Gerichtsarithmetik: 1x Jagdstörung = 4x Enten tottreten

Flügellahme Pfeifente an der Ems

 

Interessant, mit welchen verschiedenen Maßstäben ein und dasselbe Gericht bei Jagdverstößen urteilt: Unser Mitarbeiter Eilert Voß wurde vom Amtsgericht Emden zu einem Ordnungsgeld von 2.000 Euro, ersatzweise 20 Tage Haft verurteilt, weil er während einer Wasservogeljagd ohne Hund aus einer Deckung am Emsdeich in sein Nebelhorn blies, um auf sich aufmerksam zu machen und dabei Gänse verscheuchte. Die Strafe für diese „Jagdstörung“ betrug das Vierfache des brutalen Umgangs eines Jägers mit einer Ente, der eine von ihm angeschossene Ente totgetreten haben soll und dafür wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz 500 Euro zahlen muss. Viermal eine Ente tottreten hat also die gleiche juristische Konsequenz wie einmal ins Nebelhorn blasen. Bemerkenswert auch, dass dieser Vorfall wieder nicht in der Straftatenstatistik der Jagd auftaucht, sondern als „Tierquälerei“ behandelt wird. Der Anwalt des tierquälenden Entenjägers ist selber aktiver Jäger, der Kreisjägermeister von Emden ist als Amtsrat beim Amtsgericht in Emden angestellt.

 

Emder Zeitung Freitag, 12. August 2011

Jäger wegen einer toten Ente vor Gericht Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurde mit einer Geldzahlung beigelegt.

Emden. Auf die Zahlung von 500 Euro an das Tierheim Emden hat sich die Staatsanwaltschaft gestern mit einem Angeklagten geeinigt. Damit ist das Verfahren vor dem Amtsgericht Emden wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz beigelegt worden. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen bei der Jagd mit unnötiger Rohheit eine Ente getötet zu haben. […] Die Staatsanwaltschaft erklärte sich damit einverstanden, das Verfahren beizulegen, wenn der Angeklagte 500 Euro an das Tierheim Emden zahlt. Der Jäger stimmte nach Rücksprache mit seinem Anwalt zu, zeigte sich aber dennoch entrüstet über die Höhe der zu zahlenden Summe.

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