Jagd: Ruhe an der Gänsefront

Jagdruhe: 25.000 Nonnengänse im Naturschutzgebiet "Petkumer Deichvorland" (Bracklow Polder)

Ab dem 16. Januar ruht die Gänsejagd auf Grau- und Kanadagänse  in Niedersachsen auf Grund der Jagd- und Schonzeitenverordnung, auch im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ (Teil eines EU-Vogelschutzgebietes) an der Ems. In den niedersächsischen EU-Vogelschutzgebieten haben Bläss- und Saatgans keine Jagdzeit, die Nonnengans ist kein jagdbares Wild. Unser Mitstreiter Eilert Voß hat über mehrere Wochen bei jedem Wetter das unglaubliche jagdliche Treiben an der Ems fotografiert und dokumentiert und die angeblichen „Waidmänner“ als ausschließliche Beutemacher und Schießer entlarvt, die auch in der Dunkelheit, bei Nebel und Schneetreiben ihrem blutigen Hobby frönten. Durch die Jagd wurden alle Vögel aus dem Schutzgebiet weiträumig vertrieben, auch die streng geschützten Arten.

Seine Protokolle sind ausführlich bei der „Gänsewacht“ nachzulesen. Das Ergebnis der bis in den November reichenden Jagdruhe ist sofort an der Zunahme der Gänse im Schutzgebiet zu beobachten gewesen. Bereits am 15. Januar zählte Eilert Voß ca. 25.000 (fünfundzwanzigtausend) Nonnengänse im Morgengrauen an ihrem Schlafplatz. Bereits ein einziger Fußgänger (mit oder ohne Gewehr) im Schutzgebiet hätte die Gänse von ihren Schlafplätzen vertrieben. Sogar am Deich außerhalb des Schutzgebietes ästen wieder Gänse.

Graugänse am Deich des Petkumer Deichvorlandes

Bedauerlicher Weise haben sich Mitglieder des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) im hiesigen Bereich nicht erkennbar an der „Gänsewacht“ beteiligt. Stattdessen hat der NABU im Januar Eigenwerbung mit der „Stunde der Wintervögel“ gemacht, eine Mailing-Aktion, mit der Adressen von potenziellen Neumitgliedern erfasst werden sollen. Der lokalen Tagespresse (Ostfriesen Zeitung und Emder Zeitung) waren die Jagdszenen vor der Redaktionshaustür keine Zeile wert.

Der Wattenrat hat inzwischen Anzeige beim zuständigen Veterinäramt der Stadt Emden gegen die Jagdverstöße im Schutzgebiet erstattet, eine Antwort steht noch aus.

An die Stadt Emden

Fachdienst Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Gewerberecht

11. Jan. 2011

-Jagd- und Fischereiwesen-

Emden

Per Fax (ohne weitere Postzustellung) 2 Seiten: 04921 872151

Wasservogeljagd im NSG „Petkumer Deichvorland“ (EU-Vogelschutzgebiet)

hier: Jagd auf Gänse bei Dunkelheit, Nebel und Schneetreiben, Anzeige

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den vergangenen Monaten wurden im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ an der Ems (Teil eines EU-Vogelschutzgebietes) intensiv auf Wasservögel gejagt. Die Jagd fand nicht nur während guter Sichtbedingungen, sondern auch bei unsichtigem Wetter wie Nebel und Schneetreiben sowie in der Dunkelheit statt. Zwar ist die Jagd eineinhalb Stunden vor und nach Sonnenaufgang rechtlich zulässig, aber nur dann, wenn die Arten sicher angesprochen werden können und keine Verwechselungsgefahr besteht (vgl. §1 Abs. 3 Bundesjagdzeitenverordnung). Dies war zu den genannten Zeiten bzw. Witterungsbedingungen nicht der Fall. Im Gebiet halten sich u.a. Bläss- und Nonnengänse auf, die keine Jagdzeit haben. Eine Verwechselungsgefahr liegt daher nahe. Diese Art der Jagdausübung ist auf den Seiten des Wattenrates Ostfriesland www.wattenrat.de mit

mehreren Beiträgen und der Gänsewacht www.gaensewacht.de dokumentiert.

Der Deutsche Jagdschutzverband äußert sich sehr kritisch zur Jagd bei unsichtigem Wetter:

* Position des DJV (Deutscher Jagdschutz-Verband) http://www.jagdnetz.de/verbandsstruktur/positionen?meta_id=18

Waidgerechtigkeit

[…] So darf die technische Machbarkeit auch ohne ausdrückliches Verbot niemals dazu führen, dass die Jagd zum reinen Schießen auf lebende Ziele verkommt. Würde z.B. Wild beschossen, das nicht vorher angesprochen, d.h. vom Schützen erkannt und beurteilt wurde, so wäre eine ungeschriebene Regel der Waidgerechtigkeit verletzt, auch wenn das Stück mit einem sauberen Schuss getroffen worden wäre und sich die Erlegung als sachgerecht erwiese. Denn unter dem Tierschutz- bzw. Umweltaspekt ist das Ansprechen unabdingbare Voraussetzung für die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd.

Erhebliche Verstöße gegen geschriebene oder ungeschriebene Regeln der Waidgerechtigkeit sind keine “Kavaliersdelikte”. Sie sollten deshalb dem Jagdverband und der zuständigen Jagdbehörde zur Kenntnis gebracht werden, damit die erforderlichen Schritte eingeleitet werden können, um Wiederholungen auszuschließen. Seitens des Jagdverbandes sind vereinsrechtliche Schritte, behördlicherseits Maßnahmen bis hin zur Entziehung des Jagdscheins (§§ 17 Abs. 2 Nr. 4, 18 Satz 1 BJG) zu prüfen.[…]

Nach dem Jagdschutzverband verstößt die Nebel- und Dunkelheitsjagd im Petkumer Deichvorland also gegen die Waidgerechtigkeit und ist kein Kavaliersdelikt!

Ich bitte Sie daher, entsprechende Maßnahmen gegen die dortigen Jäger einzuleiten, von denen einige „dem Vernehmen“ nach auch Bedienstete der Stadt Emden sein sollen.

Ich bitte zudem um Einblick in das Jagdkataster in Ihrem Zuständigkeitsbereich an der Ems mit der Überlassung der Namen der dortigen Jagdpächter und ggf. die Anzahl und Namen auf den Revierbegehungsscheinen. Bei einer Versagung bitte ich das zu begründen.

Mit freundlichem Gruß

Manfred Knake

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