Gänsejagd an der Ems: ein Regenschirm als „Jagdstörung“, erneut Anzeige gegen Eilert Voß

Die Emder Nacht- und Nebeljäger haben nachgeladen und machen weiter Jagd auf Eilert Voß. Erneut liegt eine Anzeige gegen ihn vor. Er soll am 16. Dezember 2010 mit einem „roten Regenschirm das Jagdwild aufgeschreckt“ haben (.pdf: Jagd_Emden_Anzeige_Schirm). Daraus wurde erneut eine „Jagdstörung“ konstruiert, wegen der Voß schon am 29. März 2011 von der Richterin Angelika Brüggemann des Amtsgerichts Emden zu 2.000 Euro Geldstrafe, ersatzweise 20 Tage Haft, verurteilt wurde.

Fakt ist, dass es an dem Tag im Dezember genieselt hat, Voß am Deichfuß des Emsdeiches binnendeichs auf einem öffentlichen Weg gelaufen ist und bei einsetzendem Regen sich und seine Kameraausrüstung durch die Benutzung eines handelsüblichen braunen Regenschirms  vor Nasse geschützt hat, dafür wurden Regenschirme erfunden.

Der Emder Jagdklüngel ist offensichtlich fest entschlossen, Voß mit abstrusesten Vorwürfen und Hilfe einer Behörde zur Strecke zu bringen.

Wer allerdings noch nicht einmal rote von braunen Regenschirmen sicher unterscheiden kann, sollte auf keinen Fall Jagd bei Dunkelheit, Nebel oder Schneetreiben auf  Gänse machen.  Geschützte Wasservogelarten sind von den nicht geschützten Arten wesentlich schwerer zu unterscheiden als farbige Regenschirme, vor allem bei schlechter Sicht. Solchen Jägern sollte man mangels Eignung den Jagdschein entziehen!

Die Untere Jagdbehörde der Stadt Emden, deren Leiter ebenfalls Jäger ist, kann dazu noch nicht einmal lesen und ist auf mindestens einem Auge blind: Die Anzeige des Wattenrates gegen die eindeutig verbotene Jagd auf Gänse bei schlechter Sicht wurde inhaltlich nicht bearbeitet und abgebügelt.

Die nachfolgende Pressemitteilung des Wattenrates zum Emder Jagdklüngel wurde von der Lokalpresse wie gewohnt ignoriert, aber dafür gibt es ja das Internet.

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– Wattenpresse –
Infodienst des Wattenrates Ost-Friesland
Datum: 12. April 2011
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Pressemitteilung, 12. April 2011

Weitere Jagd auf Gänseschützer Eilert Voß:
Anzeige wegen Jagdstörung durch Benutzung eines Regenschirms

Das Kesseltreiben von Emder Jägern gegen den Fotografen und „Gänsewächter“ Eilert Voß, der am 29. März vom Amtsgericht Emden wegen „Jagdstörung“ zu 2.000 Euro Strafe, ersatzweise 20 Tage Haft, verurteilt wurde, geht weiter. Voß hatte mit einem Nebelhorn und Winken auf dem Emsdeich bei Petkum am 1.12.10 auf sich aufmerksam gemacht, als er einen Jäger beobachtete, der aus einer Deckung hinter dem Deich ohne Jagdhund und ohne ein freies Schussfeld zu haben, auf Gänse schoss. Das wurde ihm als „Jagdstörung“ ausgelegt. Jetzt bekam Voß Post von der Unteren Jagdbehörde in Emden, die ihn zur Stellungnahme gegen folgenden Vorwurf aufforderte (Schreiben mit Datum 07. April 2011, siehe Anlage .pdf) :

„Ihnen wird vorgeworfen am 16.12.2010 gegen 09:15 Uhr in Emden, Petkumer Muente, die Jägerschaft Petkum bei der Ausübung der Jagd gehindert zu haben. Es wurde beobachtet, dass Sie am Emsdeich spazieren gingen und ca. 80 Meter vor der Jagdgesellschaft einen roten Regenschirm aufspannten. Durch dieses Verhalten haben Sie das Jagdwild aufgeschreckt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Emden (AZ: 5 C 838/10) vom 07.12.2010 ist es Ihnen untersagt die Jagdausübung der Jägerschaft Petkum zu stören.“

