Die Jägerschaft auf den Ostfriesischen Inseln und an der Küste wird unruhig, und der Wattenrat Ostfriesland und die Gänsewacht wirken: Der neue niedersächsische Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) hat angekündigt, die Jagd in Natura-2000-Gebieten, also den FFH- und EU-Schutzgebieten nach den entsprechenden EU-Richtlinien, neu zu ordnen.
Alle Inseln sind zum größten Teil Bestandteil des Nationalparks Niedersächsische Wattenmeer. In allen drei Schutzzonen ist der Nationalpark FFH-Gebiet und in den Ruhe- und Zwischenzonen EU-Vogelschutzgebiet, also Bestandteil des Schutzregimes Natura 2000 der Europäischen Union. An der Ems, außerhalb des Nationalparks, befinden sich zahlreiche Naturschutzgebiete in einem EU-Vogelschutzgebiet, in denen intensiv auf Zugvögel geschossen wird, unter Verwendung von an Gewässern verbotener Bleimunition. Von Spaziergängern dürfen diese Schutzzonen aus Artenschutzgründen nicht oder nur auf ausgewiesenen Wegen betreten werden, Jäger dürfen darin töten.
Ursache der Unruhe bei den Jägern, die in der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) organisiert sind („anerkannter Naturschutzverband“!), ist eine Mail von Minister Meyer an den Wattenrat-Ostfriesland vom 05. März 2013:
„ […] Wir können doch nicht in Niedersachsen Zugvögel wie Wildgänse aus Skandinavien oder Sibirien abschießen und uns dann über die Zugvogeljagd in Italien oder Malta beklagen.[…] Der Passus im Koalitionsvertrag zur Überprüfung der Jagd in EU-Vogelschutzgebieten zielt da genau drauf. […] Dass wir die Jagd generell abschaffen wollen, war nie Grüne Position und stand auch nicht im Programm. […]
Im Wahlprogramm stand unter der Überschrift:
´Jagd verantwortungsvoll (!) gestalten
Die Jagd muss sich an ökologischen Prinzipien und den Erfordernissen des Tierschutzes ausrichten. […] Wir wollen die Jagdzeiten ebenso wie die Liste der jagdbaren Arten verkürzen. […] Wir setzen uns für ein Verbot von bleihaltiger Munition ein, um die Vergiftung von Greifvögeln und der Umwelt allgemein zu reduzieren.
In Schutzgebieten, einschließlich Natura-2000-Gebieten, soll die Jagd nur dann zulässig sein, wenn sie zur Erreichung der Schutzziele erforderlich ist. Es kann nicht angehen, dass selbst in Vogelschutzgebieten, die ausdrücklich dem Schutz nordischer Gänse dienen, die Jagd auf diese Arten ausgeübt werden darf! Zudem wollen wir die generelle Einstellung der Jagd auf Zugvögel in Niedersachsen.´”[…]
Der Wattenrat-Ostfriesland und die Gänsewacht hatten jahrelang auf die eklatanten Missstände und Jagdverstöße, die oft angezeigt, aber nie geahndet wurden, bei der Wasservogeljagd im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ an der Ems hingewiesen und dazu Dokumentationen vorgelegt. Das Naturschutzgebiet ist Teil des EU-Vogelschutzgebietes Emsauen. Hier wurde entgegen der Bundesjagdzeitenverordnung bei Dunkelheit und Nebel gejagt, bei Sichtbedingungen, unter denen kein Wasservogel sicher unterschieden werden kann. Zeitweise wurde auch kein brauchbarer Jagdhund mitgeführt, Fehlabschüsse wurden ebenfalls dokumentiert, kein Jäger wurde dafür zur Verantwortung gezogen. Die Jäger dagegen stellen sich in ihrer medialen Außendarstellung stets als Naturschützer oder „Heger“ dar. In den Vogelschutzgebieten und bei den Zugvögeln gibt es aber nichts zu hegen. Arktische Gänse oder Enten sind einfach nur Beute für Freizeitjäger, aus Freude am Jagen und Töten. Auch die immer wieder geforderte „Bestandsregulierung“ von Gänsen, die durch die Jagd in ihren Schutzgebieten vermehrt auf die angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen vertrieben werden und da unter Umständen Fraßschäden anrichten, kann nicht funktionieren. Es werden immer nur einzelne Gänse erlegt, die übrigen Tiere werden umso wachsamer und vorsichtiger sein.
Das Netz dieser jagenden Hobbygruppe reicht bis in die höchsten Stellen der Verwaltungen. Der Wattenrat-Mitarbeiter Eilert Voß, der diese Verstöße über Jahre dokumentierte, wurde wegen „Jagdstörung“ zu einer Geldstrafe verurteilt, acht jagende Zeugen gegen einen Fotografen! Bei der Jagd in diesem Schutzgebiet werden alle anderen nichtjagdbaren Arten, überwiegend Watvögel, von ihren Rast- und Nahrungsplätzen vertrieben, auch in strengen Wintern, wenn die Tiere besonders auf eine ungestörte Nahrungsaufnahme angewiesen sind. Dies widerspricht eindeutig den Schutzzielen in den europäischen Schutzgebieten. Von den Inseln hört man „dem Vernehmen nach“ von ähnlichen Jagdverstößen, nur werden diese durch die Besonderheiten der Inselsoziotope kaum nach außen getragen.
