Studie Deutsche Wildtierstiftung: „Windkraft versus Vogelschutz“

Löffler und Graugänse im „Weltnaturerbe Wattenmeer“ vor Windkraftanlagen an der Ems – Foto: Eilert Voß/Wattenrat

Die Deutsche Wildtierstiftung („Wir geben Natur und Wildtieren eine Stimme“) hat es nun auch erkannt und publik gemacht. Die Stiftung veröffentlichte eine aktuelle Studie, verfasst von Dr. Matthias Schreiber und seiner Mitarbeiterin Julia Voelsen, in der auf das bekannte Problem „Windkraft versus Vogelschutz“ hingewiesen wird, eigentlich nichts Neues.

Seit Jahren schon liegen zahlreiche Untersuchungen zur Zerstörung von Lebensräumen an Land und auf See durch Windparks oder Zahlen zu den Kollisionsopfern vor. Auch der Wattenrat hat das seit etlichen Jahren auf dem Schirm. Alle diese Erkenntnisse haben den Gesetzgeber nicht davon abgehalten, trotz der wissenschaftlichen Untersuchungen, den Ausbau der Windenergie für eine „Energiewende“, die angeblich das Klima retten soll, weiter zu forcieren und brachial an die Wünsche der Windenergiewirtschaft anzupassen. In der 2024 gescheiteren Ampelkoalition waren es vor allem die Politiker von Bündnis90/Die Grünen, die das „Windenergieflächenbedarfsgesetz“ durchpeitschten und das Bundesnaturschutzgesetz an den windigen Wirtschaftszweig zum Nachteil von Natur- und Artenschutz anpassten. Das „Windenergieflächenbedarfsgesetz“ verpflichtet die Bundesländer, Flächen für die Windenergienutzung an Land auszuweisen. Ziel ist es, bis Ende 2032 zwei Prozent der Landfläche Deutschlands für die Windenergie nutzbar zu machen. Es wurden z.B. auch Landschaftsschutzgebiete für Windenergieanlagen geöffnet.

Blick von der Insel Juist aufs Festland, Juli 2025 – Foto: Eilert Voß/Wattenrat

Die Naturschutzgesetzgebung wurde ebenfalls für die Windenergiewirtschaft angepasst, um die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Wildtierstiftung eiert

Allen negativen Erkenntnissen zum Trotz bekennt sich die Deutsche Wildtierstiftung aber zum weiteren Ausbau der Windenergie. Es stehen bereits ca. 30.000 Anlagen in Deutschland. Man eiert, vermutlich aus Rücksicht auf die klimabewegten Spendengeber, herum. Man sitzt, wie auch die großen Naturschutzverbände BUND oder NABU, gefangen in der Klimafalle und käut das Mantra des eigentlich imaginären „Klimaschutzes“ durch Windkraftanlagen wieder, täglich von den Medien verbreitet. Hilfreicher wäre es, unmissverständlich einen Ausbaustopp zu fordern.

Windenergie und „Klimaschutz“?

Windenergie kann, mit Ausnahme des Mikroklimas in den Windparks, keinen Einfluss auf das großräumige Wettergeschehen und damit auch langfristig auf das Klima haben, weil sie nur wetterabhängig funktioniert. „Schützen“ lässt sich „das Klima“ (welches eigentlich?) ohnehin nicht, da zunächst das Wetter „geschützt“ werden müsste, da „Klima“ der statistische Wert von dreißig Jahren Wetteraufzeichnung in einer definierten Region ist. Zudem ist mit Windkraftwerken keine verlässliche bedarfsgerechte und grundlastfähige Stromversorgung möglich. Windkraft ist ein Geschäftsmodell mit einer garantierten Einspeisevergütung auf zwanzig Jahre, die vom Steuerzahler aus dem Erneuerbaren Energien Gesetz bezahlt wird, die Lizenz zum Gelddrucken.

Neue deutsche Industrielandschaft durch Windparks, hier im Landkreis Wittmund/ Ostfriesland – Foto: Manfred Knake

Erinnert sei an den Rauswurf von Prof. Fritz Vahrenholt, der sieben Jahre an der Spitze der Wildtierstiftung stand. Am 19. Dez. 2020 wurde Vahrenholt auf Grund seiner begründeten klimaskeptischen Positionen vom Präsidium des Stiftungs-Kuratoriums entlassen, obwohl das Kuratorium ihm zuvor mehrheitlich das Vertrauen ausgesprochen hatte. Fast die Hälfte des Kuratoriums trat danach zurück.

