Wasservogeljagd in Schutzgebieten an der Ems, sogar im Dunkeln – Gänsewacht wieder aktiv

Geschossene Gans im Schutzgebiet, der Zaun ist kein Hindernis, Foto (C): Voß

Bitte das Edit vom 03. Dez. 2010 ganz unten beachten: Jagd ohne Hund ist Schund!

Nun schießen sie wieder, die „grünen Abiturienten“ und „anerkannten Naturschützer“. Im Naturschutzgebiet und EU-Vogelschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ sorgt eine handvoll Beutemacher mit ihren Hunden für ständige Unruhe im Schutzgebiet, vom Morgengrauen bis nach Sonnenuntergang, bei Nebel und Schneefall.

Diese Herren nehmen für sich in Anspruch, bei völlig unzureichenden Sichtbedingungen jagdbare von nicht jagbaren Gänsen zu unterscheiden und sie abzuschießen. Das Schutzgebiet ist für den Normalbürger gesperrt, das Betreten ist daher verboten, um die störempfindlichen Wasservogelarten nicht von ihren Ruhe- und Äsungsplätzen zu vertreiben. Jäger dürfen das, ihre Lobby reicht bis in die Regierungen, ein Staat im Staate, der sich nicht nur mit Lodenmänteln einen grünen Anstrich gibt. Heute jagten hier ein Restaurantbesitzer und Hotelkoch aus der Nähe von Emden und ein anderer Jäger.

Wie schrieb doch der niedersächsische Oberjäger, der Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen und CDU-Landtagsabgeordnete Helmut Dammann-Tamke „an die Damen und Herren Hegeringleiter, Jägerschaftsvorsitzenden in der Landesjägerschaft Niedersachsen“ am 12. August 2008: „Ich bitte Sie herzlich darum, allen Jägern noch einmal in Erinnerung zu rufen, daß man fliegende Gänse nur dann mit Schrot beschießt, wenn man ihre Augen sehen kann.“ Dieser Aufruf verhallte ungehört, zudem wird immer noch mit dem verbotenen und giftigen Bleischrot die Jagd an Gewässern ausgeübt. Kontrolle: keine! Hier wird auf Zugvögel gejagt, Verhältnisse wie in Italien also.

Die „Gänsewacht“ wird auch in diesem Jahr den Jägern auf die Abzugsfinger schauen! Aus dem letzten Jahr gibt es Berichte und eine ausführliche Dokumentation über das Tun dieser Waidgenossen. An der Ems schießt Eilert Voß zurück, mit der Kamera!

 

Jäger im Schutzgebiet, allein seine Anwesenheit vertreibt alle Vögel

#edit: Nachtrag 03. Dez. 2010:

Am 01. Dezember 2010 fand wieder in der Morgendämmerung bei schlechten Sichtverhältnissen eine Wasservogeljagd im Naturschutzgebiet, Teil eines EU-Vogelschutzgebietes,  „Petkumer Deichvorland“ statt. Im Schutzgebiet (Außendeichbereich) jagten ein namentlich bekannter Hotelkoch und ein weiterer Jäger. Sie führten einen Jagdhund mit. Hinter dem Deich (binnendeichs), durch den dazwischenliegenden Deich ohne Sicht- und Rufkontakt zu den ungefähr 700 m von den Jägern im Naturschutzschutzgebiet entfernt, jagte ein dritter Jäger. Dieser Jäger, Jagdpächter und ehemaliger Ortsbürgermeister der Gegend, führte keinen Jagdhund mit, obwohl das Niedersächsische Jagdgesetzt in § 4 das Mitführen eines brauchbaren Jagdhundes bei der „Jagd auf Federwild“ vorschreibt. Er erlegte eine Graugans, die auf dem binnendeichs verlaufenden Deichverteidigungsweg lag. Der Vorfall wurde als Jagdverstoß angezeigt. Der bekannte Jägerspruch dazu lautet: „Jagd ohne Hund ist Schund.“ Dem Vernehmen nach besitzt der ehemalige Bürgermeister H. gar keinen Hund. Bereits am 07.10.2006 fand eine Jagd im Schutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ auf geschützte (!) Nonnengänse und Brandenten statt. Damals gab es Video- Beweise, die einem Gänsespezialisten vorgelegt wurden. Nach der Anzeige stellte ein Staatsanwalt in Aurich das  Verfahren ein, weil der Jagdpächter H. nicht bereit war, die Namen der Jagdgäste zu nennen!

Jagd_ohne_Hund_Petkum, Foto (C): Voß

Jagd ohne Hund ist Schund!

Weit entfernt vom Binnendeichsjäger jagen zwei Jäger im Außendeichbereich bei scharfem Starkwind aus Ost, im Hintergrund kämpfen Nonnengänse gegen den Wind an

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