Aufgrund der neuen politischen Lage in Niedersachsen gründeten die verunsicherten Jagdpächter der Ostfriesischen Inseln Anfang Mai in Norden-Norddeich einen „Arbeitskreis Ökologische Inseljagd und Küste“. Die Jägerschaften des Festlands sollen dabei „intensiv in die Arbeit eingebunden werden, da der Lebensraum Küste nur als Ganzes betrachtet werden könne“. Auf den Ostfriesischen Inseln, also im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, ist die Jagd auf sog. „Wasserfederwild“ an zehn Tagen im Jahr erlaubt, zu Hobbyzwecken! Bemerkenswert ist, dass die Freizeit-und Hobbyjäger der Landesjägerschaft Niedersachsen nun auch die Vokabel „Ökologie“ für sich entdeckt haben, nur wird die Wasservogeljagd in den Schutzgebieten damit nicht „ökologischer“. Der echte „Ökologische Jagdverband“ (ÖJV, in Niedersachsen und Bremen “ Ökologischer Jagdverein“), in dem man sich seit vielen Jahren gegen die Wasservogeljagd in Schutzgebieten ausspricht, wird von vielen Freizeitjägern in deren Internetforen auf das Übelste herabgewürdigt.
Natürlich Jagd, 2.5.2013 – Jagd und Politik
Meyer plant Neuausrichtung der Jagd
Nachdem mit Christian Meyer ein Grünen-Politiker das Amt des niedersächsischen Landwirtschaftsministers übernommen hatte, waren die Befürchtungen von Landnutzern und Jägern groß, dass die Jagd in Niedersachsen stark eingeschränkt werden könnte. Doch der Minister bewies es nach seiner Wahl zu beruhigen und öffentlichkeitswirksam auf die Verbände zuzugehen. Mit einer E-Mail an den Wattenrat (Zusammenschluss verbandsunabhängiger Naturschützer aus der Küstenregion Ost-Frieslands), die Natürlich Jagd vorliegt, hat sich Meyer nun erstmals zu gesetzlichen Neuerungen bei der Jagd positioniert. Meyer vertritt die Auffassung, dass die Jagd in Schutzgebieten nur dann zulässig ist, wenn sie zum Erreichen der Schutzziele erforderlich ist. […]
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Anzeiger für Harlingerland/Wittmund, online, 03. Mai 2013 Jäger am Festland sollen intensiver eingebunden werden Neuer Arbeitskreis bei Informationsaustausch der Jagdpächter der Inseln gegründet Langeoog/Norden- Die Jagdpächter der Ostfriesischen Inseln trafen sich in Norden-Norddeich zu einem Informationsaustausch über aktuelle Fragen zur Jagdausübung auf den Ostfriesischen Inseln. Die besonderen Gegebenheiten durch den Nationalpark Wattenmeer und mögliche Veränderungen in der Jagdpolitik durch die neue Landesregierung standen im Mittelpunkt der Diskussion. Als Gäste waren von der Landesjägerschaft Niedersachsen der Geschäftsführer Dirk Schulte-Frohlinde und Justiziar Clemens Hons vertreten. Auch die Vertreter der Landkreise Aurich, Wittmund und Leer sowie die Vorsitzenden der Jägerschaften Norden, Aurich, Leer und Friesland waren zum Treffen gekommen. Jede Insel war mit zwei bis vier Pächtern vertreten, für Langeoog waren Rüdiger Schmidt, Andreas Stolle und Hartmut Börgmann angereist. Alle Teilnehmer betonten die gute Zusammenarbeit mit der Nationalparkverwaltung Wilhelmshaven, den zuständigen Landkreisen und dem Niedersächsischen Landesamt für Wasserwirtschaft-, Küsten- und Naturschutz. […]
Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ (NWattNPG) Vom 11. Juli 2001
§ 8
Jagd in der Ruhezone
(1) Die Ausübung des Jagdrechts ist nach Maßgabe des Niedersächsischen Jagdgesetzes erlaubt, soweit nicht in Absatz 2 etwas Abweichendes bestimmt ist. (2) Die Jagd auf Wasserfederwild ist nur auf den besiedelten Inseln und mit Zustimmung der Nationalparkverwaltung zulässig. Die Zustimmung wird je Insel für bis zu zehn Tage jährlich erteilt; die Tage müssen nicht zusammenhängen. Sie muss von der Revierinhaberin oder dem Revierinhaber spätestens eine Woche vor dem beabsichtigten Jagdtermin schriftlich beantragt werden. Die Zustimmung setzt voraus, dass die Jagd den Schutzzweck dieses Gesetzes nicht erheblich beeinträchtigt. Für die von der zuständigen Behörde bekannt gegebenen offiziellen Zähltage im Rahmen der internationalen Wasser- und Watvogelzähltage darf keine Zustimmung erteilt werden. Wird ein erlaubter Jagdtag wegen entgegenstehender Witterungsverhältnisse nicht genutzt, so ist auf Antrag nach Maßgabe der Sätze 3 bis 5 die Zustimmung zu einem Ersatztag zu erteilen. (3) Die Nationalparkverwaltung kann Maßnahmen zur Lenkung des Bestandes von jagdbaren und anderen Tierarten einschließlich Wasserfederwild veranlassen.