Der Jahresendknaller: Gerichte lassen es auf Spiekeroog krachen

Feuerwerk über dem Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer – Foto: Eilert Voss/Wattenrat

Statt Feuerwerk vom Wattenrat nun der Jahresendknaller 2018: Gastwirt Christian Kiesow von der Insel Spiekeroog (Restaurant „de Balken“, Ferienwohnungen „Haus Möwe“), den wir beim Wattenrat schon im letzten Jahr auf dem Schirm hatten, darf mit gerichtlichem Segen weiter zu Silvester böllern. Bereits 2017 hatte der Insulaner gegen das Böllerverbot der Gemeinde erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg geklagt. Die Richter hielten damals die Lärmschutzsatzung der Gemeinde für das untaugliche Instrument der Regelung eines Böllerverbotes. Die Gemeinde überarbeitete anschließend ihre Ortssatzung sowie die Gefahrenabwehrverordnung und berief sich nun auf die Feuergefahr durch Böller und Raketen, mit denen die historischen und inseltypischen Holzveranden gefährdet seien. Gegen das erneute Böllerverbot und die kostenpflichtigen Ablehnungsbescheide der Kommune für die Antragsteller klagte Gastwirt Kiesow erneut vor dem VG Oldenburg, wieder mit Erfolg.

Die 5. Kammer

Die 5. Kammer des Gerichts entschied am 20. Dezember: „Es wird vorläufig festgestellt, dass die Antragsteller für die Durchführung eines privaten Feuerwerks (Silvesterfeuerwerk der Kategorie F 2) am 31. Dezember 2918 ab 22.30 Uhr bis zum 1. Januar 2019, 1.30 Uhr (…) auf Spiekeroog keiner Genehmigung bedürfen.“  Zum Naturschutz auf der Insel, die mitten im Großschutzgebiet Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer liegt, hatten die Oldenburger Richter das parat: „Soweit es um den Schutz der Natur, der Tiere sowie des Wattenmeeres“ gehe, ergibt sich nicht, „wie sich im Ortsgebiet durchgeführte Silvesterfeuerwerke auf die Vogelwelt tatsächlich auswirken“. Der Schutz der Vogelwelt unterläge zudem nicht der Regelungskompetenz der Gemeinde. Inzwischen liegen laut Lokalpresse 16 Anträge auf Silvesterböllern auf der Insel vor, es wird also wieder laut auf der Insel werden, die mit der Ruhe wirbt.

Naturschutzfachlicher Nachholbedarf auch für Juristen

Naturschutzfachlich sind die Richter des VG Oldenburg offensichtlich aber nicht auf der Höhe der Zeit, da gibt es wohl noch Nachholbedarf: Nach dem Nationalparkgesetz ist das Böllern im Nationalpark – der auch europäisches Vogelschutzgebiet ist, in denen strengen europarechtliche Regeln gelten – ohnehin verboten. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet die mutwillige Beunruhigung von wildlebenden Tieren. Die Licht- und Schalleffekte wirken aber aus dem Ortsbereich, der nicht im Nationalpark liegt, sondern direkt daran angrenzt, weit in dieses Großschutzgebiet hinein. Die derzeitigen heimischen und arktischen Rastvögel des Wattenmeeres reagieren panisch auf plötzliche Knall- und Lichteffekte. Diese machen eben nicht vor den Nationalparkgrenzen halt. Das Bundesnaturschutzgesetz verlangt eine vorhergehende Verträglichkeitsprüfung bei „Projekten“ dieser Art in Natura-2000-Gebieten wie dem Wattenmeer. Zugelassen werden darf demnach nur das, was aus „zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, notwendig ist“ (§ 34 BNatSchG). Gehört ein privates Bespaßungsfeuerwerk dazu? Die negativen Auswirkungen des Feuerwerkslärms auf die Vogelwelt sind wissenschaftlich gut untersucht, fachliche Argumente spielen aber in der Diskussion um das Böllerverbot offensichtlich gar keine Rolle mehr.

Nonnengansschlafplatz in Rorichum/LK Leer, im EU Vogelschutzgebiet an der Ems. Durch lautes Böllern am Dollart mit Karbid aus Milchkannen („Karbidschießen“) werden tausende dieser Vögel von ihren geschützten Ruheplätzen vertrieben. 23. Dez. 2018 – Foto (C): Eilert Voß

Nationalparkgesetz verbesserungsbedürftig

Dem Vernehmen nach hat sich die Gemeinde Spiekeroog vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg selbst, also ohne Anwalt vertreten. Hilfreicher wäre es vermutlich gewesen, wenn die Gemeinde Spiekeroog mit einem Fachanwalt und dem Artenschutzrecht argumentiert hätte. Noch hilfreicher wäre es, wenn auf Landesebene endlich das Nationalparkgesetz so angepasst würde, dass auch von außen hineinwirkende Störungen und Beeinträchtigungen mit vom Gesetz erfasst würden. Das hieße konkret, dass räumliche Abstandsregelungen von Feuerwerken oder anderen lauten Veranstaltungen zur Nationalparkgrenze formuliert werden müssten. Von einer Politik aber, die den Nationalpark und das „Weltnaturerbe“ überwiegend als touristisches Vermarktungsgebiet betrachtet, kann nicht allzu viel in dieser Richtung erwartet werden.
Deutlich wird auch, welches Verhältnis einige Insulaner zum „Weltnaturerbe“ und Nationalpark Wattenmeer haben, mit denen sonst umsatzfördernd geworben wird: wohl keines. Naturschutz war und ist Nebensache. Und die Nationalparkverwaltung? Sie rief auch in diesem Jahr in der Presse dazu auf, auf das Böllern zu verzichten, wieder ohne „nachhaltigen“ Erfolg. Same procedure as every year…

Nachsatz: Auf der Insel Norderney (Stadt Norderney) werden in Zukunft keine Höhenfeuerwerke mehr im Sommer – bisher sogar mehrfach – für die Touristenbesspaßung stattfinden. Ein Ratsbeschluss sieht vor, dass ab 2019 nur noch Feuerwerke zu Silvester erlaubt sind, und die nur noch eingeschränkt und nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie reetgedeckten Häusern.

Link: Millionenfacher Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz: Vögel fliehen in Massen vor Feuerwerken

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