Die fragwürdige Genehmigung von Flächen für Kitesurfer im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, der zum größten Teil auch dem Schutz der FFH-Richtlinie und gänzlich der europäischen Vogelschutzrichtline unterliegt, ist ein Dauerbrenner an der Küste. Kurz nach der Ausweisung des Wattenmeeres als „UNESCO-Weltnaturerbe“ 2009 genehmigte die Nationalparkverwaltung zahlreiche Kite-Spots von Cuxhaven bis Emden in den zweitstrengsten Schutzzonen, den Zwischenzonen. Antragsteller waren jeweils die Insel- und Küstenkommunen, die das Weltnaturerbe touristisch vermarkten und damit eine neue Zielgruppe bewerben wollen. Einige Kite-Spots wurden bereits vorher jahrelang illegal ohne Genehmigung genutzt, so z.B. in Cuxhaven oder in Dornumersiel. Diese Flächen wurden später nachträglich legalisiert. Ob Ordnungsmaßnahmen gegen den vorhergehenden illegalen Betrieb eingeleitet wurden, ist nicht bekannt.
Die Kitesegel in Verbindung mit dem sehr schnellen Befahren der Wasserflächen wirken sich auf bestimmte Vogelarten sehr störend aus. Dazu gibt es zahlreiche naturschutzfachliche Untersuchungen, z.B. hier aus der Staatlichen Vogelschutzwarte in Niedersachsen: Zum Einfluss von Kitesurfen auf Wasser- und Watvögel – eine Übersicht Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, Heft 1/16, 72 S., 4,- €, von Thorsten Krüger
Das Steigenlassen von Kinder- oder Lenkdrachen ist in den Zwischen- und Ruhezonen des Nationalparks aus Artenschutzgründen laut Nationalparkgesetz verboten. Der Wattenrat wollte es genau wissen und bat einen Mitarbeiter des Referats 27 „Biologische Vielfalt, Natura 2000 und Schutzgebiete“ im Niedersächsischen Umweltministeriums um eine fachaufsichtliche Bewertung. Das bemerkenswerte Ergebnis können Sie hier in der verlinkten .pdf nachlesen: Kitesurfer_MU-Fachaufsicht_Mai2019