Zündende NDR2-Silvesterparty in Norddeich: Strafanzeige

Bildzitat: Ostfriesischer Kurier, Norden/NDS, S. 3, 02. Dezember 2015

Bildzitat: Ostfriesischer Kurier, Norden/NDS, S. 3, 02. Januar 2016, Foto: Strohmann [Feuerwerk vor dem Deich direkt an der Grenze des Nationalparks]

Nein, es war nicht das Feuerwerk zum 30-jährigen Geburtstag des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer und „Weltnaturerbe“, das in der Silvesternacht der NDR2-Party am Strand von Norddeich im Landkreis Aurich mit viel Getöse den Himmel über dem Nationalpark Wattenmeer und „Weltnatuerbe“ beschallte. Es sollten eigentlich nur „Lichtspiele“ und laute Musik sein, mit denen der Radiosender NDR2 zusammen mit  der Kurverwaltung das neue Jahr begrüßen wollte. Diplom-Kaufmann und geschäftsführender Kurdirektor Korok noch am 23. Dezember 2015 in der Lokalzeitung „Ostfriesischer Kurier“: „Feuerwerkskörper selbst mitzubringen ist vor dem Hintergrund, dass dort viele Familien mit Kindern den Jahreswechsel verbringen werden, nicht verboten“. Nein verboten ist das Mitbringen nicht, aber das Abbrennen, wenn es in den Nationalpark mit seinen Rastvögeln hineinwirkt. Die Besucher („Der Deich war schwarz von Menschen“) brachten denn auch die Feuerwerkskörper in Mengen mit zur NDR2-Party und zündeten sie sogar, wer hätte das gedacht. Um Mitternacht brach der Höllenlärm los, der zusammen mit den Lichtblitzen der Raketen weit in das direkt angrenzende Großschutzgebiet hineinwirkte. Hier halten sich derzeit tausende Gänse und Watvögel – alles besonders geschützte Arten – auf, die in ihrem Schutzgebiet auf Nahrungssuche waren. Erfahrungsgemäß – das ist gut untersucht – reagieren die Vögel panisch auf plötzlich einsetzenden Lärm und ungewohnte Lichteffekte. Naturschutz und Feuerwerke, das muss immer wieder betont werden, finden nicht im rechtsfreien Raum statt. Artenschutzrechtliche Bestimmungen verbieten die Störungen dieser Arten an ihren Zufluchtsstätten in den Überwinterungsgebieten, auch außerhalb von Schutzgebieten (§ 39 und § 44 Bundesnaturschutzgesetz). Das Nationalparkgesetz verbietet lärmintensive Veranstaltungen im (!) Nationalpark. Die Raketen explodieren aber auch über dem Nationalpark und wirken mit den Böllerexplosionen kilometerweit in das Schutzgebiet hinein. Das muss ein Diplom-Kaufmann und Touristiker wie Herr Korok als Mitveranstalter nicht wissen, aber man sollte es ihm deutlich sagen, Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht. Die Behörden werden sich vermutlich wieder konfliktvermeidend herauswinden und sich kaum in der Lage sehen einzugreifen, weil das Feuerwerk ja gerade eben außerhalb der Nationalparkgrenzen und daher auch außerhalb ihrer Zuständigkeit gezündet wurde, wie bequem. Am 27. Dezember hatte die Nationalparkverwaltung noch in einer Pressemitteilung  auf das Feuerwerksverbot im Nationalpark hingewiesen und darin appelliert, auch außerhalb des Nationalparks auf Feuerwerkskörper zu verzichten, vergeblich wie in jedem Jahr.

[…] Die unvermittelten Erscheinungen von Feuerwerken werden von den Tieren als Bedrohung erkannt und lösen anhaltende Fluchtreaktionen und Stress aus. Auch die Licht- und Geräuschquellen aus benachbarten Gebieten wirken in den Nationalpark hinein. „Die Auszeichnung des Wattenmeeres als Weltnaturerbe ist eine Anerkennung für die Einzigartigkeit dieser Landschaft mit ihren dynamischen Entwicklungsprozessen und ihrer Artenvielfalt. Damit verbunden ist aber auch unser aller Verantwortung für deren Schutz“ erläutert Peter Südbeck, Leiter der Nationalparkverwaltung. „Deshalb appellieren wir an Einheimische und Gäste, aus Achtsamkeit für die Tierwelt auch im Umfeld des Nationalparks auf Feuerwerke und Böller zu verzichten.“ […]

Das Bundesnaturschutzgesetz verlangt vor (!) solchen Veranstaltungen (§ 34, Projekte) eine Verträglichkeitsprüfung über die Vereinbarkeit mit den Erhaltungszielen der EU-Vogelschutz- oder FFH-Richtlinie. Der Nationalpark ist Bestandteil dieser Natura-2000-Richtlinien, die für alle Mitgliedsstaaten verbindlich sind. Von Gutachterbüros, die solche Untersuchungen vornehmen, ist man ja allerhand gewohnt, aber kaum ein Gutachter wird seine Reputation dadurch aufs Spiel setzen, die lärmintensiven Feuerwerke als „unbedenklich“ für den Artenschutz zu bewerten.

Nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es zudem verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, auch außerhalb von Schutzgebieten. Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit oder unter Umständen sogar eine Straftat, wenn es mutwillig, gewohnheitsmäßig oder gewerblich geschieht.

Screenshot (Bildzitat), 27. Dez. 2015, www.norddeich.de

Screenshot (Bildzitat), www.norddeich.de, 27. Dez. 2015

Aufgrund der Ausmaßes dieser Veranstaltung wird der Wattenrat nun doch eine Strafanzeige gegen die Veranstalter erstatten, da mutwillige Störungen und eine gewerblich organisierte Veranstaltung vorliegen. Und: Ist es eigentlich die Aufgabe eines gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders, eine lärmintensive Großveranstaltung direkt an einem Großschutzgebiet wie dem Nationalpark Wattenmeer und „Weltnaturerbe“ zu veranstalten? Haben die Macher dieses Lifestyle-Senders eigentlich Narrenfreiheit? Warum verlagert man eine absehbar rechtswidrige und störende Großveranstaltung nicht in den Ort Norden?

Diese Veranstaltung macht auch deutlich, wie wenig die Tourismuswirtschaft begriffen hat, an welchen Orten sie zu solchen Spektakeln aufruft. Ständig wird mit dem vorgeblich zu schützenden „Weltnaturerbe“ geworben, die „gemeinsame Verantwortung“ für die „einzigartige Naturlandschaft“ und ähnlichen Phrasen gedroschen, die sich am Beispiel des Norddeicher Feuerwerks wieder einmal als nur hohl erwiesen haben. Dass dort vor dem Deich aber auch andere lebendige und meist völlig unbekannte Wesen ihren Lebensraum haben, ist diesen faktenblinden Berufsbespaßern völlig unbekannt. Der Kurdirektor von Norddeich hat überhaupt nichts begriffen: „Wenn alle Zuständigen einverstanden sind, werden wir diese Party auf jeden Fall wiederholen“ tönte er im „Ostfriesischen Kurier“ vom 02. Januar 2016. Kann er sich schon jetzt auf die „Zustimmung“ der mit der Tourismuswirtschaft eng verbandelten Landkreisspitzen und die Nationalparkverwaltung verlassen? Die zuständigen Behörden sollten ihm jedoch deutlich auf die Finger klopfen und die Veranstalter, zu denen auch Herr Korok gehört,  auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes belangen. Wenn nun wieder keine Reaktionen und Sanktionen auf diesen groben Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen folgen sollten, macht sich die Nationalparkverwaltung lächerlich.

Deutlich wird auch, wie sehr der Nationalpark als Schutzgebiet für wildlebende Tiere nach dreißig Jahren seines Bestehens in den Köpfen der Anwohner und Touristen angekommen ist: überhaupt nicht. Das ständige schwülstige Geschwätz des Nationalparkleiters Peter Südbeck über die angebliche „Akzeptanz“ dieses Schutzgebietes löste sich in Norddeich in der Silvesternacht unüberhör- und -sehbar in Schall und Rauch auf.

Ostfriesischer Kurier, Norden/LK Aurich, S. 1 und S. 3, 02. Januar 2016:

Es war wohl die umstrittenste Veranstaltung in diesem Jahr – die NDR-2-Silvesterparty in Norddeich. Vielleicht kam sie gerade deshalb noch besser an als ihre Vorgänger. „Das müssen weit über 5000 Menschen gewesen sein“, schätzt KURIER-fotograf Martin Stromann.

Der Deich war schwarz vor Menschen“

Aktion die umstrittene Silvesterparty ist aus Sicht der Besucher und Organisatoren ein voller Erfolg

Wer nicht dabei war, hat etwas verpasst – sagen Organisatoren und Besucher einstimmig.

Norddeich/GB – „Wir sind sehr glücklich und stolz, dass die Party sogut angenommen wurde“, freut sich Kurdirektor Armin Korok über geschätzte 7000 Besucher. „Ich möchte den Helfern ein großes Dankeschön aussprechen – allen voran meinem Team.“ Auch der Betreiber des Haus des Gastes, Olaf Möss scheint zufrieden:„ Wir haben an einem Abend soviel Umsatz gemacht wie sonst in einer Woche und hätten noch mehr machen können, wenn wir früher Bescheid gewusst hätten, um was für Dimensionen es sich handelt“, erläutert Möss. […] Bleibt abzuwarten, ob sich die allgemeine Partyeuphorie auch auf den mit einerAnzeige drohenden Wattenrat übertragen hat. Ein Zusammenschluss von Naturschützern, der die Vogelwelt von Lärm, Licht und Müll des Feuerwerks bedroht sieht. […]

Bildunterschriften: Nicht nur das eigene Feuerwerk – auch die der Inseln Juist und Norderney konnte man von Norddeich aus bestaunen. – Mehr geht nicht: Das Haus des Gastes platzte aus allen Nähten. – Das NDR-2-Team sorgte ordentlich für Stimmung.

Dieser Beitrag wurde unter Naturschutz, Tourismus, Wattenmeer abgelegt und mit , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.