Gedanken zum EU-Restoration Law für mehr Naturschutz – Hoffnungen auf neue EU-Verordnung?

In einem Stacheldrahtzaun verletzte Sumpfohreule, Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer – Foto: privat/Archiv Wattenrat

Zum „Restoration Law“ der EU, der Wiederherstellungsverordnung für kaputte Lebensräume von Tieren und Pflanzen, hat sich der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE), Wilhelm Breuer, Gedanken gemacht. Der Artikel erschien zuerst beim Umweltzentrum Braunschweig e.V. Wir veröffentlichen den Text mit freundlicher Genehmigung der Eulenfreunde:

Hoffnungen auf neue EU-Verordnung?

10. November 2025

Der Naturschutz sieht sich heute mehr denn je in Frage gestellt. Die guten Jahre liegen hinter uns, sagen manche Insider aus Naturschutzbehörden und -vereinigungen.

Sie verweisen dabei insbesondere auf die 1970er Jahre. Sie waren ein Jahrzehnt des Naturschutzes, in welchem trotz zahlreicher Rückschläge beachtliche Erfolge erreicht worden sind. Dazu zählen beispielsweise die rechtliche Verankerung der Naturschutzziele, die Einrichtung großer Schutzgebiete wie Nationalparke und Biosphärenreservate, die Etablierung einer prinzipiell leistungsfähigen Naturschutzverwaltung sowie gewährte Mitwirkungs- und Klagerechte der Naturschutzvereinigungen. In Deutschland und im Gebiet der Europäischen Union gehört zum Erfolg nicht zuletzt der Aufbau des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000. Dieses Netz basiert auf zwei Richtlinien der Europäischen Union: der Vogelschutzrichtlinie von 1979 und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von 1992.

Mit einer neuen Rechtsgrundlage der Europäischen Union verbinden sich Hoffnungen auf neue Erfolge im Naturschutz: das Nature Restoration Law, kurz EU-Wiederherstellungsverordnung. Was hat es mit dieser bereits im August 2024 in Kraft getretenen Verordnung auf sich und wie berechtigt sind die Erwartungen, dass sich mit ihr die Dinge zum Besseren wenden und beispielsweise die in Deutschland über Jahrhunderte entwässerten und kultivierten Hoch- und Niedermoore endlich in einem größeren Umfang wiedervernässt werden? Denn auch die Wiederherstellung dieser Lebensräume ist nun unionsrechtlich verlangt. EGE-Geschäftsführer Wilhelm Breuer hat in die Wiederherstellungsverordnung der EU geschaut. Übermäßig groß sind seine Hoffnungen allerdings nicht. Seinen Kommentar zum Nature Restoration Law finden Sie hier

Dieser Beitrag wurde unter Artenschutz, Naturschutz abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.