Im November 2025 hatte der Landkreis Wittmund im Zuge einer Ausnahmegenehmigung ein Schnellabschussverfahren gegen Wölfe in Friedeburg erlassen, weil es zuvor Risse gegeben hatte, von denen auch Rinder betroffen waren. Das Verwaltungsgericht Oldenburg kassierte den Erlass schon nach wenigen Tagen, der „Freundeskreis freilebender Wölfe“ hatte dort erfolgreich Einspruch eingelegt. Gegen diese Entscheidung legte Landkreis Wittmund umgehend Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ein. Das OVG verwarf die Beschwerde des Landkreises, weil er vor dem Abschusserlass zumutbare Alternativen zum Wolfsabschuss nicht hinreichend geprüft habe. Weiterlesen
Tempus fugit
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