Der Wattenrat hält den Vorwurf der Verwendung eines Schirms (der braun und nicht rot war) für absurd und für einen verspäteten Aprilscherz. Voß hatte sich am 16.12.10 völlig legal als Fußgänger auf dem Deichverteidigungsweg am Emsdeich aufgehalten und sich im Abstand von 150 Metern zu einem nicht weidgerecht jagenden Gänsejäger unter einen Regenschirm gehockt, um sich und die eigene Kameraausrüstung vor Nieselregen zu schützen. Der Vorwurf, er habe damit „das Jagdwild“ aufgeschreckt, ist lächerlich. Gemeint sind womöglich die Gänse und Enten, die nicht durch einen handelsüblichen Regenschirm, sondern durch Jäger mit freilaufenden Hunden und den Schussknall innerhalb des Schutzgebietes vertrieben wurden, das von Spaziergängern aus Naturschutzgründen nicht betreten werden darf.

Der Wattenrat Ost-Friesland, für den Voß auch tätig ist, vermutet hinter dieser erneuten Anzeige einen weiteren Versuch, Voß als aufmerksamen Beobachter und Chronisten der ständigen Jagdverstöße im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“, Teil eines EU-Vogelschutzgebietes, mit lächerlichen Vorwürfen einzuschüchtern und
mundtot zu machen. Voß hat in jahrelangen Beobachtungsreihen dokumentiert, wie Jäger auf geschützte Gänse schossen, bei Nebel und Dunkelheit auf nicht unterscheidbare Gänse jagten oder verbotswidrig
Jagdgesellschaften in Pferdetransportern zur Jagd gefahren wurden. Die von Voß gerufene Polizei kam erst gar nicht oder hatte keine Gummistiefel dabei und schritt nicht ein. Die Anzeige des Wattenrates gegen die Jäger wegen der verbotenen Nebel- und Dunkelheitsjagd wurde von der Polizei nicht bearbeitet, die Stadt Emden als Untere Jagdbehörde bearbeitet die Anzeige erst nach erneuter Aufforderung und unternahm nichts, eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Untätigkeit der Stadt Emden beim niedersächsischen Landwirtschaftsministerium als Aufsichtsbehörde versandete. Der ebenfalls informierte Präsident der
Niedersächsischen Landesjägerschaft, Helmut Dammann-Tamke (CDU/MdL) reagierte auch nicht.

Hier wird wieder einmal deutlich, wie ein örtlicher Jagdklüngel einen unliebsamen Beobachter zur Strecke bringen will: Der Anwalt der klagenden Jäger gegen Voß als „Jagdstörer“ ist selber Jäger und Mitpächter des Jagdreviers im Naturschutzgebiet Petkumer Deichvorland Der Leiter der Unteren Jagdbehörde ist Jäger, der Kreisjägermeister der Stadt Emden ist als Amtsrat im Amtsgericht Emden tätig.

Der Wattenrat erwartet, dass gegen die inzwischen namentlich bekannten Jäger im Schutzgebiet wegen der häufigen Jagdverstöße entschieden vorgegangen wird. Die Verstöße sind auf der Webseite des Wattenrates
und der Gänsewacht ausreichend dokumentiert.
Der Wattenrat behält sich eine Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt vor. Die Politik wird aufgefordert, die völlig verfehlte Jagd in EU-Vogelschutzgebieten gesetzlich zu verbieten.

Für Voß wurde inzwischen ein Spendenkonto beim Wattenrat (www.wattenrat.de) eingerichtet, um die finanziellen Belastungen aus dem Urteil gegen ihn zu minimieren.

Link: Nebeljagd auf Gänse an der Ems: “Jagd unterliegt keiner Behördenaufsicht”
http://www.wattenrat.de/2011/03/nebeljagd-auf-ganse-an-der-ems-jagd-unterliegt-keiner-behordenaufsicht/

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