Windenergie: BUND-Klage gegen Freiherr zu Guttenberg zurückgezogen

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Wo Naturschutz draufsteht, muss kein Naturschutz drin sein. Auch mit Windenergie kann man Havarien erleiden. Foto (C): Manfred Knake

Am 05. August 2015 sendete das ARD-Magazin „plusminus“ einen kritischen Beitrag zur Verflechtung des Umweltverbandes Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mit der Windenergiewirtschaft, in dem u.a. auch BUND-Mitbegründer Freiherr Enoch zu Guttenberg interviewt wurde. In der Sendung dabei waren u.a. Harry Neumann, ehemaliger Vorsitzender des BUND Rheinland-Pfalz und Manfred Knake vom Wattenrat Ostfriesland. Zu Guttenberg und Neumann sind inzwischen aus dem BUND ausgetreten. Knake hat den BUND schon vor zwanzig Jahren verlassen. Das war nach einer Landesdelegiertenversammlung in Delmenhorst, wo der mit wechselnden Etiketten auftretende damalige energiepolitische Sprecher des BUND und gleichzeitiger Leiter der Niedersächsischen Energieagentur Stephan Kohler (später Leiter der Deutschen Energieagentur, ab 2015 Vorsitzender im GETEC-Fachbeirat. GETEC ist ein Energiedienstleister mit Schwerpunkt „Erneuerbare Energie“) Knakes kritische Wortbeiträge zur Windenergienutzung mit den absehbaren Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft zu unterbinden versuchte.

Der BUND-Bundesvorsitzende Prof. Hubert Weiger kündigte nach der plusminus-Sendung eine Klage gegen zu Guttenberg wegen seiner Äußerungen der engen Verflechtung des BUND mit der Windenergiewirtschaft und der damit verbundenen unzureichenden Verfolgung von Naturschutzinteressen an. Zu Guttenberg u.a. wörtlich in der ARD-Sendung: „Wie verquickt die sind, ich weiß allein 20 Personen vom BUND, führende Persönlichkeiten in den jeweiligen Bundesländern, die gleichzeitig in der Windlobby angestellt sind und für die arbeiten.“ Der BUND wollte mit der Klage erreichen, dass das Hamburger Landgericht zu Guttenbergs Äußerungen verbietet und er diese Äußerung nicht wiederholen dürfe. Am 01. April 2016 sollte die Klage, die sich auch gegen den für die Sendung verantwortlichen NDR richtete, verhandelt werden. Kurz vor der Verhandlung zog der BUND auf Anraten des Landgerichts die Klage zurück. Mit einem Klageverzicht hat der BUND schon eine ganze andere und sehr lukrative Erfahrung gemacht, siehe hier: BUND fällt schon wieder um: Klageverzicht und Vergleich bei Wattenmeerwindpark „Nordergründe“. Schämt Euch!

Die Welt, online, 31. März 2016, 31.03.16
BUND zieht Klage um Guttenberg-Äußerung zurück

Hamburg (dpa/lby) – Im Streit um den Ausbau der Windkraft hat der
Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) eine Klage gegen das
Gründungsmitglied Enoch zu Guttenberg zurückgezogen. Das teilte der
Anwalt des Dirigenten und Windkraftgegners am Donnerstag mit. […]

Und hier das Anwaltschreiben (Labbe´ und Partner, München) im Wortlaut:

Labbé & Partner MBB
Kein Maulkorb für Enoch zu Guttenberg
03.04.2016 – 17:04
Hamburg/München (ots) – Sehr geehrte Damen und Herren,
wir zeigen an, dass wir Enoch zu Guttenberg presserechtlich vertreten. Aufgrund der aktuellen Berichterstattung zum Klageverfahren des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) gegen Enoch zu Guttenberg nehmen wir Stellung:
Enoch zu Guttenberg hatte in der ARD-Sendung „plusminus“ vom 05.08.2015 unter dem Titel „Der BUND vor der Zerreißprobe“ unter anderem geäußert:
„Wie verquickt die sind, ich weiß allein 20 Personen vom BUND, führende Persönlichkeiten in den jeweiligen Bundesländern, die gleichzeitig in der Windlobby angestellt sind und für die arbeiten.“
Der BUND hat sich der Kritik von Enoch zu Guttenberg um das beste Vorgehen zum Verhältnis zwischen Naturschutz und Windkraft nicht gestellt. Vielmehr verlangte der BUND sowohl von Enoch zu Guttenberg als auch vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Damit sollte sich Enoch zu Guttenberg verpflichten, seine Äußerungen künftig nicht mehr zu verbreiten. Weder Enoch zu Guttenberg noch der NDR haben diese vom BUND bzw. dessen Anwälten vorformulierte strafbewährte Erklärung unterzeichnet.
Der BUND erhob daraufhin gegen Enoch zu Guttenberg und den NDR Klage beim Landgericht Hamburg. Enoch zu Guttenberg sollte nach der Vorstellung des BUND und den Klageanträgen gerichtlich dazu verpflichtet werden, die Aussage zur Verquickung des BUND mit der Windindustrie nicht mehr zu äußern. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung begehrte der BUND ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR oder eine Ordnungshaft.
Gegen diese vom BUND eingelegte Klage hat sich Enoch zu Guttenberg umfassend verteidigt. Überraschend hat der BUND am 31.03.2016, dem Abend vor der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht, seine Klage gegen Enoch zu Guttenberg und den NDR auf Anregung des Gerichts zurückgenommen.
Aufgrund der erdrückenden Beweise sah sich der BUND augenscheinlich gezwungen, mit der Klagerücknahme eine noch größere Blamage zu verhindern. Damit bringt der BUND offensichtlich zum Ausdruck, dass es zahlreiche Verquickungen dieses Verbandes mit der Windindustrie und der Windenergielobby gibt.
Enoch zu Guttenberg kann seine Äußerungen weiterhin verbreiten. Der Versuch des BUND, Enoch zu Guttenberg einen „Maulkorb zu verpassen“, ist damit gescheitert.

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