Kommunale Ratsitzungen sollten eigentlich Pflichtveranstaltungen für den „mündigen“ Wahlbürger sein: Man glaubt es kaum, wie schnell z.B. Genehmigungen über riesige und millionenschwere Windenergieprojekte auf der grünen Wiese am Dorfrand im kleinen Kreis von Gerd, Heiner, Kurt, Hans und Enno – oder wie die gewählten Ratsmitglieder sonst noch heißen mögen – über die politische Bühne gehen. Ratzfatz wird abgestimmt, ein neuer Flächennutzungsplan für Windkraftanlagen ist entstanden, dessen Ausdehnung vorher schon im stillen Kämmerlein unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit den potenziellen Investoren – die vorher über Jahre still und leise Land und Zuwegungsrechte erworben hatten- nach deren Wünschen ausgekungelt wurde. Die Kungelei wird ungemein durch enge verwandschaftliche oder bekanntschaftliche Verflechtungen oder durch die dörflichen Vereinssoziotope erleichert. Sieht man sich Handelregisterauszüge an, werden schwer zu durchschauende Wind-Geflechte wie in Pilzkulturen sichtbar. Man muss als staunender Zuschauer den Eindruck gewinnen, dass Gerd und Co. als gewählte kommunale Selbstverwalter sich der Tragweite ihrer Entscheidungen gar nicht bewusst, bei solchen Abstimmungen einfach nur überfordert sind und nur als Marionetten der Investoren die Hand heben. Das Nachsehen haben nicht nur die Natur, sondern auch die Anlieger, vor deren Haustüren dann kurz darauf in nur wenigen hundert Metern Abstand neue, bis zu 200m hohe Anlagen wie Riesenpilze aus dem Boden wachsen. Jetzt wuchert der Spaltpilz in den Dörfern, zwischen Betreibern und Betroffenen. Es beginnt der Lärmterror durch die Rotoren, für zwanzig Jahre und mehr, und es kann durchaus zu massiven körperlichen Beeinträchtigungen der Anwohner kommen: Schlaflosigkeit und Stressymptome durch den hörbaren Schall und den unhörbaren Infraschall sind die Folge. Es gibt Anlieger, die sich nun fremd im eigenen Hause fühlen und ständig neue Schlafstellen innerhalb ihrer vier Wände suchen, um dem Dauerlärm zu entkommen. Auch wenn man endlich aufgibt und wegziehen will: Der Wiederverkaufswert der Immobilien sinkt und kann nun sogar gegen Null gehen. Man wird nicht nur krank, sondern dazu auch noch kalt enteignet. Die verantwortlichen Ratsmitglieder Gerd, Heiner, Kurt, Hans und Enno leben indes in dem Wahn, etwas Gutes für die Gemeinde getan zu haben, kann doch jetzt eine Straße repariert oder die längst fällige Fußgängerampel finanziert werden. Dass aber auch Menschen in der Gemeinde wohnen, die nun für Jahrzehnte dem Lärmterror ausgesetzt sind, ist kein Entscheidungskriterium der Mandatsträger Gerd, Heiner, Kurt, Hans und Enno.
Der Investor pocht schon wieder an die Tür und will neue Flächen für noch mehr Anlagen für sein lukratives Geschäftsmodell, das alle Stromkunden mit einer Zwangsabgabe aus dem Erneuerbare Energien Gesetz zusätzlich zu den Stromkosten finanzieren. Im Klartext: Der geschädigte Anwohner darf für die Ursache seiner angeschlagenen Gesundheit auch noch selbst mit der überhöhten Stromrechnung bezahlen. Wenn aber Gerd, Heiner, Kurt, Hans und Enno gegen die Grundsätze des Allgemeinwohls verstoßen und die grundgesetzlich garantierte körperliche Unversehrtheit der Anwohner außer Acht lassen, können sie selbst mit ihrem privaten Vermögen zur Kasse gebeten werden, sie haften! Der Staatsrechtslehrer und Anwalt Prof. Michael Elicker und der Doktorand Andreas Langenbahn haben in aller Deutlichkeit in ihrem Aufsatz „Persönliche Haftung von Stadtratsmitgliedern“ auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Was für den Rat einer Stadt gilt, gilt selbstverständlich auch für die Gemeinderäte auf dem Dorf. Den Beitrag können Sie hier nachlesen:
Prof. Michael Elicker / Andreas Langenbahn
Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch Großwindanlagen
Schutzpflicht des Staates – Infraschall als pars pro toto – Persönliche Haftung von Stadtratsmitgliedern
Aus dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes ergibt sich für den Staat die Pflicht, „das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen zu schützen, d.h. vor allem auch vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren“ (z.B. Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 115, 320/346). Die Verletzung dieser Schutzpflicht kann von allen Grundrechtsträgern geltend gemacht werden, „auch von besonders empfindlichen Personen“ (Jarass in Jarass/Pieroth, Grundgesetz-Kommentar, 13. Auflage 2014, Art. 2 GG Rn. 91 f.). Selbst dann also, wenn die These zutrifft, dass nur ein bestimmter Ausschnitt aus der Bevölkerung eine Anfälligkeit für die Gesundheitsgefahren des Infraschalls zeige, führte dies somit nicht zu einer anderen rechtlichen Bewertung: Lässt der Staat (in diesem Sinne umfasst der Begriff auch die Kommunen) es zu, dass Großwindanlagen in einem völlig unzureichenden Abstand von teilweise nur wenigen 100 Metern zu menschlichen Wohnungen errichtet werden, verletzt er seinen staatlichen Schutzauftrag und kann für die gesundheitlichen Folgen haftbar gemacht werden. Mehr hier:http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2014/2014_11_30_dav_aktuelles_grosswindanlagen.html
Die Namen der Ratsherren in diesem Beitrag sind nicht zufällig ausgewählt und nicht frei erfunden. Zusammen mit vielen anderen Kommunalpolitikern in Ostfriesland – von denen einige kräftig an der Windenergie mitverdienen – haben sie den unverwechselbaren Charakter der ehemals weiten ostfriesischen Landschaft „nachhaltig“ verändert und zerstört, z.T. für den eigenen Profit und für den Profit weniger Investoren Die Triebfeder für diese Landschaftszerstörung ist die Gier, nicht der vorgeschobene „Klimaschutz“ oder eine vorgebliche „Energiewende“, die es nicht gibt. Diese Gier als Triebfeder wurde bereits am 29. Oktober 2004 im Hyatt-Hotel in Köln von der damaligen CDU-Chefin Dr. Angela Merkel, die heute Bundeskanzlerin ist, vor Managern der Deutschen Energiewirtschaft klar benannt: “Auf die Dauer gibt es so viele Profiteure der Windenergie, dass sie keine Mehrheiten mehr finden, um das noch einzuschränken”.