt. 2025 diese Anfrage an die Samtgemeinde gerichtet:
An die
Samtgemeinde Esens 06. Okt. 2025
Rathaus
Esens
Windparkplanungen Hartsgast/Fulkum/SG Esens/LK Wittmund
Guten Tag,
am 20. August 2025 fand von 19:00h bis 20:13h die Sitzung des Ausschusses für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten der Samtgemeinde Esens statt. In der Sitzungsvorlage wurde dies ausgeführt:
„Antrag bei der Samtgemeinde Esens zur 106. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens zur Darstellung eines Sonstiges Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Windenergienutzung-Windpark Hartsgaster Tief“ in der Gemeinde Holtgast „. Merkwürdigerweise findet sich der Antrag im Wortlaut laut WebSeite der Samtgemeinde nun nicht mehr, (https://buergerinfo.samtgemeinde-esens.de/si0057.asp?__ksinr=911&toselect=28697) stattdessen unter Punkt 6: „Der Tagesordnungspunkt 6 wird von der Tagesordnung entfernt. Die Tagesordnung wird mit der Änderung zugestimmt.“
( https://buergerinfo.samtgemeinde-esens.de/si0057.asp?__ksinr=911&toselect=28700 )
Ich hatte im August auf der Wattenratseite auf die Sitzung hingewiesen:
Bereits 2014 wurde am Hartsgaster Tief ein Windpark geplant und dafür eine Gesellschaft gegründet, die aber später wieder aufgelöst wurde. Geschäftsführer war damals Carl-Gert Mohr, der auch bei der aktuellen Neuauflage des Windparks beteiligt sein soll. Hier der damalige Handelsregisterauszug mit Löschung:
In der Öffentlichkeit sind diese Planungen, die zweifellos zu mehr Rotorenlärm für die Anwohner führen werden, bisher nicht transparent thematisiert worden, zumal der nahe Windpark Ochtersum/SG Holtriem mit zehn Anlagen und der Windpark Utgast mit ca. 50 Anlagen bereits für Lärmimmissionen sorgen.
Ich bitte daher um zeitnahe Auskunft unter Berufung aus das Umweltinformationsgesetz:
* Wie ist der Planungsstand?
* Auf welcher Rechtsgrundlage wird geplant?
* Wer ist der Projektierer des geplanten Windparks Hartsgaster Tief?
* Wie viele Anlage sind geplant?
* Welcher Anlagentyp mit welcher Gesamthöhe (Rotorspitzenhöhe) ist vorgesehen?
* Welche Umweltprüfungen (artenschutzrechliche Prüfung, Eingriffsregelung) wurden oder werden vorgenommen?
* Inwieweit und wann werden die Vorkommen von Vögeln und Fledermäusen mit welchen Methoden und wem (Gutachterbüro) erfasst?
Mit freundlichem Gruß
Manfred Knake
Nachtrag zu diesem Beitrag:
Zum bereits 2013/14 geplanten Windpark Hartsgast dieses Fundstück vom (leider) inzwischen aufgelösten “Bündnis Zukunft Esens (BZE)“ vom 27. Januar 2015, das beispielhaft beleuchtet, wie es um die wenig demokratischen und transparenten Zustände schon auf lokaler Ebene bestellt ist:
Die „Windpark Hartsgaster Tief Verwaltungs GmbH“ besteht laut Handelsregisterauszug HRA 202586 des Amtsgerichtes Aurich (Stand 28. April 2014) aus folgenden geschäftsführenden Personen: Renke Bernau, Carl-Gert Mohr, Frauke Theiner, alle Holtgast. Die Gesellschafter sind Arno Poppen, Renke Bernau, Gert-Carl Mohr, Jens Egberts (Protokollführer der Gemeinde Holtgast), Johannes Stolle (Dötlingen) und die „Windkraft Fulkum GbR“ mit Frauke Theiner und Jens Siebels. Verschiedene Gesellschaften sind miteinander verflochten, so gibt es auch noch „Windpark Hartsgaster Tief GmbH Co. KG (HRA 201680 mit den Kommanditisten der „Grundeigentümer Hartsgaster GmbH Co. KG, Holtgast, HRA 201596). Grundstücksinhaber und Windkraftgesellschaften sind oft getrennt, das macht die vielfältigen Verflechtungen recht unübersichtlich. Diese Details erfährt man auf keiner Ratssitzung, die muss man sich aufwändig und kostenpflichtig selbst besorgen. Eine Email von mir an Bürgermeister Ihnen und in Kopie an den Landrat Köring wegen der Teilnahme von ratsfremden Personen an der nichtöffentlichen Sitzung blieb unbeantwortet…