Silvesterböllern im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer: Naturschutz ist Schall und Rauch

Bei starkem Wind und Regen, 01. Januar 2013: Silvesterfeuerwerk am Strand von Dornumersiel/LK Aurich

Bitte edit  ganz unten beachten!

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Böllern ist im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer nicht erlaubt. Raketen, Lärm und Lichtblitze vertreiben weiträumig auch die streng geschützten, jedoch kaum bekannten Vogelarten von ihren Nahrungs- und Rastplätzen im Großschutzgebiet und „Weltnaturerbe“. Seit Jahren weist der Wattenrat Ostfriesland darauf hin. Gestern war es wieder soweit, in der Silvesternacht krachte und blitzte es an vielen Orten im und am Nationalpark. Die Nationalparkverwaltung in Wilhelmshaven hatte bereits am 21. Dezember in einer Pressemitteilung auf das Böllerverbot aufmerksam gemacht: Kein Feuerwerk im Nationalpark – Knalleffekte und blendend erhellter Nachthimmel: Für wildlebende Vögel und andere empfindliche Tiere sieht eine angenehme Silvesternacht anders aus. Keine Frage: Im Nationalpark sind Feuerwerke verboten! 

Dieser Appell verhallte in nächtlichem Schall und Rauch. Nach 27 Jahren Nationalpark Wattenmeer müsste es sich eigentlich herumgesprochen haben, dass ein Nationalpark ein Schutzgebiet ist, in dem besondere Regeln gelten. Dem ist aber nicht so. In der Lokalzeitung „Anzeiger für Harlingerland“ in Wittmund, der vor einigen Tagen noch ausführlich über das Böllerverbot berichtete, stand ein paar Tage später ein Aufruf zum Raketenabschießen am Strand von Dornumersiel/LK Aurich. Auch hier gelten das Nationalparkgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz. Wer wildlebende Tierarten vorsätzlich stört, begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer das vorsätzlich mit streng geschützten Tieren macht, begeht u.U. eine Straftat.

Anzeiger für Harlingerland, Wittmund, S. 7, 29. Dez. 2012

Silvester am Meer DORNUMERSIEL/AH – Direkt am Strand von Dornumersiel können Gäste und Einheimische ab 22 Uhr am 31. Dezember den letzten Abend des Jahres am Lagerfeuer bei sinnlich-rustikalem Angebot genießen. Auch der Glühwein zum Aufwärmen und Sekt zum Anstoßen fehlen nicht. Die Besucher der Veranstaltung können ihre Raketen zum Jahreswechsel selbst abfeuern.

Vor einem Jahr prahlte die Dornumer Tourismus GmbH mit „130 kg Böllermüll“ am Strand von Dornumersiel: „130 Kilogramm Silvestermüll in wenigen Stunden Aktion unterhaltsame Aufräumgaudi am Strand von Dornumersiel hat sich wieder gelohnt“

Die Tourismus GmbH in Dornumersiel ist schon einmal mit einer Internetwerbung für das damals noch illegale Kitesurfen im dortige Wattenmeer aufgefallen, das wurde anschließend von der Nationalparkverwaltung legalisiert.

Man fragt sich, ob das pure Dummheit oder nur Dreistigkeit der dortigen Tourismusmacher ist, jedenfalls sind das die traurigen Realitäten im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer! Zur Rechenschaft gezogen wurde bisher niemand.

Auch in der gestrigen Silvesternacht wurde verbotswidrig u.a. am Strandbereich von Dornumersiel/LK Aurich heftig geböllert, auch im benachbarten Bensersiel krachte und blitzte es, auf Langeoog beschränkte sich der Raketeneinsatz auf den westlichen bewohnten Teil der Insel, aber auch von Insel-Strandbereichen im Geltungsbereich des Nationalparks stiegen Raketen in die Luft. Allerdings: Nach subjektivem Eindruck wurde im Nationalpark zwar wieder ausgiebig und verbotswidrig geböllert, aber in geringerem Ausmaß als in den Vorjahren. Vielleicht lag es an der ausführlichen Berichterstattung über das Böllerverbot in den Medien, vielleicht aber auch nur am starken Wind und Dauerregen, der die Menschen an den Häusern hielt. Wenn in jedem Jahr rechtzeitig und „nachhaltig“ auf das Böllerverbot hingewiesen würde und vor allem auch die empfindlichen geschützten Vogelarten im Nationalpark vorgestellt würden, die kaum noch jemand kennt, würde man die Böllerei zwar nicht völlig unterbinden können, aber vielleicht wesentlich reduzieren. Ständig Aufklärung in diesem Tourismusgebiet ist notwendig. Eine wirksame Kontrolle ist wegen des völlig unzureichenden Aufsichtspersonals im Nationalpark ohnehin gar nicht möglich. Nur sechs hauptamtlich Nationalparkwarte (Ranger) versehen ihren Dienst von Cuxhaven bis Emden auf 3.500 qkm Nationalparkfläche, keiner von ihnen hat polizeiliche Kompetenzen. Die Polizei wird aus personellen Gründen kaum in der Lage sein, das Böllerverbot im Nationalpark zu überwachen. Dennoch hatte der Wattenrat den Aufruf zum Raketenschießen am Strand von Dornumersiel rechtzeitig beim zuständigen Polizeikommissariat in Norden angezeigt, augen- und ohrenscheinlich ohne Erfolg.

Gestern Nacht während des Feuerwerks und der Böllerei waren sehr gut auffliegende Große Brachvögel, Kiebitzregenpfeifer und Goldregenpfeifer zu hören (streng geschützte Arten), außerdem waren Blässgänse, Graugänse und Nonnengänse im Nationalpark unterwegs.

