Kabelverlegung durch geschütze Riffe vor Borkum: Deutsche Umwelthilfe klagte vergeblich

Erstellt mit KI- Idee: Wattenrat, Realisation: Chat GPT/Soa

Das niederländische Energieunternehmen One-Dyas will in der Nordsee nach Gas bohren. Dazu müssen Konverterstationen zur Stromversorgungen aus Windturbinenfeldern mit Seekabeln angeschlossen werden. Die Kabel sollen durch ein geschütztes Steinriff auf dem Meeresgrund ca. 15 km nordwestlich vor der Insel Borkum auf deutschem Staatsgebiet verlaufen. Dadurch kann das mit vielen Tier- und Pflanzenarten besiedelte Riff in seiner Funktion als Lebensraum teilweise zerstört werden. Riffe unterliegen dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes: §30, Geschützte Biotope.

Das Riff entstand eiszeitlich durch Gletschergeröll und ist mehrere zehntausend Jahre alt. Lange Zeit war das Vorhandensein des Riffes gar nicht bekannt, erst 2018 soll es entdeckt worden sein. Greenpeace wirft der weisungsgebundenen Fachbehörde Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN: Naturschutz, das letzte N im Behördennamen!) vor, die Existenz des Riffes wegen der Energie-Planungen im dortigen Bereich verschwiegen zu haben. Inzwischen wurden von einem von Greenpeace beauftragten Unternehmen weitere geschützte Steinriffe in der Unterwasserregion bekannt. https://presseportal.greenpeace.de/234093-greenpeace-findet-weitere-verborgene-steinriffe-nahe-gasbohrprojekt-vor-borkum/

Merke: Naturschutz hört unter Wasser nicht auf, eigentlich.

Gegen die Kabelverlegung klagte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zusammen mit anderen Organisationen, vergeblich:

Zitat Verwaltungsgericht Oldenburg vom 24. Mai 2025: „Nachdem die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg dem vorläufigen Rechtsschutzantrag der DUH mit der Begründung stattgegeben hatte, die Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach den §§ 13 ff. BNatSchG, die im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens zu prüfen sei, würden nicht eingehalten (Beschluss vom 7. August 2024, Az. 5 B 2236/24), beantragte die One-Dyas B.V. am 27. August 2024 eine Änderungsgenehmigung, in der die gerichtlichen Ausführungen berücksichtigt werden sollten. Der NLWKN hat daraufhin die Änderungsgenehmigung vom 31. März 2025 erteilt. In dieser ist zum Ausgleich des mit der Kabelverlegung eintretenden Eingriffs in Natur und Landschaft nunmehr statt einer Ersatzgeldzahlung eine Riffwiederherstellung als Realkompensation vorgesehen. Die neue Genehmigung erklärte der NLWKN allerdings nicht für sofort vollziehbar, mit der Begründung, dem stehe der gerichtliche Beschluss vom 7. August 2024 entgegen.“ Zitat Ende

Realkompensation“ heißt, dass nun an anderer Stelle als Ersatz ein von menschengemachtes Steinriff gebaut werden soll.

Der geplante Verlauf der Kabeltrasse mit dem Beschluss der sofortigen Vollziehbarkeit durch das Riff führte zunächst 2024 zur einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mit dem Ersuchen des vorläufigen Rechtsschutzes gegen den NLWKN vor der nächst höheren Instanz Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Die Klage wurde nun abgewiesen. Hier die Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg über den aktuellen Beschluss vom 01. August 2025:

„Wasserrechtliche Genehmigung für Seekabel vor Borkum weiterhin vollziehbar

Der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 1. August 2025 (Az.: 7 ME 34/25) die Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe zurückgewiesen, die sich in der Sache gegen die sofortige Vollziehbarkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis wendete, mit der der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) dem niederländischen Unternehmen One-Dyas B. V. die Verlegung und den Betrieb eines Seekabels gestattet. Das Seekabel soll zwischen dem etwa 15 km nordwestlich der Insel Borkum gelegenen Offshore-Windpark Riffgat und einer im niederländischen Küstenmeer, etwa 500 m hinter der deutsch-niederländischen Grenze errichten Gasförderplattform verlegt werden. Von dieser soll Erdgas sowohl aus dem niederländischen als auch aus dem deutschen Teil der Nordsee gewonnen werden. Im Bereich der geplanten Trasse des Seekabels befinden sich teilweise naturschutzrechtlich besonders geschützte Riffformationen, die im Zuge der Kabelverlegung beseitigt würden. […]“ https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/wasserrechtliche-genehmigung-fur-seekabel-vor-borkum-weiterhin-vollziehbar-243822.html

Die Frage ist, ob der behördliche Naturschutz in Niedersachsen bei der Wasserbau- und Küstenschutzbehörde NLWKN gut aufgehoben ist, da beißen sich die Interessen schon im Namen; politisch ist das so gewollt.

Bitte beachten Sie die Verlinkungen zum Thema unter diesem Beitrag.

 

Dieser Beitrag wurde unter Artenschutz, Naturschutz, Windkraft abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.