Die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE) hat sich zur aktuellen Stellungnahme der Wildtierstiftung ebenfalls geäußert. Wir veröffentlichen diesen Beitrag der EGE mit freundlicher Genehmigung:

Deutsche Wildtierstiftung beklagt artenschutzwidrigen Windenergieausbau

15. August 2025

Während die großen Umweltverbände die Kollateralschäden des Ausbaus der Windenergiewirtschaft dröhnend beschweigen oder die Entfesselung dieses Ausbaus fordern, meldet sich die Deutsche Wildtierstiftung mit einer Studie zu Wort, die nicht einmal der staatstragende Deutschlandfunk in diesen Tagen übergehen konnte. Dass die Studie in den Nachrichten des Senders Erwähnung fand, dürfte allerdings der Betonung der Sendeverantwortlichen geschuldet sein, letztendlich seien nur zwei Prozent der 29.000 Windenergieanlagen für den Vogelschutz problematisch.

Die in der Studie präsentierte Faktenlage ist allerdings weitaus dramatischer: Der Fokus der Studie lag auf Vogelschutzgebieten auf dem deutschen Festland, die den Schutz mindestens einer sogenannten kollisionsgefährdeten Brutvogelart zum Ziel haben, zum Beispiel Schreiadler, Wiesenweihe oder Rotmilan. Untersucht wurde die Nähe ihrer Schutzgebiete zu Windenergieanlagen. Das Ergebnis: Deutschlandweit stehen fast 500 Anlagen innerhalb der Schutzgebietsgrenzen und 60 Prozent aller Vogelschutzgebiete liegen in einem für diese Vogelarten gesetzlich relevanten Prüfbereich von Windenergieanlagen.

Die von uns herausgegebene Studie zeigt leider deutlich, dass der Artenschutz beim Ausbau der erneuerbaren Energien häufig untergraben wird“, so ein Sprecher der Deutschen Wildtierstiftung. Alle 15 vom Gesetzgeber definierten kollisionsgefährdeten Brutvogelarten sind davon betroffen. Dabei beschreibt die Studie selbstkritisch lediglich einen Teil der Probleme: „Die aktuellen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes lassen viele Arten außer Acht, die ebenfalls negativ durch die Nähe ihrer Brutgebiete zu Windkraftanlagen beeinflusst werden, zum Beispiel Uferschnepfe und Schwarzstorch“, so die Deutsche Wildtierstiftung. Die gesetzlich normierten Prüfbereiche seien überdies viel geringer als die Fachempfehlungen der staatlichen Vogelschutzwarten.

Die Zulassungen vieler Windenergieanlagen dürften sich, so die Stiftung, bei einer erneuten Prüfung als rechtswidrig erweisen, da sie nach den für Vogelschutzgebiete geltenden Maßstäben des EU-Rechts nicht hätten erteilt werden dürfen. Zugunsten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes hätten sie aber vermutlich Bestand. Die Deutsche Wildtierstiftung fordert die Festlegung nachträglicher Abschaltzeiten mindestens dort, wo sich Vogelschutzgebiete und zentrale Prüfbereiche überlagern. Nach Auffassung der Stiftung müssten alle Windenergieanlagen zumindest im Nahbereich von Vogelschutzgebieten mit kollisionsgefährdeten Brutvogelarten abgebaut werden. Davon betroffen wären knapp zwei Prozent aller in Deutschland errichteten Windenergieanlagen.

Die Wortmeldung der Deutschen Wildtierstiftung zur Studie ist fraglos wichtig. Allerdings fragt man sich, ob die in ihrer Pressemeldung artig platzierten Bekenntnisse zum Ausbau der übermächtigen Windenergiewirtschaft angemessen sind oder doch vergleichsweise hasenfüßig.

Eine Lang- und eine Kurzfassung der Studie sowie Infografiken zu den wichtigsten Ergebnissen finden Sie hier.

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