Heute berichtet die Ostfriesen Zeitung (S.12, 13. Mai 2011) ganzseitig über Eilert Voß, der in jahrelanger Kleinarbeit akribisch Jagdverstöße an der Ems dokumentiert hat. Wir danken der OZ-Redaktion für die freundliche Überlassung. Trotz des rechtzeitigen fachlichen Gegenlesens (shit happens!) ist auch uns ein kleiner Fehler im Beitrag entgangen: Bläss- und Ringelgänse dürfen (abweichend von der nds. Jagdzeitenverordnung) in niedersächsischen EU-Vogelschutzgebieten nicht bejagt werden, also auch nicht an der Ems. Hier der Link (.pdf) zum Beitrag: Voss_Jagd_OZAUR_S12_13Mai2011
In diesem Zusammenhang erinnern wir daran, dass Eilert Voß gegen das ihn verhängte Urteil wegen „Jagdstörung“ des Amtsgerichtes in Emden vor dem Landgericht in Aurich in Berufung gehen will. Das kostet Geld. Um die etwaigen finanziellen Folgen für Voß abzumildern, wurde ein Spendenkonto eingerichtet:
edit: Kontodaten nach Ablauf der Spendenaktion gelöscht
Wir bitten um Beachtung.