Link: http://www.wattenrat.de/tag/boller/

 dpa, 30. Dezember 2012

 [.…] Der Wattenrat Ostfriesland kritisierte die fehlende Überwachung des Verbotes, da es von Cuxhaven bis Emden nur sechs Nationalparkwarte gebe. Das Verbot könne leicht umgangen werden. So gebe es im Nationalpark viele nationalparkfreie Zonen. Von hier würden zum Jahreswechsel Böller oder Raketen gezündet, die weit in das Schutzgebiet hinein reichten und die gleiche Scheuchwirkung auf Rastvögel haben wie in der Nähe gezündete Feuerwerke. Im Landkreis Wittmund sei zudem öffentlich zum verbotenen Raketenabschuss am Strand von Dornumersiel aufgerufen worden. Nach Silvester 2010 hätten dort Helfer 130 Kilogramm Feuerwerk-Müll gesammelt.

NDR1-Niedersachen, Stand: 31.12.2012 16:07 Uhr

 Wattenrat erwägt Anzeige wegen Böllerei

[…] Der Wattenrat kritisiert, dass das Feuerwerksverbot im Wattenmeer leicht umgangen werden kann. […]

130 Kilogramm Pyrotechnik-Müll

Es sei ein Skandal, dass öffentlich zur Feuerwerksparty am Strand aufgerufen werden könne, so Knake. Welche Größe das Event annehme, sei absehbar: In den Vorjahren seien an derselben Stelle nach Neujahr bis zu 130 Kilogramm Pyrotechnik-Müll gesammelt worden. Zudem reichten die Raketen weit in die absoluten Ruhezonen hinein und verscheuchten durch Licht und Lärm die rastenden Vögel. Auch die Nationalparkverwaltung räumt ein, dass in früheren Silvesternächten ein erschreckendes und für die Tierwelt lebensbedrohliches Ausmaß an Störungen festgestellt worden sei. Zu der angekündigten Strandparty erhielt NDR 1 Niedersachsen weder von der Gemeinde Dornum noch von der örtlichen Tourismus GmbH eine Stellungnahme.

edit: Mit Schreiben vom 23. Juni 2013 teilte die Staatsanwaltschaft Aurich (Staatsanwalt Lohmann) mit, dass eine Straftat nicht erkennbar sei, „da ein Nachweis, dass tatsächlich Tiere durch die Veranstaltung der Tourismus GmbH aufgeschreckt wurde(n), wohl nicht zu führen ist. Gleichwohl stimme ich Ihrer Kritik an der Veranstaltung zu und gehe davon aus, das Ihre Kritik eine Wiederholung in dieser Form zum Jahreswechsel 2013/2014 verhindern wird.“

Dem Einstellungsbescheid ist ein „Ermittlungsbericht“ des Ortspolizisten von Dornum beigefügt. Darin wird ein „Landschaftswart“ erwähnt, der gleichzeitig das Nationalparkhaus Dornumersiel betreut und der „Bericht“ erstattete, „welche Vogelgattungen zur Jahresende in den Schutzzonen festgestellt wurden.“ Der Bericht liegt dem Wattenrat nicht vor. Falsch ist, dasss der Leiter der Nationalparkeinrichtung in Dornumersiel „Landschaftswart“ ist. Ein Hausleiter ist zudem kein offizieller Datenerheber für Wat- oder Wasservögel im Nationalpark. Auch der Nationalparkleiter Peter Südbeck wird im Ermittlungsbereicht erwähnt: „Dieser erklärte, dass es keine direkte Handlungsanweisung an die Tourismus GmbH Dornum im Vorfeld gab. Sie könne gesetzlich auch für die schutzfreien Zonen nicht erfolgen. Vielmehr erfolge ein ´guter Ap(p)el´ an die Bürger und an deren Verständnis für die Schutzbedürfnisse der Natur.“

Fakt ist, und das war Nationalparkverwaltung bekannt, dass der öffentliche Aufruf der Tourismus GmbH (verantwortlich Rolf Kopper als Geschäftsführer) in der Lokalzeitung „Anzeiger für Harlingerland“ vom 29. Dez. 2012 „im Vorfeld“ der Veranstaltung sich ausdrücklich auf den Strandbereich bezog, der Teil der Erholungszone des Nationalparks ist und an die strengsten Schutzzonen, die Ruhezonen, anschließt. Auch in der Erholungszone ist das Böllern laut Nationalparkgesetz wegen des Lärms verboten, die Explosionen und die Lichtblitze wirken zudem weit in die Schutzzonen hinein. Die Ermittlungsdichte – und -tiefe des Ortspolizisten kann daher so groß nicht gewesen sein. Die Zeugenaussagen des Wattenratmitarbeiters, der nachts vor Ort war, wurden zwar erwähnt, aber die Beschreibung der gestörten Arten ignoriert. Fakt ist eben auch, dass während des Feuerwerks verschiedene Watvogelarten und Ringelgänse laut rufend und auffliegend gehört werden konnten. Es bleibt die Erkenntnis, dass die Veranstalter des Feuerwerks wieder einmal, ohne Sanktionen fürchten zu müssen, noch nicht einmal ein Ordnungswidrigkeitsverfahren durch die Nationalparkverwaltung zu erwarten hatten. Der Nationalparkleiter Südbeck zieht sich wieder einmal auf wohlfeile, aber wirkungslose Appelle zurück, statt mit ihm zu Gebote stehenden Ordnungsmitteln ein- und durchzugreifen. Fazit: Touristiker haben Narrenfreiheit im Großschutzgebiet „Nationalpark Wattennmeer“ und „Weltnaturerbe“, der Schutz von Tierarten im Schutzgebieten ist auch nach 27 Jahren Nationalpark Wattenmeer noch nicht in den Köpfen angekommen.

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