Erneuerbare Energien und Artenschutz: Neues Monstergesetz eliminiert den störenden Natur- und Artenschutz

Schlimmer geht´s immer, noch ein Monster der EU-Bürokratie schlug sich in „RED III“, Teil des „Green Deals“ der EU, nieder. Das ist die dritte Version der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union, auch bekannt als Renewable Energy Directive III. Diese Richtlinie soll die Energiewende beschleunigen.

Der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch soll damit in der EU bis 2030 auf 42,5% steigen. Dazu gehört auch die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren mit dem Abbau von Genehmigungshemmnissen.

RED III bedeutet für die Mitgliedstaaten, Genehmigungsverfahren auch für erneuerbare Energieprojekte, also Windenergie und Solarenergie, gesetzlich weiter zu beschleunigen und zu vereinfachen. Damit gerät der Naturschutz vollends unter die Windräder. Deutschland hat RED III am 12. August 2025 mit dem sperrigen und selbst für Juristen schwer lesbaren und teilweise unverständlichen Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie für Planverfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Raumordnungsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes“ in nationales Recht umgesetzt.

Damit wird das Windenergieflächenbedarfsgesetz (auch Windkraft-an-Land-Gesetz, von der gescheiteren Ampel-Regierung unter Federführung von B90/Die Grünen zur Beschleunigung von Windparkprojekten zusammen mit gravierenden abträglichen Änderung am Bundesnaturschutzgesetz eingebracht) für noch schnellere Genehmigungsverfahren sorgen. Das wird weiter Auswirkungen auf den Flächenbedarf und den weiteren Abbau des Artenschutzes haben.

Im Planungs- und Zulassungsverfahren entfällt z.B. die Umweltverträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtliche Prüfung, auch in Natura-2000-Gebieten, also Vogelschutz- und FFH-Gebieten.

Es ist davon auszugehen, dass die Windenergiewirtschaft zusammen mit den Grünen federführend an diesem Gesetz mitgearbeitet und damit den lästigen und störenden Natur- und Artenschutz zielgerichtet ausgeschaltet haben. Ob das in nationales Recht umgesetzte Bundesgesetz überhaupt mit den Natura-2000 Richtlinien der EU kompatibel ist, wird sich zeigen.

Alles läuft unter dem nur ideologisch begründeten Vorwand des „Klimaschutzes“ durch erneuerbare Energien. Nur lässt sich das Klima als statistischer Wert von 30 Jahren Wetteraufzeichnung nicht durch wetterabhängig funktionierende Windkraftanlagen oder sonstwie „schützen“.

Man darf gespannt sein, wie die großen klagebefugten Naturschutzverbände auf dieses neue Bundesgesetz reagieren werden. BUND und NABU sprechen sich nach wie vor für eine Energiewende mit Windkraftanlagen aus, wenn diese denn „naturverträglich“ ist, was aber mit derzeit ca. 30.000 Windkraftanlagen in Deutschland zu bezweifeln ist. Es wird Zeit, dass sich z.B. BUND und NABU aus der Klimafalle  befreien und wieder zu echten Naturschutzverbänden werden.

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