Naturschutz in Deutschland durch die Ampel-Koalition im freien Fall: „Planungsbeschleunigung“

Schöne neue Naturschutzwelt, hier Gemeinde Dornum/LK Aurich – Foto (C): Peter Gauditz

Der Naturschutz in Deutschland befindet sich nach der Regierungsübernahme durch die Ampel-Koalition im freien Fall. Treiber ist vor allem die 14,8-Prozent-Partei B90/Die Grünen, die vor Jahrzehnten noch als politische Verfechter für den Natur- und Landschaftsschutz angetreten waren. Das ist Geschichte. Heute wird die Biosphäre dem angeblichen Schutz der Atmosphäre mit einem imaginären „Klimaschutz“ geopfert, der mit immer mehr Windenergie- und Solaranlagen erreicht werden soll. Für diese sog. „Energiewende“ wurden die von den Naturschutzverbänden erkämpften Schutz- und Verwaltungsvorschriften bereits geschleift und als „Modernisierung“ verkauft. Nun folgt der „Pakt für die Planungsbeschleunigung“ mit weiteren Rückschritten für den Naturschutz.

In den letzten Jahrzehnten hätten Bund und Länder „mit großer Liebe und Zuneigung immer mehr bremsende Vorschriften erfunden“, wird Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in der Nordwest Zeitung (online) aus Oldenburg  am 7. November 2023 zitiert, eine unverschämte Aussage, die alle Bemühungen um den naturschutzfachlichen Arten- und Landschaftsschutz diskreditiert.

Halluzinatorisches sprießt aus dem Grün – Foto (C): Manfred Knake

Die Europäische Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE) hat es so kommentiert:

Ampelkoalition setzt Kurs gegen den Naturschutz fort

8. November 2023

Bund und Länder haben sich am 6. November 2023 auf einen „gemeinsamen Pakt für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung“ geeinigt. Er umfasst nach Angaben von Bundeskanzler Olaf Scholz „mehr als hundert Maßnahmen für eine grundlegende Änderung in vielen, vielen Bereichen“. Zu diesen Bereichen zählen der Verkehrswege-, Netzaus- und Wohnungsbau. Für diese Zwecke sollen Verfahren verschlankt, das Recht modernisiert, Prüfschritte reduziert und Klagerechte beschränkt, die erforderlichen Gesetzesänderungen schnellstmöglich umgesetzt, mit einer Sonderregelung bis Dezember 2026 auf Bauleitpläne verzichtet, lange Einzelfallprüfungen beim Artenschutz vermieden und dazu gesetzliche Standards und Verwaltungsvorschriften erarbeitet werden. So setzt die Ampelkoalition – nun im ausdrücklichen Schulterschluss mit den Länderregierungen – ihren naturschutzwidrigen Kurs fort.

Unterdessen versprechen Wirtschaftsminister Robert Habeck und Umweltministerin Steffi Lemke (beide Bündnis90/Die Grünen) den besorgten Naturschutzvereinigungen, man werde „in der nun anstehenden Umsetzung dieser Verabredungen weiterhin darauf achten, dass Transparenz und Rechtsschutz gewahrt sowie Umwelt- und Naturschutzstandards nicht gesenkt werden“. Beruhigen kann dieses Versprechen nicht. Waren es doch vor allem Habeck und Lemke, die im letzten Jahr mit den gemeinsam verabredeten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zugunsten der Windenergiewirtschaft die Blaupause für die Absenkung des Naturschutzrechts geliefert und eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt haben. Die anderen Parteien können mit diesem grünen Beitrag mehr als zufrieden sein; sie hätten sich selbst einen solchen Kahlschlag kaum zugetraut. Das erinnert an die Hartz-IV-Gesetzgebung der SPD: So massiv in die Sozialleistungen einzugreifen dürften CDU und FDP aus Furcht vor Sozialdemokraten und Gewerkschaften eher nicht gewagt haben. Die aktuelle Gesetzgebung weckt überdies Erinnerungen an Habecks Heizungsgesetzentwurf, der immerhin nach monatelangen Kontroversen ansatzweise Korrekturen erfahren hat. Die Änderungen des Naturschutzrechts indessen sind mit einer noch viel heißeren Nadel genäht, kein Gegenstand der öffentlichen Aufmerksamkeit und sie werden vollzogen ohne langes Federlesen in einem partei- und länderübergreifenden Konsens.

Der Naturschutz steht vor einem dramatischen Befund. War seit Mitte der 1970er Jahre vor Bau- und Infrastrukturprojekten eine Sachverhaltsermittlung der betroffenen Natur und Landschaft zwingend verlangt, so können nun u. U. Bestandsaufnahmen entfallen. Die Behörden müssen anhand der Daten entscheiden, die mehr oder weniger zufällig über den betroffenen Raum vorliegen. Auf diese Weise wird die wahre Betroffenheit von Natur und Landschaft nicht mehr erkannt, der Eingriff gewissermaßen zum Blindflug und die Bewältigung der Eingriffsfolgen zur Glücksache. Es ist eine systematische Entrechtung von Natur und Landschaft von Grund auf. Kanzler Scholz indessen sieht es so: In den letzten Jahrzehnten hätten Bund und Länder „mit großer Liebe und Zuneigung immer mehr bremsende Vorschriften erfunden“ (so NWZ online am 7. November 2023). Derweil wollen Bund und Länder die Welt oder jedenfalls „den Planeten“ retten. Die Distanz zwischen Anspruch und Realität könnte größer nicht sein.

Es wäre nun die Stunde der viel beschworenen „Zivilgesellschaft“, doch die Politik wird die „Nichtregierungsorganisationen“ auch weiterhin „einzubinden“ wissen, soweit man dort nicht ohnehin wie die Berichterstattung auf Regierungskurs ist. Bei dem Abbau des Artenschutzrechts zugunsten der Windenergiewirtschaft ist dies ohne große Gegenwehr gelungen. Oder regt sich nun doch die Erkenntnis, naiv, vertrauensselig und distanzlos auf eine „grüne“ Politik vertraut zu haben?


Soweit die EGE. Auch der NABU, sonst oft auf Kuschelkurs mit der Politik bei der „Energiewende“, hat die Zeichen der Zeit erkannt:

06. November 2023:

Scharfe Kritik an Pakt für  Planungsbeschleunigung

Beschlüsse öffnen Tür für neue Ära der Naturzerstörung

Die Politik will das Land „schneller, moderner, sicherer“ machen, erreicht mit dem „Pakt für Planungsbeschleunigung“ aber das Gegenteil, kritisiert der NABU. Umweltstandards werden abgeschafft, eine neue Ära rücksichtsloser Naturzerstörung droht. […] https://www.nabu.de/news/2023/10/34054.html

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