Windenergie: Abriss von „historischen“ Anlagen in Norddeich geplant, SPD dagegen

Norddeich, Fledderweg: 5 Enercon-16, Aufnahmedatum Dezember 1987 – Foto (C): Eilert Voß, Archiv Wattenrat

Vor 31 Jahren, 1987, wurden in Norddeich die ersten Enercon-16-Anlagen errichtet. Sie haben die noch bescheidene Nennleistung von 55kW bei einem Rotordurchmesser von 16,2 m und einer Gesamthöhe von etwas über 30m, die Rotorgondeln stehen auf Gittermasten. Dieser kleine Windpark mit fünf Anlagen soll der erste in Niedersachsen gewesen sein. Nun sind die Anlagen abgängig, die Wirtschaftsbetriebe Norden (WBN) als Betreiber wollen die Anlagen abreißen lassen, die Standsicherheit müsse kostenaufwendig geprüft werden, der Erhalt der Anlagen rechne sich nicht. Dagegen macht die SPD im Norder Stadtrat mobil. In ihrem Antrag an die Norder Stadtverwaltung schlagen die Politiker vor, die „Wahrzeichen“ für die serienmäßige Entwicklung von Windenergieanlagen als „Industriedenkmal“ zu erhalten.

Die Wirtschaftsbetriebe Norden, zu 100 Prozent in kommunaler Hand, argumentieren, dass alle Behörden über den Abriss frühzeitig informiert worden seien und es keine Widersprüche gegen den beabsichtigten Rückbau gegeben habe, auch nicht von den politischen Gremien. Seinerzeit wurde das Windkraftprojekt am Norddeicher Fledderweg von Verwaltungen und Politik hochgelobt, schon damals hatte der frühere Enercon-Geschäftsführer und Windkraftpionier Alois Wobben offensichtlich enge Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern, so z.B. zum damaligen Landrat Hinrich Swieter (SPD), der für das Norddeicher Windparkprojekt beim Land Niedersachsen warb. Die Industrie- und Handelskammer für Papenburg und Ostfriesland warnte damals jedoch vor der flächendeckenden Errichtung von Windparks an der Küste und sah das Landschaftsbild und die Tourismusentwicklung gefährdet, das ist heute anders.

Nachtrag 19. Dez. 2018: Der Abriss hat inzwischen begonnen.

Korrektur 17. Dez. 2018: In der ersten Version dieses Beitrages wurde berichtet, dass die Wirtschaftsbetriebe Norden (WBN) aufgrund der Niedersächsischen Kommunalverfassung sich eigentlich bis zur Änderung der Kommunalverfassung im November 2016 nicht an Investitionsprojekten zur Stromerzeugen aus sog. erneuerbaren Energie beteiligen durften, da sie keinen öffentlichen Zweck erfüllten, wenn die Aufgaben auch durch einen privaten Dritten erfüllt werden können, also z.B. durch ein Energieversorgungsunternehmen. Diese Aussage war falsch, die WBN waren und sind sehr wohl Energieversorger. Diese Darstellung müsste sich richtigerweise nur auf Kommunen in Niedersachsen beziehen, die jahrelang rechtswidrig in Eigenregie Windenergieanlagen betrieben hatten, ohne selbst Versorger zu sein. Auf Druck des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes wurde § 136 der Kommunalverfassung dann ab November 2016 unter der Federführung von Innenminister Boris Pistorius (SPD) so geändert, dass nun auch Kommunen Windparks legal betreiben durften. Wir bitte um Entschuldigung.

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